Die Bevölkerung von Sambas steht indessen, wahrscheinlich weil sie zur Zeit der Seeräuberei stark mit Bandjaresen und anderen Elementen vermischt worden ist, noch auf einer höheren Entwicklungsstufe als diejenige am Kapuas, deren baufällige, schmutzige Häuser sofort ins Auge fallen. Noch schlimmer steht es bei den malaiischen Bewohnern in Kutei mit den Wohnungsverhältnissen.

Somit scheint der Malaie, wo er nicht mit anderen Rassen sich vermischt hat, wenig entwicklungsfähig; in Gegenden dagegen, wie die “Zuider-Afdeeling“ von Borneo, wo in früheren Jahrhunderten eine grosse Anzahl Javaner in der malaiischen Bevölkerung aufging, ist diese durch fleissigen Betrieb von Ackerbau und Industrie wohlhabend und dicht geworden. Die tüchtigsten Elemente findet man auf Borneo stets da, wo Bandjaresen sich niedergelassen haben.

Hat es sich im Vorhergehenden gezeigt, dass die Malaien auf Borneo an Bildung und Wohlstand nicht besser daran sind als die ursprüngliche Bevölkerung, so stehen wir jetzt vor der Frage, in wie weit jene als Moslemin einem höheren Glauben huldigen, als die Dajak, da es für diese von grosser Bedeutung wäre, wenn sie durch die Berührung mit den Malaien wenigstens zum Teil von ihrem äusserst nachteiligen Glauben an Geister, pe̥māli u.s.w. befreit würden.

Selbst unter den höchstentwickelten Völkern des indischen Archipels, z.B. den Javanern, hat die Einführung des Islams auf die Wohlfahrt der grossen Masse nur einen geringen Einfluss ausgeübt, weil diese selbst dort noch in ihrem Tun und Lassen stark von animistischen Vorstellungen über sich selbst und ihre Umgebung beherrscht wird, die aus der malaio-polynesischen Periode vor der Ausbreitung des Hinduismus und später des Islams herstammen. Nur sind dort gegenwärtig beim Gottesdienst Hindu- und mohammedanische Namen und Zeremonien gebräuchlich, während man in heidnischen Gegenden mehr malaio-polynesische antrifft. Hierdurch ist es möglich, dass die grosse Masse der Bevölkerung, die den wahren Islam nicht kennt, sich nichtsdestoweniger als seine treuen Bekenner betrachtet. Diejenigen, die sich in einem hochstehenden indischen Gemeinwesen, wie das der Javaner, mehr oder weniger mit dem Studium mohammedanischer Schriften befasst haben, besitzen hierüber richtigere Vorstellungen, aber die Überzeugung dieser wenigen übt auf die Auffassung des geringeren Mannes und auf seine Handlungen nur einen unbedeutenden Einfluss aus.

Unter den Malaien auf Borneo hat der Hinduismus lange nicht so stark geherrscht als auf Java, obgleich sie sich als echte Moslemin betrachten, entbehren die Malaien sogar in den Küstenstaaten der Wohlhabenheit, um einen gelehrten Stand aufkommen zu lassen, und der entwickelnde Einfluss, den die Religion der Hindu und Mohammedaner hätte ausüben können, fehlt hier in noch höherem Masse als auf Java. Berücksichtigt man ferner das oben über die Blutmischung der Borneo-Malaien Gesagte, so erregt es keine Verwunderung, dass die Mohammedaner, wenigstens die im Innern Borneos, auch durch ihren Gottesdienst keinen zivilisierenden Einfluss auf die Dajak ausüben können und in der Tat auch nicht ausgeübt haben. Der zum Islam übergetretene Dajak wird im Gegenteil sehr bald wie die übrigen Mohammedaner und verachtet seine noch Schweinefleisch essenden Stammesgenossen, glaubt sich berechtigt, diese auf die gewissenloseste Weise zu betrügen, und folgt seinen neuen Glaubensbrüdern bald in der Leidenschaft für Spiel, Hahnenkämpfe und dergleichen.

Für das Verhältnis, in welchem die unterworfenen dajakischen Stämme zu den malaiischen stehen, ist die Regierungsform der letzteren von besonderem Gewicht. Jedes malaiische Reich auf Borneo, auch wenn es, wie am Mittel-Kapuas, nicht viel mehr Niederlassungen umfasst als ein oder mehrere Dörfer, wird von einem Fürstenhaus regiert. Die Fürsten tragen verschiedene Namen wie Sultan, Panembahan, Pangeran u.s.w., doch leiten diese sowie ihre Familienglieder aus ihrer Würde alle das Vorrecht ab, dass sie auf Kosten der Masse des Volks so faul und üppig leben dürfen, als die Umstände es einigermassen zulassen. In diesen Reichen hat sich der Begriff einer Verantwortung von Fürst oder Regierung dem Volk gegenüber noch nicht herausgebildet, von einem Regieren in dem Sinn von Verwalten, von einer Leitung der Volksentwicklung ist denn auch nicht die Rede und als Richtschnur in allen Regierungsangelegenheiten gilt nur die Erpressung eines möglichst grossen Einkommens aus der Bevölkerung.

