Frau der Long-Glat mit vollständiger Tätowierung.
Bei der dritten Gruppe beginnen die Männer damit, sich grössere oder kleinere Scheiben auf die Waden, unterhalb der Kniekehlen, tätowieren zu lassen; später werden, im Gegensatz zu den Kajan und Punan, die isolierte Figuren tragen, die Arme, der Rümpf und der Hals vollständig mit zusammenhängenden Figuren aus dunkelblauen Linien bedeckt. Die Frauen verzieren hauptsächlich die Kniee, Unterbeine und Hände.
Die eben erwähnten drei Gruppen unterscheiden sich in Bezug auf die Ausführung der Tätowierung darin, dass die zweite und dritte aus freier Hand tätowiert, während die Künstlerinnen der ersten Gruppe die anzubringenden Figuren erst in Relief auf kleine Bretter ( klinge̱ te̥dăk = Tätowierbrettchen) schneiden lassen, diese mit Russ bestreichen, auf die Haut abdrücken und auf den erhaltenen Linien dann Damararuss unter die Haut treiben.
Dahei Kwing, achtzehnjährige Kajanfrau vom oberen Mahakam mit tätowierten Händen.
Dahei Kwing, achtzehnjährige Kajanfrau vom oberen Mahakam mit tätowierten Händen.
Alle drei Gruppen tätowieren mit Russ, der eine Blaufärbung der Haut bewirkt, nur die dritte Gruppe gebraucht auch rote Farbe.
Bei den beiden ersten Gruppen wird die Tätowierkunst von Frauen ausgeübt, bei der dritten von Männern. Doch hat die adat unter den Bahau und Kĕnja den Tätowierkünstlerinnen, in gleicher Weise wie den Schmiede- und Schnitzkünstlern, durch verschiedene Verbotsbestimmungen Schranken gesetzt. Da jede Tätowierkünstlerin unter dem Schutze eines besonderen Geistes steht, muss sie ihrem Schutzpatron allerhand Opfer bringen. Sie darf z.B. verschiedene Arten Fische und Blätter nicht essen, auch muss sie für jeden neuen Klienten eine me̥lă veranstalten, bei der sie ihrem Geiste in ihrem Korbe mit Tätowiergerätschaften alte Perlen und kawit anbietet.
Junger Bukathäuptling mit Brust- und Armtätowierung.
Junger Bukathäuptling mit Brust- und Armtätowierung.
Solange die Künstlerinnen kleine Kinder haben, dürfen sie ihr Amt nicht ausüben. Den höchsten Lohn, einen Gong, dürfen sie erst nach 20 jähriger Amtstätigkeit fordern. Vor dieser Zeit müssen sie sich mit bescheideneren Löhnen, die in Perlen und Zeugen bestehen, begnügen. Sobald eine Künstlerin eine der genannten Vorschriften vernachlässigt, dunkeln ihre Linien nicht nach oder sie wird krank und stirbt.