aaset udjo̱ng hălo̤̱bw, Eisen, das auf die Kniee gelegt wird.
Einem Häuptling wird ausserdem als weiterer Schutz ein hölzerner rimau oder le̥djọ (Tiger) mitgegeben.
Bei allen diesen Vorbereitungen helfen Freunde und Bekannte; sie sind die Zeit über Gäste der Leidtragenden.
Nach Beendung der Ausstattung wird der aus zwei Hälften ausgehöhlter Baumstämme bestehende Sarg ins Haus gebracht und die Leiche hineingelegt; die Ritzen werden mit Guttapercha luftdicht verschlossen. In den folgenden Tagen wird die Ausrüsting, die dem Toten ausserhalb des Sarges mitgegeben wird, in Ordnung gebracht. Dann wird der Sarg von Männern auf den Begräbnisplatz getragen und, je nach dem Stande des Verstorbenen, einfach auf dem Boden niedergesetzt oder auf ein hölzernes Gerüst gestellt, das oft mit einem schön geschnitzen hölzernen Dache überdeckt wird. An die Bäume und Sträucher ringsherum werden bunte Tücher und Wimpel gehängt und neben dem Sarge werden die übrigen für den Aufenthalt in Apu Ke̥siọ notwendigen Gegenstände, die im Sarge selbst keinen Platz fanden, niedergelegt; es sind dies: Waffen, Ruder, Gonge, Tempajang (grosse irdene Gefässe), Kleidungsstücke, Hausgerät und dergleichen. Die kostbaren Gegenstände werden oft zum Schutz gegen Diebstahl seitens der Malaien durch Zerbrechen wertlos gemacht.
Wenn es sich um einen vornehmen Häuptling handelt, wird der Sarg in einem sālo̱ng, einem nach allen Seiten geschlossenen Häuschen aus Eisenholz, beigesetzt. Der sālo̱ng ist oft mit künstlerisch schönen Malereien und einem prachtvoll gearbeiteten Dache verziert. In dem sālo̱ng werden noch so lange andere Leichen der Familie beigesetzt, bis er gefüllt ist oder verfällt.
Leibeigene ohne Familie werden nach dem Tode einfach zum Begräbnisplatz getragen, in eine Matte gewickelt und niedergelegt. Einst sahen wir, wie die Leiche eines wenige Stunden vorher verstorbenen Sklaven von einem anderen auf dem Rücken zum Flusse getragen und in einem Boote weggeführt wurde; bereits nach einer Stunde kehrten die Männer wieder zurück. Während die Bekannten beim Tode eines freien Kajan die Rolle von Klageweibern übernehmen und das Weinen der Familie verstärken, hatte für den Sklaven nur eine einzige Frau kurze Zeit ihr Jammern ertönen lassen.
Alle, die auf andere Weise als durch Krankheit ums Leben kommen, geniessen weder das Vorrecht eines ehrenvollen Begräbnisses noch ist ihnen, nach der Überzeugung ihrer Hinterbliebenen, ein künftiges Leben in Apu Ke̥siọ beschieden. Die Seelen der Ermordeten, Selbstmörder, Verunglückten, im Kampfe Gefallenen, bei der Entbindung Gestorbenen und Totgeborenen gelangen auf zwei verschiedenen Wegen nach zwei anderen Orten, wo sie mit ähnlichen Unglücklichen, wie sie selbst, weiterleben müssen. Die Leichen dieser Armen flössen den Kajan Abscheu ein, daher werden sie nur in eine Matte gerollt und verscharrt. Ein besonderes Grauen erregen die Leichen von Wöchnerinnen; kein Mann und keine jüngere Frau darf sie berühren; sie werden auch nicht durch die Galerie vorn aus dem Hause hinausgetragen, sondern nach Entfernung einiger Bretter aus der hinteren Wand der Wohnung hinausgeworfen, in Matten gewickelt und an Rotangseilen zur letzten Ruhestätte geschleift.
Bei Begräbnissen von Personen, die eines ehrenvollen Todes gestorben sind, geben sowohl Männer als Frauen das letzte Geleite, letztere müssen der allgemeinen Trauer durch lautes Weinen Ausdruck verleihen.
Die eigentliche Trauer beginnt erst nach der Beisetzung des Verschiedenen und dauert vierzehn bis fünfzig Tage.
Während der Trauerzeit ist es Besuchern von auswärts verboten, die Wohnung oder die Reisfelder der Leidtragenden zu betreten. Beim Tode eines Häuptlings wird der ganze Mendalam für verboten (lāli) erklärt. Das Verbot wird durch Spannen eines Rotangseiles über den Fluss angezeigt; zerreisst jemand das Seil, so muss er Busse bezahlen, aber das lāli ist damit zu Ende.