»Sie sind tot?« sagte mein Verteidiger, »so werden wir sehen, ob sie auf Kosten des Angeklagten aus dem Höllenrachen gezogen werden sollen, um ihre Aussage abzugeben, oder ob ein anderer Entlastungsbeweis angetreten werden soll.«

Alle lachten bei dieser Rede des Herrn Chimirri, der Vorsitzende läutet und sagt:

»Die Verhandlung ist geschlossen.«

Alle blieben mit langer Nase sitzen und ich wurde ins Gefängnis geführt.

Ich erinnere mich nicht, welcher Streit sich zwischen mir und einem Gefangenenwärter entspann, – ich geriet in Zorn und gab ihm eine Ohrfeige, wodurch ich mir vierzehn Tage Wasser und Brot zuzog, während der Oberwächter De Cola, der halb blind war, mir sagte:

»Das haben Sie gut gemacht, der Wärter war eine Kanaille.«

Fünf Jahre.

Am Mittag des 17. November 1869, vierzehn Monate nach dem blutigen Ereignis, verurteilte der Hof der Assisen zu Monteleone mich zu der Strafe von fünf Jahren Gefängnis und zu den Kosten des Urteils, wegen Totschlags, begangen im Zorn und infolge schwerer Aufreizung.

Ich schrieb an Herrn Francesco R… in Tiriolo, teilte ihm die gegen mich erkannte Strafe mit und schickte ihm eine Anweisung über zehn Lire, das Geld, welches er mir geliehen hatte, als ich das dortige Gefängnis verließ.

Ich bewahre noch seinen Brief auf, als heiliges Pfand meiner Dankbarkeit gegen ihn.