[3] „Gott gebe es!“

[4] Die unter der Militärverwaltung stehende Bevölkerung der Militärgrenze nannte Zivilkroatien damals „Provinzial“ und liebäugelte mit den dortigen Verhältnissen.

[5] „Zur Gesundheit!“

[6] Der Ausdruck „Pfaffe“ hatte damals noch nicht die üble Bedeutung wie jetzt.

[7] „Gott! Gott!“

[8] „Es ist wirklich so!“

Des Popen Meisterstück

Als Kommandant Tonidandel von der Grenzerkompagnie S. auf Regimentsbefehl (unterzeichnet: „K.“) die Untersuchung gegen den Dorfpopen Vid wegen ungenügender Führung der Pfarrmatrikel durchgeführt und dieses sonderbaren „Pfarrers“ Ernennungsdekret mitgenommen hatte, verlebte der Pope Vid begreiflicherweise schwere Tage bitterster Angst in Erwartung der Strafe und der Absetzung. Denn soviel Verstand besaß Jaša Vid noch von seiner Tätigkeit als Rosselenker her, daß er selbst die Belassung auf seinem Posten für unmöglich hielt, nachdem in seine Führung der Pfarrgeschäfte von militärischer Seite „hineingeleuchtet“ worden war. An der Entlassung von kurzer Hand zweifelte Vid keinen Augenblick; sie konnte nur noch die Frage weniger Wochen sein und hing zeitlich davon ab, wann der Kompagniekommandant den Rapport schreiben, das amtliche Schriftstück beim Regimentskommando in Karlstadt eintreffen und Oberst K. dazu kommen werde, das Aktenstück zu erledigen.

Den ersten Tag nach Tonidandels Abzug verlebte der Pope in völliger Verzweiflung. Der zweite Tag verging in dumpfem Hinbrüten. Am dritten Tage dämmerte im „pfarrlichen“ Kutschergehirn der Gedanke auf, daß das bittere Unheil vielleicht abgewendet werden könnte, wenn „man“ den allmächtigen Regimentskommandanten bei besonders guter Laune antreffen, ihm ein besonders schönes Pferd „vorführen“ und kniefällig um Belassung auf dem Posten trotz mangelhafter Registerführung und früherer Kutschertätigkeit bitten würde.

Mit einer gewissen Findigkeit, die der Logik nicht entbehrte, kam Vid zu der Folgerung, daß der Regimentsgewaltige ihn nicht zu hart bestrafen könne, nachdem doch der Oberst in eigener Person den Kutscher zum — Pfarrer ernannt hatte. Schuld des Popen konnte es nicht sein, falls etwa der Archimandrit dem Regimentskommandanten verschwiegen haben sollte, daß Vid früher des Archimandriten Rosselenker gewesen. Wußte dies aber der Oberst, hatte er trotzdem die Ernennung vollzogen, so durfte er, nun durch die „Stocherei“ des Kontrolloffiziers der Tatbestand „aktenmäßig“ geworden, nicht so grausam sein, den Popen, sein Protektionskind, davonzujagen.