Dass in einem Gemeinwesen, das, wie wir gesehen haben, mehr durch die öffentliche Meinung und abergläubische Furcht als durch Gesetz und Recht zusammengehalten wird, einzelne Individuen mit ausgesprochener Persönlichkeit; leichter als wo anders, eine leitende Rolle zu übernehmen im stande sind, ist selbstverständlich. Daher hat der Häuptling auch hauptsächlich diesen einzelnen Rechnung zu tragen, die grosse Menge folgt von selbst.

Pnihing.

Treten jedoch aussergewöhnliche Ereignisse ein, wie z.B. meine Expedition zum Mahakam, so fühlt sich auch eine Persönlichkeit wie Akam Igau auf unsicherem Boden; denn sobald das Gewohnheitsrecht, keine Bestimmungen getroffen hat, ist der Häuptling seinen Untergebenen gegenüber machtlos. Zwar wagen diese ohne des Häuptlings Hilfe nichts zu beginnen, aber er hat kein Mittel, seine Leute zu zwingen, sich an einem besonderen Unternehmen zu beteiligen, sondern jeder beschliesst selbst, ob er mithält oder nicht. In Anbetracht, dass sein Ansehen zum grossen Teil von der Wohlgesinntheit seiner Untergebenen abhängt, zieht sich ein Häuptling, sobald es darauf ankommt, etwas Aussergewöhnliches durchzusetzen, gern zurück und schiebt die Entscheidung am liebsten einem anderen zu:

Pnihing.

Der freie Kajan (panjin) hat dem Häuptling gegenüber keine andere Verpflichtung, als ihm bei jedem neuen Verfahren, das der Reisbau erfordert, einen Arbeitstag zu leisten, ferner ihm bei der Ausführung grösserer Arbeiten, wie bei der Herstellung und beim Transport von Böten durch den Wald, sowie beim Bau seiner Wohnung behilflich zu sein.

Wird für den ganzen Stamm ein neues Haus gebaut, so liefert jede Familie, ausser dem Material für die eigene Wohnung, noch einen Pfahl, einige Planken und 100 Schindeln zum Bau der Häuptlingswohnung (amin aja). Der Häuptling wiederum ist verpflichtet, mit seinen Sklaven demjenigen zu helfen, der aus irgend einem Grunde sein Feld nicht bebauen kann oder sonst der Unterstützung bedürftig ist.

Ein derartiges gegenseitiges Hilfeleisten ist bei den. Kajan sehr üblich; bei jeder besonderen Ausgabe oder Unternehmung wendet man sich um Leistung von Geld oder Arbeitskraft an die Opferwilligkeit der Verwandten und Dorfgenossen.

Heiratet z.B. ein Kind des Häuptlings, so beteiligen sich alle Stammesgenossen an den Festkosten; für öffentliche Festmahlzeiten liefert jeder etwas gewöhnlichen Reis oder Klebreis; hat ein Häuptling eine ansehnliche Busse zu bezahlen, wie Akam Igau, als er sich zu bald nach dem Tode der ersten Frau. wieder verheiratete, so trägt jeder seines. Anteil bei.