„Allmächtiger Gott!“ stöhnte Franz in namenloser Qual, fassungslos, verzweifelnd.

Liebreich versuchte Ehrenstraßer zu trösten und dem schier gebrochenen Mann Mut zuzusprechen.

Nach etwa einer Stunde verließ Franz totenbleich das Amtshaus.

Die Kunde vom aufgedeckten Selbstmord erzeugte eine noch viel größere Erregung in der Bevölkerung als vorher die Nachricht vom Raubmord.


XV.

Die ersehnte Ruhe im Amt sollte dem Richter nach den Aufregungen der letzten Tage nicht werden; der tägliche Posteinlauf sorgte dafür, daß der Chef Arbeit genug bekam. Und was enthält der Einlauf für Sonderbarkeiten. Aus langer Praxis kennt Ehrenstraßer die Protokolle von Gemeindevorstehern und niederen Polizeiorganen, gelassen öffnet er Brief um Brief.[10] Gelesen, wenigstens durchflogen muß werden, ehe die Verteilung an Adjunkt und Kanzlist erfolgen kann.

Diesmal ist ein verlangtes Leumundszeugnis dabei, das auffällig kurz gehalten, den Leumund eines Mannes wie folgt schildert. „Der Angefragte besitzt außer seiner Frau und drei Kindern nichts Bewegliches und seine Eltern sind hoffentlich schon gestorben.“

Mit einem müden Lächeln legt der Richter das Schreiben weg und durchflog den nächsten Bericht über eine Pfändung mit folgendem Inhalt: „Post Nr. 13. Im hohen Auftrag löblichen k. k. Bezirksgerichtes wurden dem N. N. gepfändet 4 schwarze Schafe, 2 davon sind aber weiß. Die Pfändung ging soweit anstandslos vor sich, doch ist der Betroffene des Gehorsams nicht besonders bedacht, weshalb die Exekution in gänzlicher Abwesenheit des Schuldners vorgenommen wurde. Sonst ist der Betreffende noch nie zu Gerichtshanden gekommen. Indem dieser Bericht unterthänigst übersändet wird, sei gemeldet, daß die Vertilgung der Mayen-Kefer von Erfolg war. Aus diesem Grunde bittet der gehorsamst Unterzeichnete um Bewilligung der Hypothekeintragung nebst Sammlung für die Armen-Schulschwestern.“

Ein drittes Amtsschreiben trägt den Vermerk „Cito“ und unwillkürlich widmet Ehrenstraßer diesem Stück größere Aufmerksamkeit. Klipp und klapp besagt das Schreiben: „Der neuen Kronenwährung muß die gehorsamst unterzeichnete Gemeindevorstehung große Bedenken entgegenstellen, dieweilen der Senner auf der Kreuzalm verdächtig ist, falsches Geld zu machen. Wir bitten daher, es möge eine Gerichtsdeputirung der Sache nachgehen. Bis jetzt sind an zwanzig falsche Geldstücke eingefangen, die der gehorsamst Unterzeichnete in Verwahr hat. Gleichzeitig wird geneigte Auskunft erbeten, wie es infolge der Geldneuerung mit Maß und Gewicht gehalten werden soll. Meines Wissens muß jetzund auch hölzernes Glas, das der heilige Benedikt in unserer Kirche als Kelch in der Hand trägt, frisch geaicht werden, allwo ich sonst keine Verantwortung übernehmen könnte.“ —