Während die Männer die Tätowiermarter gern auf sich nehmen, um nachher als tapfere Männer gekennzeichnet zu sein, wird die Sitte des Tätowierens bei den Frauen durch den Glauben unterstützt, dass den vollständig tätowierten Frauen im Jenseits gestattet wird, im Flusse Te̥lang Djulan zu baden und dadurch in unmittelbare Nähe der Perlen zu gelangen, die sich auf seinem Grunde befinden; die unvollständig Tätowierten dagegen müssen am Ufer stehen bleiben und die gänzlich Untätowierten dürfen sich dem Flusse überhaupt nicht nähern. Dieser Glaube, den ich am oberen Mahakam und bei den Kĕnja angetroffen habe, erleichtert den Frauen die entsetzlichen Schmerzen, die ihnen der Prozess des Tätowierens verursacht.

Zur Unterscheidung verwandter Stämme ist die Tätowierung der Frauen geeigneter als die der Männer, da diese sich auf ihren Reisen oft mit den charakteristischen Zeichen ihrer Gastherren schmücken, während die im Stamme bleibenden Frauen meist die ihm eigenen Muster tragen. Ein Eingeweihter kann an den Tätowierungen der Männer erkennen, welche Stämme sie besucht haben; weitgereiste Leute zeigen die Charakteristika der Stämme am Mahakam, Batang-Rèdjang, der Taman Dajak, Punan u.s.w.

In Mittel-Borneo lassen sich hinsichtlich des Tätowierverfahrens und hinsichtlich der angewandten Muster drei Gruppen von Stämmen unterscheiden, die wahrscheinlich mit ihrer geschichtlichen Trennung in den letzten Jahrhunderten in Zusammenhang stehen.

1. Gruppe der Bahau, Kĕnja und Punan.

2. Gruppe der Bukat und Bĕkĕtan.

3. Gruppe der Stämme vom Barito und Mĕlawi und der Ulu-Ajar vom Mandai.

Die erste Gruppe trägt Tätowierungen, welche aus dunkelblauen Linien bestehen; die Frauen verzieren Unterarme, Hände, Schenkel und Füsse, die Männer Schultern, Arme und Brust. Der Daumen der linken Hand und die Schenkel dürfen nur bei sehr tapferen Männern tätowiert werden.

Die Männer der zweiten Gruppe tätowieren den ganzen Körper vom Unterkiefer bis zu den Knöcheln mit grossen, dunkelblauen Flächen, aus denen die eigentlichen Figuren in der natürlichen Hautfarbe hervortreten.

Hat sich ein Bukatjüngling auf einem Kriegszuge oder bei einer anderen Gelegenheit ausgezeichnet, so wird ihm zuerst auf die Brust eine dreieckige Fläche tätowiert, darnach werden die Schultern, der Nacken, die ganzen Arme, der Rücken und der Unterkiefer auf die gleiche Weise behandelt; später wird oben an den Waden noch eine viereckige Fläche angebracht. Nach weiteren Heldentaten dürfen sie sich, ausser an der Innenseite, das ganze Bein tätowieren lassen.

Frau der Long-Glat mit vollständiger Tätowierung.