[9] Nach dem Original wörtlich kopiert. D.V.

[10] Nach den Originalen wörtlich kopiert. D.V.

[11] Der Ruf des Baumkauzes gilt als Warnung und lautet, in Noten gesetzt, ungefähr:

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[12] Ein Aberglaube südslavischen Ursprungs, der weit herauf in das Gebirge reicht, lautet dahin, daß man bei Citirung vor Gericht ein Tuch, mit welchem einem Verstorbenen das Kinn aufgebunden wurde, bei sich führen mußte. Wischt man sich vor dem Richter damit das Gesicht ab, so unterliegt man nicht, und solange der Knoten im Tuche nicht aufgelöst ist, kann einem das Gericht „nichts anhaben“. Vergl. Dr. Groß „Handbuch für Untersuchungsrichter“ I.