„Nu (nein)!“
„Also weißt du auch nicht, daß jeder Bauer, welcher nicht lesen und nicht schreiben kann, verpflichtet wurde, einen mit solchen Kenntnissen ausgerüsteten Vertrauensmann zu Gericht mitzubringen?“
„Der Vorsteher hat dergleichen daher geredet und mein Nachbar ischt woltern mitgegangen. Er steht unten am Haus und 'traut sich nit einer (herein)!“
„Hol' ihn herauf!“
Nach wenigen Minuten stand auch dieser Nachbar in der Gerichtsstube, scheu und ängstlich.
Wieder zeigte Ehrenstraßer die Grundbuchmappe, welche der Nachbar sofort als „sehr schön“ bezeichnete und bewunderte.
Die Vermutung, abermals einen Analphabeten vor sich zu haben, erwies sich als richtig, und so blieb dem Richter nichts anderes übrig, als einen neuen Termin anzuberaumen, und dem Bauern einen Ladezettel für den Vorsteher mitzugeben, auf daß doch der Bauernbürgermeister als Vertrauensmann mithelfe bei Fixierung der Grundbesitzverhältnisse im Grundbuch.
Die Bauern wurden entlassen, gingen aber nicht.
„Was wollt ihr denn noch?“
Maroner trat vor und sprach. „Ich thät' schön bitten! Wie ischt's mit der — Zeugengebühr?“