Einen Monat lang hielt er sich verborgen, endlich am 27. Oktober 1889 wurde er in Monteleone auf offener Straße verhaftet, nicht ohne daß er vorher einen Verteidigungsversuch gemacht hatte, indem er an den Staatsanwalt ein Schreiben gerichtet hatte, in welchem er die That als das Werk eines Zufalls darstellte, in der Hoffnung, daß diese plumpe Verdrehung der Thatsache ihm irgendwie dienlich sein könnte.
Nachdem er dem Gefängnis zu Monteleone übergeben war, zweifelte man, ob M… im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sei, und er wurde daher der Irrenanstalt zu Girifalco zur Beobachtung überwiesen. Bei dieser Gelegenheit hatte Venturi ihn zu studieren, und das Resultat dieser seiner Studien wird weiter unten abgedruckt.
Vor dem Gerichtshof zu Monteleone im April 1891 definierte Venturi ihn als einen geborenen Verbrecher, einen Menschen, der sich der Strafbarkeit seiner Handlungen nicht so voll bewußt ist, wie es das Gesetz erfordert, um eine Verurteilung aussprechen zu können. Er schloß sein Gutachten folgendermaßen:
»M… würde also nach dem geschriebenen Gesetz für das begangene Verbrechen nicht verantwortlich oder nur halbverantwortlich sein, da er es nicht bei vollem Bewußtsein und in voller Freiheit seines Willens ausgeführt hat.
»Quid faciendum!
»Wenn er als unverantwortlich erkannt wird, wird man ihn dann in Freiheit lassen?
»Er würde versuchen, seinen Bruder wiederum zu ermorden, und ohne Zweifel mit größerer Ruhe, da er seine Straflosigkeit kennt und sich daher für berechtigt hält, mit der ganzen menschlichen Gesellschaft aufzuräumen. Soll man ihn in die Irrenstrafanstalt bringen, wie es das Gesetz für diejenigen vorschreibt, welche in einem krankhaften Hang zum Verbrechen leben, und denen die Gelegenheit genommen werden soll, ein Verbrechen zu wiederholen? Er würde zeitlebens darin verbleiben müssen, denn es ist nicht vorauszusehen, daß M… mit der Zeit seine Natur ändert, noch giebt es Heilmittel, die das bewirken können. Wie soll das Ziel erreicht werden, welches das Gesetz im Auge hat, um einen sicheren Schutz gegen das Verbrechen zu schaffen, ohne daß deshalb die Gesellschaft sich zu dem erlittenen Schaden noch mit der Sorge für den lebenslänglichen Unterhalt des Verbrechers belasten müßte?
»Die Antwort liegt mir auf den Lippen, aber ich will sie nicht aussprechen, weil unsere Mondscheinromantik vorschreibt, auch die zu lieben, die uns Böses thun, also gerade das Gegenteil von dem, was die Natur thut, welche durch ihre ewigen Kämpfe eine reinigende Zuchtwahl vornimmt.
»Meine Herren Geschworenen, die Strafirrenanstalt in Italien ist ein Unding. Thatsache ist, daß die gefährlichen Narren, die nicht für strafbar erkannt werden, wieder frei herumlaufen, oder wenn sie ins Irrenhaus gebracht werden, mit Hilfe ihrer Advokaten bald wieder herauskommen. Und das Gesetz begünstigt ihre Entlassung. Wenn M… zu zehn Jahren verurteilt wird, so ist es so gut wie sicher, daß er während dieser Zeit die Gesellschaft nicht belästigen kann.
»Bedenken Sie: der Bruder hofft, daß er weder begnadigt wird, noch vor der Zeit wegen guter Führung entlassen wird. Alles kann daraus folgen!«