Schlitten fahren vor die Abtei, auf welche die Mönche und Fratres ihre Bündel und Säcke legen. Weinend nehmen die Konventualen Abschied von den zurückbleibenden Unterthanen und ihrem Kloster. Dann besteigen sie selbst die Fahrzeuge, die Gäule ziehen an, fort geht es aus der Waldheimat.

Auf Geheiß des Gesandten huldigt das Klostervolk von Alpirsbach dem neuen Herrn und Gebieter, dem Herzog Eberhard von Württemberg, unter Salutschüssen der herzoglichen Truppe. In diesem Augenblicke kommt Euseb herangestürmt.

In die Hochrufe auf den Landesherrn mischt sich ein gellender
Schmerzensschrei. Euseb stürzt zu Boden mit durchschossener Brust. Eine
Kugel hat sich verirrt und den Weg in ein gut württembergisch Herz
genommen. So endete im heißersehnten Augenblick der Vereinigung mit
Württemberg Euseb, der Pelagier.

Fußnoten:

[18] Pelagier sind leibeigene Leute der Abtei, die von früheren Herren an den Altar des hl. Pelagius übergeben worden sind, Manns- und Frauenpersonen, die „werden nicht gehalten wie andere eigene Leute“. Sie bildeten, mochten sie vormals freie, sich selbst aus Frömmigkeit ergeben haben, oder als Leibeigene von andern an das Stift übergeben worden sein, eine eigene Bruderschaft zum hl. Pelagius „in dem langen Münster“ zu Alpirsbach.

[19] Für den ganzen Umfang des Klostergebietes hatte der jeweilige Abt von Alpirsbach das sogenannte Hauptrecht, d.h. „das Recht, von jeder Mannsperson, sie besitze Güter, welche sie wolle, sie sei dem Kloster mit Leib verwandt oder nicht, das beste zur Zeit des Todes vorhandene Stück Vieh zu beziehen.“ Die Pelagier waren außer diesen Hauptfall noch einen jährlichen Zins von drei Hellern auf den Tag und Altar des hl. Pelagius schuldig. Dagegen erhielt jeder Pelagier zwei Laib Roggenbrot, jedes im Wert von einem Kreuzer.

[20] Das Streben der bedrohten Äbte ging dahin, sich ihre Rechte durch kaiserliche Erlasse zu sichern, weshalb eine Immediateingabe an den Kaiser gerichtet wurde. Hievon verständigt, protestierte Eberhard III. gegen die Überlastung Württembergs durch kaiserliche und ligistische Truppen und die Übergriffe der Prälaten insonders. Trotz dieses Protestes erfolgte das kaiserliche Mandat vom 7. Mai 1640, womit Eberhard aufgefordert wurde, alle Handlungen zu unterlassen, über welche die Prälaten Klage führten, als da seien: Anmaßung der bischöflichen Jurisdiktion, Affigierung von Religionsmandanten, Abhaltung der Leute vom katholischen Gottesdienst mit bewaffneter Hand, Aufdrängung längst verwirkter Schutzgerechtigkeit und Obrigkeit &c. Auf dieses Mandat hin wurde seitens der herzoglichen Diplomaten dem Wiener Hof zur Kenntnis gebracht, daß der Herzog stets von den Prälaten bei den kaiserlichen Gerichten geplagt, stündliche Eingriffe in dessen geistliche und weltliche Rechte gemacht, und die zu den Klöstern gehörigen Kirchen unter dem Vorwande kaiserlicher Vollmacht ihm entzogen werden. Diese diplomatische Aktion hatte den Erfolg, daß die Prälaten mit Ausnahme der dem Herzog freundlich gesinnten Äbte von Maulbronn, Bebenhausen und Königsbronn von den Reichstagssitzungen ausgeschlossen wurden.

[21] In Dornhan besaß das Kloster allen Zehnten, desgleichen den Blutzehnten, Grund und Boden, auch den Stab über Erb und Eigen. (Von jedem Fohlen vier Tübinger, von jedem Kalb, Lamm oder Kitz je einen Tübinger, und „was Lämmer vor dem Maytag verkauft wurden, die gaben den 10. Pfennig und das 10. Milchschwein, desgleichen Hühner und Gänse.“)

[22] § 24 Artikel IV.

[23] 14. Oktober 1648. Die Klöster waren: Anhausen, Bebenhausen,
Maulbronn, Lorch, Adelberg, Denkendorf, Hirsau, Blaubeuren,
Herbrechtingen, Murrhart, Alpirsbach, Königsbronn, Herrenalb, St.
Georgen, Reichenbach, Pfullingen, Lichtenstern u.a.