Zum Glück sind sie in ihrem Vertrauen auf die Hilfe der Geister nicht so blind gewesen, dass sie den günstigen oder ungünstigen Einfluss einiger Faktoren auf den Verlauf einer Krankheit nicht selbst bemerkten. Hieraus hat sich bei ihnen ein sehr kompliziertes diätetisches System entwickelt, das neben den Beschwörungen der dājung bei jeder Krankheit angewandt wird.
Im allgemeinen sucht man die Krankheit dadurch zu bekämpfen, dass man sich verschiedener Speisen, des Badens, schwerer Arbeit etc. enthält. Für die verschiedenen Leiden bestehen auch verschiedene Vorschriften, die man gegenwärtig unmöglich als Bussen auffassen kann; sie sind teilweise auch so treffend gewählt, dass sie auf persönlichen Beobachtungen und Erfahrungen beruhen müssen. Bei den Kajan am Mendalam gelten folgende Vorschriften:
Verboten ist bei Diarrhoe: harter Reis, Zuckerrohrsaft, Bananen, Klebreis, gekochte Bananen, kaltes Wasser, einige Arten Fische, Baden bei hohem d.h. kaltem Wasser; erlaubt sind: weich gekochter Reis und gute Fische.
Verboten ist bei Fieber: kaltes Wasser, Zuckerrohrsaft, Zucker, Gebäck und Baden bei Hochwasser.
Verboten ist bei Husten: ke̥ladi, Zucker, Zuckerrohrsaft, gerösteter Klebreis, Gurken, Rauchen, Betelkauen und schwere Arbeit.
Bei einer Knieentzündung verbietet man: Laufen, Treppensteigen, trockenen und hart gekochten Reis, gedörrten Fisch, Schweinefleisch, Eier, Salz und essbare Baumblätter.
Berücksichtigt man, dass derartige Verordnungen bei den Malaien auf Borneo nur in sehr rudimentärer Form vorhanden und dass ein grosser Teil dieser Vorschriften auch nach der Auffassung europäischer Ärzte wirklich zweckmässig sind, so erscheinen sie uns für die Bahau um so anerkennenswerter. Überdies sind diese diätetischen Vorschriften in den Verhältnissen, in welchen die Dajak leben, beim Fehlen eigentlicher Heilmittel und bei der kräftigeren Konstitution ihrer Kranken viel wichtiger als bei den Europäern und deren günstigeren Lebensumständen.
Auch für Hautkrankheiten werden zahlreiche Verhaltungsmassregeln angegeben und, da man für diese auch noch wirksame Arzneien besitzt, sind die Bahau ebensogut als europäische Ärzte im stande, ihre parasitären Hautkrankheiten zu kurieren. Bei einer derartigen Kur darf nicht gebadet, nicht transpiriert und nicht gekratzt werden; auch darf der Patient keine Süssigkeiten, keinen jungen Bambus, ke̥ladi, Farrenspitzen, Salz, Schweinefleisch, spanischen Pfeffer und Mehl geniessen. Da die Heilmittel in Lösung auf die Haut gestrichen werden, sind die 3 ersten Vorschriften rationell; das Verbot der Speisen jedoch ist nachteilig, da es die ohnehin schon lästige Kur so sehr erschwert, dass nur sehr wenige sich ihr mit genügender Ausdauer unterwerfen. Der Erfolg ihrer Heilmittel ist häufig nur ein zeitweiliger, weil sie von der kontagiösen Natur dieser Krankheiten keinen Begriff haben und sich mit ihren eigenen Kleidern, Liegmatten etc. immer wieder von neuem infizieren.
Die Verbotsbestimmungen bei Krankheiten kommen den Eingeborenen so selbstverständlich vor, dass sie mich, wenn ich ihnen eine Arznei gab, sogleich fragten, was lāli, verboten, sei. Meine Vorschriften, welcher Art sie auch waren, wurden stets treu befolgt. Oft verbot ich das eine oder andere nur, um das Vertrauen in meine Arzneien nicht wankend zu machen. Von besonderer Bedeutung war dies in einigen Fällen, wo die Befolgung diätetischer Vorschriften von grösserer Wichtigkeit als das Einnehmen von Arzneien war; bei sehr kleinen Kindern konnte ich oft nur auf diese Weise eingreifen.
Während meines zweiten Aufenthaltes am Mendalam kamen dort innerhalb dreier Tage 3 Fälle sehr akuter choleraähnlicher Bauchkrankheit vor. Der erste, in Tandjong Kuda, verlief tätlich, ohne dass ich den Kranken sah. Am folgenden Tage erkrankte in meiner Nachbarschaft eine Frau mit allen Choleraerscheinungen, doch half ich ihr mit einer starken Dosis Landanum den Anfall überstehen. Ein oder zwei Tage darauf rief man mich zu einem Manne in Tandjong Kuda, der an der gleichen Krankheit litt. Auch bei ihm hatte Laudanum eine ausgezeichnete Wirkung, nur war ich gezwungen, ihn seinem Schicksal zu überlassen mit dem Resultat, dass er 2 Tage später infolge des Genusses verschiedener gekochter Baumblätter einen Rückfall bekam und starb. Da diese Fälle der Cholera sehr ähnlich waren, glaubte ich die Umgebung am besten durch Regelung des Trinkwassergebrauchs zu schützen. Ich liess daher mit Hilfe der beiden Häuptlinge Akam Igau und Tigang durch die dājung eine grosse Beschwörung abhalten, verbot für 4 Tage das Trinken ungekochten Wassers und. warnte sie vor den Flussbädern, die übrigens in dem schnell strömenden Wasser von geringerer Bedeutung waren. Auch unreife Früchte setzte ich auf die Verbotsliste und hatte die Freude zu sehen, dass man sich sowohl in Tandjong Kuda als in Tandjong Karang an die Vorschriften hielt und keine weiteren Krankheitsfälle mehr vorkamen.