Befindet sich ein Kajan in Not, so sind in erster Linie seine Anverwandten, in zweiter der Häuptling verpflichtet ihm zu helfen.
Nicht nur bei öffentlichen, sondern auch bei privaten Festen hat der Häuptling eine besondere Rolle zu erfüllen: die Kinder, die zu Neujahr einen Namen erhalten, werden ihm zugetragen, damit er sie mit Wasser besprenge; will ein junger Mann in eine andere Niederlassung hineinheiraten, so muss ihm der Häuptling hierzu seine Bewilligung erteilen und der neue Häuptling erhält ein Geschenk; sind keine Angehörigen vorhanden, so fällt dem Häuptling die Vormundschaft und die Vermögensverwaltung der Waisen bis zu deren Volljährigkeit zu.
Was die Verpflichtungen der Leibeigenen (dipe̥n) gegenüber dem Häuptling betrifft, so liegt ihnen, wie erwähnt, alle Arbeit in Wald, Feld und Haus ob. Oft tritt auch Arbeitsteilung ein, so dass Männer und Frauen ohne kleine Kinder mehr ausserhalb des Hauses arbeiten, die anderen dagegen das Reisstampfen, Kochen, Reinigen der Wohnung und dergleichen übernehmen. Die Sklaven arbeiten unter Aufsicht der Häuptlingsfamilie oder unter der bestimmter, von dem Häuptling erwählter Personen. Das Verhältnis von Herr und Knecht ist jedoch derart, dass man lange unter den Kajan gelebt haben muss, um zu wissen, wer eigentlich Leibeigener ist.
Besonders fähige Sklaven schickt der Häuptling oft für Monate auf Reisen, um unter verwandten Stämmen am Mahakam oder Batang-Rèdjang Handel zu treiben. Da den Sklaven hierbei ein Teil des Gewinnstes zufällt, bringen sie es oft zu grösserer Wohlhabenheit als die freien Kajan.
Die Leibeigenen dürfen ausserdem noch für ihren unmittelbaren Vorteil arbeiten; früher scheint der Häuptling regelmässig einen bestimmten Prozentsatz ihres Gewinnes für sich beansprucht zu haben, gegenwärtig macht Akam Igau nur selten von diesem Recht Gebrauch. Anders verhält es sich in Tandjong Kuda, wo der Häuptling arm ist.
Für 100 Dollar kann sich ein Leibeigener am Mendalam loskaufen; ich habe aber nie von einem solchen Fall gehört. Ebenso ungewöhnlich sind Fluchtversuche Leibeigener aus Unzufriedenheit über ihr Los. Die meisten der gegenwärtigen Sklaven sind im Stamme geboren und können sich nirgends anders niederlassen, wenn ein anderer Häuptling sie nicht unter seinen Schutz nimmt.
Wie die freien Kajan, haben auch die Leibeigenen mannigfach Gelegenheit, sich durch persönliche Eigenschaften eine einflussreiche Stellung zu verschaffen; sie können sogar in die Priesterschaft aufgenommen werden und sich durch ihr Amt ein bedeutendes Einkommen erwerben; auch können sie es im Kriege bis zum Anführer bringen.
In der Häuptlingswohnung essen die Leibeigenen gesondert, auch schlafen sie in besonderen Abteilungen.
Die Sklaven heiraten meist unter einander, aber eine Verbindung mit freien Kajan gehört nicht zu den Seltenheiten. Die Freien übernehmen durch eine Heirat mit Sklaven deren Verpflichtungen, sie “heiraten in die grosse Wohnung” = “ngahawa halam amin aja,” wie der offizielle Ausdruck lautet. In Wirklichkeit aber zieht das junge Paar nur selten in die Häuptlingswohnung, meist erhält es eine selbständige Wohnung im grossen Hause.
Erfolgt Scheidung, so tritt der Freie in seinen früheren Stand zurück und die Kinder folgen teils dem Vater teils der Mutter; eine besondere Bestimmung hierüber habe ich nicht ausfindig machen können.