Scheu und verlegen stand genannter Einschichtbauer mit einem großen, in der Mitte abgebundenen Sack an der Thüre.

Ehrenstraßer stieg eine Ahnung auf, daß dieser Bauer wahrscheinlich nicht lesen könnte, auf gut Glück zu Gericht kam und weiß Gott welche Schriften mitbringe zufolge der ergangenen Aufforderung an alle Grundbesitzer, ihre Urkunden, Schirmbriefe, Kaufverträge, Servitutsverbriefungen &c. zu Gerichte einzuliefern.

„Na, weil du einmal da bischt und sonst keine Tagpartei mehr anwesend ischt, will ich dich vornehmen, Maroner! Komm mit deinem Sack herein!“

Höchlich zufrieden trägt der Bauer seinen Sack in die Kanzlei des Richters und spricht: „Da bin i, 's hat g'hoaßen, i sull alle meene G'schriften mitbringen und da hun i alles mitbracht!“ Wohlgefällig streichelte Maroner den Sack und auf Geheiß öffnete er denselben.

Was Ehrenstraßer befürchtete, sollte sich bewahrheiten: Der Bauer hat die Aufforderung völlig mißverstanden und nichts als Käsezettel und schriftliche Aufzeichnungen über verkauftes Vieh und Holz zu Gericht gebracht. Nicht eine der benötigten Urkunden &c. war im Sack.

„Geduld verlaß mich nicht!“ seufzte der Richter, nahm die Grundbuchsmappe und zeigte dem verdutzten Bauer das ihn betreffende Blatt. „Da schau her, Maroner, ischt dein Besitztum da wohl richtig angegeben? Das sind die dir gehörigen Parzellen, und was Wiesen sind, ischt grün gefarbelt. Verstehst?“

Freudig antwortete Maroner: „Ischt wuhl schön!

„Paß auf! Es handelt sich nicht darum, ob die Mappe schön ischt, sondern darum, ob deine Grundstücke richtig eingezeichnet sind!“

„Meine Grundstück' sind daham, die lass' ich mir nit wegschleppen!“

„Kannst du lesen und schreiben?“