Die Wiederaufnahme des Dienstes am Nachmittag brachte schon in der ersten Partei, die Ehrenstraßer persönlich bekannt ist, eine ergötzliche Scene. Der Grillhofer aus einem Orte, der gut vier Stunden vom Städtchen entfernt ist, bat um die Erlaubnis, seinem Herzen Luft machen zu dürfen.
Solche Einleitung kennt der Richter aus Erfahrung als sehr gefährlich in Bezug auf epische Breite, und seufzend winkt er.
Mit entsetzlicher Weitschweifigkeit schilderte Grillhofer die Situation daheim, die von ihm und einem Nachbar gemeinsam zu benutzende Brücke, die Hecheleien gegenseitig &c. Zweimal habe der Nachbar nun schon die Brücke dadurch unfahrbar gemacht, daß er Bäume aus derselben herausgezogen und in den Bach geworfen habe.
Grillhofer machte eine Schnaufpause, die der Richter geschickt benutzte zur Frage: „Mit welcher Klage willst du den Gegner belangen?“
„Sell müßt Ihr schon wissen, Ihr seid ja der kaiserliche Richter!“
„Na, wenn es dir recht ischt, werde ich den Gegner wegen Besitzstörung vorladen zum nächsten Amtstag!“
„Das ischt mir schon recht!“
Nun füllte Ehrenstraßer flink einen Vorladezettel zum nächsten Amtstag aus und wollte denselben Grillhofer einhändigen behufs Übergabe an den Nachbar.
„Ich dank'! Aber wie ischt es mit dem Wiederkemmen (kommen)?“
„Wenn die Sache zum Austrag kommen soll, ischt beiderseitiges Erscheinen zweckfördernd!“