„Warum denn?“

„I hun ja decht gutes, echtes Geld für das falsche hergegeben!“

„Wieso?“

„Na ja! Der Kerschenwirschth (Wirt) hat g'sagt, i als Vorsteher müßt' das falsche Geld konfiskalieren von Polizei wegen —“

„Und da hast du dem Wirschth für die Falsifikate echtes Geld gegeben?“

„Freilich! Sunst hätt' 's mir ja der Wirschth nöt eing'händigt! Er, hat er g'sagt, kunnt den Schaden nit allein tragen! Er hat ja an' Wein und sonstiges ausg'folgt und das falsche Geld dafür in Zahlung nehmen müssen!“

Ehrenstraßer hustete ob dieser Darstellung.

„I möcht' glei' nur bitten um a milde Straf'!“

Was wollte der Richter angesichts solcher Dummheit machen! Er begann das Verhör in praktischer Weise zu erweitern und fragte, weshalb auf dem Senner der Kreuzalpe der Verdacht einer Münzfälschung liege.

„Weil er in der letzten Zeit viel ‚schwarzes Mehl‘ eingekauft hat!“