Nachdem der Bauer entlassen war, öffnete Ehrenstraßer das Paket, welches eine mehrbogige Thatschrift und in sorgfältiger Umwickelung eine Mütze enthielt, wie solche in der Gegend häufig getragen werden.
Und die Zuschrift des benachbarten Amtsgerichts besagt, daß vor einiger Zeit ein Mann in finsterer Nacht von einem Unbekannten angefallen und schwer verletzt worden sei. Vom Thäter habe man nicht die geringste Personbeschreibung, jedoch dürfte ihm die beiliegende, auf der Straße vorgefundene Mütze gehören.
Unwillkürlich brachte Ehrenstraßer die eben erfolgte Anzeige des Haid mit der Meldung des Nachbargerichtes in Verbindung und aufmerksam las er das Schriftstück nochmals durch, wobei er das Postskriptum fand, in welchem der Adjunkt anfragt, ob nicht eine mikroskopische Untersuchung der Mütze durch den dortigen Gerichtsarzt angezeigt sein würde.
Eigentlich ärgerte den alten Richter diese Bemerkung eines jungen Adjunkten; doch war Ehrenstraßer in langer Praxis zu sehr gewohnt, auf die geringste Kleinigkeit zu achten, und aus diesem Grunde wollte er auch über diese, etwas naseweise Meinung nicht achtlos hinweggehen. So griff Ehrenstraßer denn zur Mütze und betrachtete sie aufmerksam. Zu sehen ist gar nichts, eine Mütze wie jede andere, im Stirnleder etwas durchgeschwitzt, also seit längerer Zeit im Gebrauch.
Würde vom Nachbargericht nicht eine schwere Körperverletzung gemeldet, man könnte die Anzeigen als ziemlich wertlos betrachten. Im übrigen kann es dem wenig beschäftigten Gerichtsarzt Dr. von Bauerntanz nicht schaden, wenn er Arbeit bekommt. Ehrenstraßer schrieb daher einige Zeilen, worin er um mikroskopische Untersuchung der beiliegenden Mütze und um baldigen Bericht bat.
In vorsichtiger Verpackung mußte Perathoner die Mütze zum Gerichtsarzt tragen.
Zwei Tage vergingen im ruhiger gewordenen Dienst. Als am Morgen des dritten Tages Ehrenstraßer in gewohnter Weise amtierte, wurde ihm die sorglich verpackte Mütze nebst Brief eingehändigt. Etwas spöttisch wog der Richter den Brief in der Hand, als wollte er das Gewicht des Resultats einer mikroskopischen Untersuchung prüfen. Das Lächeln erstarb bei der Brieflektüre, Dr. von Bauerntanz lieferte ein geradezu verblüffendes, wahrhaftiges Signalement, das Ehrenstraßer dem Arzt nicht zugetraut hätte. Klar und bestimmt heißt es im Bericht. „Der Besitzer der Mütze ist ein kräftiger, zur Korpulenz geneigter Mann in mittleren Jahren, mit schwarzem und graumelierten, neuerdings kurz verschnittenen Haaren und beginnender Glatze.“
Überrascht starrt Ehrenstraßer auf diesen kurzen und doch vielsagenden Bericht. Dieses Signalement paßt auf das Schärfste auf den „Rosenwirt“ im Städtchen. Aber es ist undenkbar, daß dieser allgemein geachtete Mann eine schwere Körperverletzung sich hätte zu schulden kommen lassen. Eines solchen Verbrechens ist dieser Mann gar nicht fähig, eine Verhaftung auf Grund dieses Signalements unmöglich, sie würde eine unerhörte Blamage bringen.
Wie der Doktor nur dazu gelangt sein kann, ein solches Signalement zu geben? Das grenzt an Hexerei oder Frivolität! Sollte Bauerntanz sich einen Scherz mit dem Richter erlaubt haben? Dann wehe ihm; dienstlich giebt es keine Späße; die Sache ist zu wichtig, es gilt ein Verbrechen aufzudecken, den Thäter ausfindig zu machen, die Untersuchung kennt keine Scherze.
Den Gedankengang Ehrenstraßers unterbrach der Besuch des Gerichtsarztes. Dr. von Bauerntanz grüßte und ging sofort zum Zweck seines Erscheinens über, indem er sagte. „Ich glaube, es wird Ihnen ein Kommentar zum kurzen Signalement erwünscht sein und solche Erörterung giebt man am besten mündlich!“