„Sie sehen mich thatsächlich überrascht, Herr Doktor! Ich bitte, nehmen Sie Platz! Wie sind Sie nur auf den Gedanken gekommen, den „Rosenwirt“, der allgemein als Ehrenmann bekannt ist, durch solches Signalement gewissermaßen zu porträtieren?“

„Porträtiert habe ich niemanden! Wer der Thäter ischt, hat den Gerichtsarzt gar nicht zu kümmern! Die von mir bethätigte Untersuchung mittels Mikroskop entwickelte sich in folgender Weise: „In der Mütze am Innenleder klebten zwei Haare, die unter dem Vergrößerungsglase eine graue Farbe zeigten, in ihrer Marksubstanz aber noch zahlreiche pechschwarze Pigmentzellen hatten. Daraus ergiebt sich, daß sie auf einem Schwarzkopf saßen, der jedoch bereits die ersten grauen Haare hat. Die Schnittfläche der vorgefundenen zwei Haare war scharf, der Mann hat sich vor kurzer Zeit das Kopfhaar scheren lassen. Die Haarwurzeln waren beträchtlich atrophiert, gestatten also die Schlußfolgerung, daß diese Haare, die in ihrer Epithelialschicht mehrere von Schweiß herrührende warzenförmige Hervorragungen zeigten, wahrscheinlich am Rande einer beginnenden Glatze gewachsen waren.

Der Mann schwitzt stark am Kopfe, also ischt der Mann zur Korpulenz geneigt, das ischt eine Regel, die fast immer zutrifft. Aus diesen Resultaten ergab sich das eingeschickte Signalement, das, wie ich glaube annehmen zu dürfen, zutreffend ischt!“

Ehrenstraßer schritt erregt im Zimmer auf und ab; heiseren Tones erwiderte er: „Alle Achtung vor Ihrer Wissenschaft! Aber das Signalement paßt haarscharf auf den „Rosenwirt“ und dem ischt eine Körperverletzung nicht zuzutrauen!“

„Ja, was das Gericht auf Grund dieser mikroskopischen Untersuchung thut, das hat den Arzt nichts zu kümmern! Das Signalement ischt richtig, dafür stehe ich ein! Das Weitere ischt Sache des Untersuchungsrichters!“

Dr. von Bauerntanz mochte etwas mehr Anerkennung erwartet haben, doch Ehrenstraßer schien geradezu traumverloren zu sein. So entfernte sich der Gerichtsarzt, kühl grüßend, und der Richter blieb in tiefen Gedanken in der Kanzlei zurück. Das Signalement bereitet ihm wirkliche Sorge in betreff der einzuleitenden Maßnahmen. Nur keine Mißgriffe, keine Übereilung! Aber eine Probe soll angestellt werden dahin, ob auch andere Menschen aus dem ärztlichen Signalement den „Rosenwirt“, herausfinden. Ehrenstraßer ließ sich den Gendarmenwachtmeister kommen, der zufällig zu Hause war und daher sogleich erscheinen konnte. Ihm las der Richter das Signalement vor und der Wachtmeister platzte in größter Überraschung heraus. „Das ischt ja der ‚Rosenwirt‘! Was hat denn selles Mandl angestellt?“

„Das kann ich noch nicht sagen! Bringen Sie mir den Mann, achten Sie aber bei Übermittelung des Vorführungsbefehles auf dessen Benehmen und etwaige Anzeichen von Schrecken &c. Finden Sie ihn nicht zu Hause, so warten Sie auf ihn irgendwo. Es soll alles möglichst ohne Aufsehen geschehen! Eine eigentliche Verhaftung soll es nicht sein! Haben Sie mich verstanden?“

„Zu Befehl, Herr Bezirksrichter!“

Der Wachtmeister ging und schon nach einer Stunde brachte er den heillos erregten „Rosenwirt“ in die Gerichtskanzlei.

Indes der Gendarm sich entfernte, übernahm der Aktuar den Dienst der Niederschrift des Verhörs.