Der schuldige Teil hat die Busse an die Familie des beleidigten Teils zu entrichten; weigert er sich, der Strafe nachzukommen, so ist die öffentliche Meinung stark genug, um seine Halzstarrigkeit zu brechen. Ist er durchaus nicht im stande, die Busse aufzubringen, so helfen ihm die Verwandten und Bekannten.
Wenn sich nach dem Tode von Mann oder Frau der überlebende Teil wieder verheiraten will, muss er nach dem Gebot der adat mindestens 1½ Jahre warten; eine Übertretung erfordert Busse.
Daher hatte Akam Igau, als ihm die Trauerzeit nach denn Tode seiner ersten Frau zu lang vorgekommen war und er sich vor Ablauf derselben mit Tipong, der Schwester seines Schwiegersohnes Sigau, verheiratet hatte, seinen Kindern eine bedeutende Entschädigung auszubezahlen. Die Busse wurde teilweise von den verschiedenen Familien in Tandjong Karang aufgebracht. Im Ganzen waren zur Sühnung der Schuld zwanzig Gonge erforderlich gewesen; ausserdem empfing jedes Kind eine kostbare alte Perle und ein Stück schwarzen Kattuns. Dieses sollten die Kinder, wie man mir erklärte, abends als Binde vor den Augen gebrauchen, bildlich, um die Schuld des eigenen Vaters nicht zu sehen.
In der Ehe herrscht Gütertrennung. Vater und Mutter sorgen gemeinschaftlich für den Unterhalt der Kinder. Sind diese einmal erwachsen, so bleiben sie zwar im Elternhause wohnen, bebauen aber mit Hilfe von Freunden und Freundinnen ihre eigenen Reisfelder. Sie leben von dem Ertrag des Ackerbaus und von den Nebenverdiensten, die sie sich als Kunsthandwerker, Schmiede, Tätowierkünstler, Priester u.s.w. erwerben. Müssen einige Artikel, wie Salz, Tabak und Kattun, in grösseren Mengen von Händlern an Ort und Stelle gekauft oder von der Küste herbeigeschafft werden, so wird die erforderliche Kaufsumme von allen Familiengliedern gemeinsam zusammengebracht; von dem Vorrat gebraucht jeder nach Bedürfnis. In allen derartigen Angelegenheiten hat der Vater die Hauptstimme.
Kommen Eheleute überein, dass sie sich auf gutwillige Weise trennen wollen, so behält bei der Scheidung jeder Teil sein Heiratsgut. Widersetzt sich dagegen der eine Teil einer Scheidung, so muss ihm der andere als Entschädigung sein Heiratsgut überlassen. Die Kinder dürfen selbst entscheiden, mit welche Partei sie es halten wollen; die kleinen folgen gewöhnlich der Mutter, meist stehen sie aber mit beiden Eltern auf gutem Fuss.
So lange die Kinder im Elternhause leben, haben sie auf nichts anderes als die Geschenke, die sie ab und zu erhalten, und ihren eigenen Verdienst Anspruch. Auch nach dem Tode der Eltern wird, wenn die Kinder noch beisammen bleiben, das Erbe nicht geteilt. Gehen sie auseinander, so erben Söhne und Töchter gleich viel. Speziell bei den Mendalam Kajan erben die Töchter mehr als die Söhne, mit der Begründung, dass diese leichter ihren Unterhalt verdienen können.
Die Familienerbstücke (dāwăn ună) fallen gewöhnlich dein ältesten Kinde zu; die übrigen Kinder werden durch andere Wertgegenstände schadlos gehalten.
Mann und Frau erben nicht von einander. Im Falle dass keine Kinder da sind, geht der Besitz des verstorbenen Teils an dessen Familie zurück.
Ein Todesfall in der Familie veranlasst so viel Arbeit, dass die Angehörigen kaum Zeit haben, sich der Trauer hinzugeben.
Wenn der Tod infolge von Krankheit eintrat, siedelt die Seele des Verstorbenen nach dem Kajanhimmel, Apu Ke̥siọ, über und jeder beeilt sich, ihr alles für die Reise Erforderliche zu beschaffen. Die Vorbereitungen für das Begräbnis gewöhnlicher Kajan dauern zwei bis drei Tage, für Häuptlinge bis zu acht Tagen.