Das Ansehen eines Häuptlings hängt im allgemeinen von der Höhe seiner Geburt ab. Die Häuptlingswürde ist erblich. Bei der Nachfolge wird aber nicht nur auf das Alter der Kinder, sondern auch auf deren Befähigung für das Häuptlingsamt Rücksicht genommen: Der Häuptling bestimmt oft schon bei Lebzeiten den Nachfolger und ist dieser einmal erwachsen, so spielt er häufig eine grössere Rolle als sein Vater.
Zu den physischen Gebrechen, die einen Sohn an der Nachfolge hindern, gehören Taubheit und Blindheit. So konnte Adjang, der älteste Sohn Sĕniangs, seiner Taubheit wegen, nicht Häuptling von Tandjong Kuda werden; es erbte daher sein jüngerer Bruder, Tigang, die Häuptlingswürde. Charakterfehler können die Nachfolge nicht verhindern, sie geben aber öfters zu heftigem Widerspruch seitens der Untertanen und nicht selten auch zu einer Spaltung des Stammes Anlass.
Die grössten Tugenden eines Häuptlings sind: Uneigennützigkeit und Rechtschaffenheit; neben diesen werden auch Tapferkeit und Redegewandtheit geschätzt, aber in geringerem Masse. Der Häuptling gewinnt sich die Gunst der Seinen hauptsächlich durch Milde und Freigebigkeit und diese Eigenschaften sind auch für alle, die mit den Bahau in Berührung kommen, eine Grundbedingung zu einem guten Empfang.
Die Häuptlingswürde kann auch auf die Töchter übergehen, die Söhne werden aber bevorzugt. Ist eine Frau jedoch einmal zum Häuptling gewählt, so geniesst sie alle Ehren, die ihrer Stellung zukommen.
Der Häuptling vertritt seinen Stamm nach aussen, übt durch Auferlegung der Strafen die richterliche Gewalt im Stamm, hat die Nutzniessung der Leibeigenen und ist Inhaber des allgemeinen Eigentums, wie alter, halb heiliger Erbstücke ( dawan una).
Nicht nur weltlichen, sondern auch geistigen Mächten gegenüber muss ein Häuptling die Interessen der Seinen vertreten; daher leitet er alle bei den Ackerbaufesten stattfindenden religiösen Zeremonien ein. Da jedes Verfahren, das der Reisbau erfordert, mit einer religiösen Feier begonnen werden muss, giebt der Häuptling das Zeichen für den Anfang jeder neuen Periode.
Obgleich der Häuptling nicht zur eigentlichen Priesterschaft gehört, muss er doch die Verbotsbestimmungen, gleich wie die Priester, strenger als alle übrigen befolgen.
Ferner fallen dem Häuptling grösstenteils die Kosten der öffentlichen Festmahlzeiten und der Sold für die Priester zur Last; auch hat er für die Entrichtung der Bussen, die dem Stamm durch Feinde oder die Regierung auferlegt werden, zu sorgen.
Ältere Frau der Mahakam Kajan.
Ältere Frau der Mahakam Kajan.