Zu den physischen Gebrechen, die einen Sohn an der Nachfolge hindern, gehören Taubheit und Blindheit. So konnte Adjang, der älteste Sohn Sĕniangs, seiner Taubheit wegen, nicht Häuptling von Tandjong Kuda werden; es erbte daher sein jüngerer Bruder, Tigang, die Häuptlingswürde. Charakterfehler können die Nachfolge nicht verhindern, sie geben aber öfters zu heftigem Widerspruch seitens der Untertanen und nicht selten auch zu einer Spaltung des Stammes Anlass.
Die grössten Tugenden eines Häuptlings sind: Uneigennützigkeit und Rechtschaffenheit; neben diesen werden auch Tapferkeit und Redegewandtheit geschätzt, aber in geringerem Masse. Der Häuptling gewinnt sich die Gunst der Seinen hauptsächlich durch Milde und Freigebigkeit und diese Eigenschaften sind auch für alle, die mit den Bahau in Berührung kommen, eine Grundbedingung zu einem guten Empfang.
Die Häuptlingswürde kann auch auf die Töchter übergehen, die Söhne werden aber bevorzugt. Ist eine Frau jedoch einmal zum Häuptling gewählt, so geniesst sie alle Ehren, die ihrer Stellung zukommen.
Der Häuptling vertritt seinen Stamm nach aussen, übt durch Auferlegung der Strafen die richterliche Gewalt im Stamm, hat die Nutzniessung der Leibeigenen und ist Inhaber des allgemeinen Eigentums, wie alter, halb heiliger Erbstücke (dawan una).
Nicht nur weltlichen, sondern auch geistigen Mächten gegenüber muss ein Häuptling die Interessen der Seinen vertreten; daher leitet er alle bei den Ackerbaufesten stattfindenden religiösen Zeremonien ein. Da jedes Verfahren, das der Reisbau erfordert, mit einer religiösen Feier begonnen werden muss, giebt der Häuptling das Zeichen für den Anfang jeder neuen Periode.
Obgleich der Häuptling nicht zur eigentlichen Priesterschaft gehört, muss er doch die Verbotsbestimmungen, gleich wie die Priester, strenger als alle übrigen befolgen.
Ferner fallen dem Häuptling grösstenteils die Kosten der öffentlichen Festmahlzeiten und der Sold für die Priester zur Last; auch hat er für die Entrichtung der Bussen, die dem Stamm durch Feinde oder die Regierung auferlegt werden, zu sorgen.
Ältere Frau der Mahakam Kajan.
Alle innerhalb des Stammes ausgebrochenen Zwistigkeiten werden bei den Kajan durch den eigenen Häuptling geschlichtet, sehr im Gegensatz zu den benachbarten Stämmen der Taman-, Sibau- und Kantu Dajak, die keine andere Autorität als die des holländischen Beamten anerkennen und ihn daher ständig mit kleinlichen Angelegenheiten belästigen. Die Mendalam Kajan wenden sich nur dann an den Kontrolleur, wenn Häuptlinge untereinander in Streit geraten und eire entscheidende Macht somit fehlt.