Doch sollten auch die zu geringen Strafen Verurteilten besonders behandelt werden, indem sie während des Dienstes mit der Waffe einer besonderen Abteilung zugewiesen werden, wie es in Frankreich und Deutschland üblich ist.

Dazu wird nun noch ein Reglement treten, welches gleichzeitig die Überweisung derjenigen Personen in eine besondere Abteilung verfügt, die sich während der Dienstzeit schwerer Vergehen schuldig machten. Dasselbe Ministerium anerkennt in dem der Kammer schon vorgelegten Bericht die Nützlichkeit solcher Verfügungen, indem es hervorhebt, daß man nicht erst jetzt darauf verfallen sei, sondern schon in einem dem Senat am 10. Juni 1884 vorgelegten Gesetzentwurf des Ministers General Ferrero, in dem von einem Spezialkorps die Rede war.

Damit, das wird jeder einsehen, wird die Frage verschoben, aber nicht gelöst. Es schließt zwar die schlimmsten Verbrecher aus, aber zu viele umfaßt es gar nicht, oder umfaßt sie mit einer Verschärfung der Disziplin. Wenn heute der Verbrecher seine Strafe verbüßt hat, wird er veranlaßt sein, die besondere Behandlung, die er erfährt, als eine Ungerechtigkeit zu betrachten und den Fatalismus der Schuld zu verstärken, von dem die Seiten M…'s voll sind. Er wird als Soldat eine strengere Disziplin und daher mit größter Wahrscheinlichkeit die Bestrafung finden. Ist das gerecht und logisch?

Ist im sozialen Leben die moralische oder intellektuelle Inferiorität einer Person nicht eine Entschuldigung für uns? Von einem Bauern verlangen wir gewisse Äußerungen des Zartgefühls nicht, die wir bei einer gebildeten Person fordern; von jenem dulden wir, was bei dieser eine Beleidigung wäre.

Wenn man bei einer Spezialdisziplin annimmt, daß diese Individuen Verbrecher sind und wenn man sie nur deshalb als Soldaten betrachtet, weil sie sich dem Recht, welches das Land über sie hat, nicht entziehen können, so müßte man sie wenigstens dem gewöhnlichen Gesellschaftscodex unterstellen, anstatt sie unter den militärischen Codex zu bringen.

Der Grundsatz der Ausschließung, nach der vorher erlittenen Strafe beurteilt, hat für mich keinen Wert. Der Soldat kommt immer im jugendlichen Alter zur Aushebung; wenn er ein Verbrecher war, so war es in seinen Jugendjahren, wo einerseits das Strafgesetzbuch und andererseits das Mitleid der Geschworenen ihm alle möglichen mildernden Umstände zubilligen.

Das sieht man aus der ersten Strafe des M… wegen Mordes, wo die Überlegung und die Nachstellung nicht hinderten, daß die Strafe auf fünf Jahre beschränkt wurde, und man sieht es aus den Antecedentien aller Soldaten, die in diesen letzten Jahren erschossen oder dem Kerker übergeben wurden. Alle hatten Strafen erlitten und keiner hatte vom Dienst befreit werden können. Die angeblichen fünf Jahre würden in der That zwanzig bis dreißig Jahren Gefängnis gleichkommen. Vier Körperverletzungen und drei Widersetzlichkeiten gegen die Polizeiorgane würden weniger gelten als ein versuchter Mord, und zwar für einen Soldaten, für den das Spezialgesetzbuch des Heeres die Erschießung von hinten sanktioniert, wenn er nur mit bewaffneter Hand seinen Vorgesetzten bedroht.

Die Blätter des M… können dazu ermahnen, eine offene und wirkliche Lösung zu finden, die einerseits dem Heere nützt und andererseits den Postulaten des gesellschaftlichen Positivismus entspricht.

In dieser Anmerkung, das begreift jeder, habe ich eine solche Lösung nur andeuten können.

[41] Ein Beweis für das Gefühl der Zusammengehörigkeit, das Familiengefühl, das unter den Verbrechern existiert.