Trotz der in der Regel grenzenlosen Verschwendung und dem ungezügelten Leben der Fürstenfamilien hätte deren Regierung nicht den höchst verderblichen Einfluss auf jeden Fortschritt ausüben können, wie es in Wirklichkeit der Fall ist, wenn nicht in Folge der mohammedanischen Vielweiberei die Nachkommenschaft der Fürsten so zahlreich geworden wäre, die auch, wenn sie bereits den untersten Gesellschaftsschichten angehört, ihrer Verwandtschaft noch Rechte zu entlehnen wagt. Hierdurch sind auch rechtschaffene malaiische Fürsten, die eine höhere Vorstellung von den Pflichten eines Regenten besitzen und die den Vorteil einer Entwicklung ihres Reiches einsehen, gezwungen, bei der Regierung stets das Hauptaugenmerk auf das Einkommen ihrer Familie zu richten; auch dann noch müssen sie aus Mangel an Mitteln ihre entferntesten Blutsverwandten häufig sich selbst überlassen. Diese trachten dann, auf ihre hohe Verwandtschaft gestützt, auf alle Weise, nur nicht durch Arbeit, ihren Unterhalt zu gewinnen, und den meisten Malaien und Dajak fehlt der Mut, sich ernsthaft gegen ihre Erpressungen aufzulehnen. Da es den Fürsten selbst an den nötigen Mitteln zu einem kraftvollen Auftreten gegenüber diesen schlechten Elementen mangelt, müssen sie dieses auch für sie selbst nachteilige Treiben stillschweigend mit ansehen; die näheren Blutsverwandten des Fürsten erhalten öfters Teile des Reiches als Apanage und leben dann mit ihren Familien von dem Einkommen, das sie durch feste Steuern oder die noch viel drückenderen willkürlichen aus der Bevölkerung zu erpressen suchen.

Unter diesen aus der malaiischen Herrschaft entstehenden Zuständen leiden am schwersten die direkt unterworfenen dajakischen Stämme. Von dem Los, das diesen in den grossen malaiischen Reichen zu Teil wird, können wir uns nach den Verhältnissen, die z.B. an den Westküsten in Sambas und Matan herrschen, eine Vorstellung machen. Auch im Sultanat von Sambas ist alles Land grösstenteils als Apanage an die Sultanssprösslinge verteilt. Die Dajak müssen hier eine nicht sehr hohe Steuer in Gestalt von Naturalien aufbringen, doch wird diese Summe dadurch bedeutend erhöht, dass der von ihnen gelieferte Reis z.B. in viel zu grossem Mass in Empfang genommen wird, während das Salz, der Tabak und bei Hungersnot auch der Reis, die sie von ihren Herren zu kaufen verpflichtet sind, mit viel kleinerem Mass gemessen werden. Am schwersten drücken die Dajak jedoch, wie gesagt, die ihnen willkürlich auferlegten Steuern, wie Lieferungen von Baumaterial, Böten, Lebensmitteln und persönliche Dienste, welche die Malaien so weit schrauben, als es möglich ist, ohne dass ihre Sklaven dabei völlig zu Grunde gehen.

Ausserdem unterlassen es die Steuereinnehmer und anderen Trabanten der malaiischen Herrscher nicht, die Dajak auch noch in ihrem eigenen Interesse zu bestehlen. Wie weit die Anmassung dieser Leute gehen kann, davon überzeugte ich mich einst selbst auf einer Inspektionsreise in Sambas, für welche mir der Sultan seinen Aufseher mitgegeben hatte. Als wir in einem trockenen Flussbett eine lagernde Dajakgesellschaft antrafen, unter welcher sich eine Frau befand mit einer schön gestickten Mütze auf dem Kopf und einer ebenso schönen Jacke im Tragkorbe, riss der Aufseher der Frau einfach die Mütze vom Kopf und nahm ihr die Jacke aus dem Korbe, ohne dass einer der Dajak etwas einzuwenden wagte. Der Mann fand sein Betragen so natürlich, dass ich ihn nur mit Mühe dazu brachte, die Sachen zurückzuerstatten. Dies geschah, trotzdem sich der Assistenz-Resident und der Sultan in derselben Gegend aufhielten.

In Matan, einem im südlichsten Teile der Wester-Afdeeling gelegenen Staate, fand ein Kontrolleur einst auf einer Reise ins Innere in einer inländischen Herberge einen Erlass des Sultans angeschlagen, in dem geschrieben stand, dass es den Malaien verboten sei, Dajak zu töten oder deren Hab und Gut zu vernichten.