Wie Lassalle, Marx und Engels über eine kommende Revolution in Deutschland dachten, geht aus dem Briefwechsel zwischen denselben hervor, den Mehring im Verlag Dietz-Stuttgart erscheinen ließ. Auch der siegreiche Zug Garibaldis nach Neapel und Sizilien (1860), der seinem Urheber eine ungeheure Popularität in der ganzen Kulturwelt eintrug, hatte den Glauben an die Macht revolutionärer Massen befestigt.

Daß man selbst in sehr hochstehenden Kreisen Süddeutschlands an die Wahrscheinlichkeit einer Revolution für eine Einheit Deutschlands dachte, zeigen die Memoiren des Fürsten Hohenlohe, der, nachdem er ausgeführt, daß die Zersplitterung Deutschlands auf die Dauer unerträglich sei, sagt: Hieraus erklärt es sich, daß auch die friedlichen, konservativsten Leute in Deutschland dahin geführt werden, zu erklären: wir müssen durch die Revolution zur Einheit kommen, weil wir auf gesetzlichem Wege nicht das Ziel erreichen können. Und unter dem 23. März 1866 schrieb der Prinz Karl von Bayern an Hohenlohe: Mir dünkt, eine günstigere Gelegenheit, ohne Revolution (auch im Original gesperrt) zu einer Bundesreform zu kommen usw.

Wenn man oben so dachte, warum nicht ebenso unten?

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Die Verhandlungen und Beschlüsse des Stuttgarter Vereinstags über die Koalitionsfreiheit waren eine Antwort auf die gleichartigen Verhandlungen des preußischen Abgeordnetenhauses. Schulze-Delitzsch und Faucher — letzterer auch ein sogenannter Nationalökonom, der in einer Leipziger Volksversammlung im Jahre 1864 ernsthaft nachzuweisen versuchte, die soziale Frage könne am besten gelöst werden, wenn jeder die doppelte Buchführung verstehe und eine richtig gehende Uhr habe, um mit der Zeit zu rechnen — hatten beantragt, die §§ 181 und 182 der Gewerbeordnung von 1845, betreffend die Koalitionsverbote, aufzuheben. Seltsamerweise hatten sie aber unterlassen, auch die Aufhebung der §§ 183 und 184 zu beantragen. Nach § 183 konnte die Bildung von Verbindungen unter Fabrikarbeitern, Gesellen, Gehilfen oder Lehrlingen ohne polizeiliche Erlaubnis bestraft werden, an den Stiftern und Vorstehern der Verbindung mit Geldstrafe bis zu 50 Talern oder Gefängnis bis zu vier Wochen, an den Mitgliedern mit Geldstrafe bis zu 20 Talern oder Gefängnis bis zu vierzehn Tagen. Nach § 184 war zu bestrafen das eigenmächtige Verlassen der Arbeit oder die Entziehung zur Verrichtung derselben, oder grober Ungehorsam, oder beharrliche Widerspenstigkeit mit Geldstrafe bis zu 20 Talern oder Gefängnis bis zu vierzehn Tagen. Im „Sozialdemokrat“ J.B.v. Schweitzers und in den Versammlungen zur Rede gestellt, ließen die Antragsteller erklären, der § 183 sei bereits seit fünfzehn Jahren durch die preußische Verfassung aufgehoben und der § 184 habe mit dem Koalitionsrecht nichts zu tun. Diese Auffassung machte auch in unseren Reihen böses Blut, und die Koburger Arbeiterzeitung, die immer entschiedener geworden war, griff darauf die Schulze-Delitzsch und Genossen aufs schärfste an.

Das schwächliche Verhalten der Liberalen in dieser Frage suchte der konservative Oberdemagoge Geheimrat Wagener geschickt auszunutzen, indem er die Liberalen übertrumpfte. Er beantragte, den Kommissionsantrag über den Antrag der Liberalen — weil seine Fassung Zweifel zuließen — abzulehnen und die Regierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen nicht allein sämtliche das Vereinsrecht der Arbeiter beschränkenden Ausnahmebestimmungen der Gewerbeordnung aufgehoben, sondern in Verbindung damit auch solche Organisationen angebahnt respektive zur Ausführung gebracht würden, welche es ermöglichten, daß der Arbeiterstand die ihm gebührende Stellung innerhalb des Staates einnehmen und seine eigenen Interessen selbständig zu handhaben und zu vertreten vermöge. Also Zwangsgewerkvereine, begründet durch das Gesetz.

So die Konservativen zu jener Zeit, als es galt, der liberalen
Bourgeoisie das Wasser abzugraben.

Eine andere Angelegenheit, in der die beiden Arbeiterparteien Hand in Hand gingen, war das Kölner Abgeordnetenfest und sein Verlauf. Die Kölner Fortschrittler hatten die fortschrittlichen preußischen Abgeordneten, das heißt also die sehr große Mehrheit der Zweiten Kammer nach Köln zu einem Reformfest für den 22. Juli 1865 geladen, dessen Glanzpunkt ein Bankett im Gürzenich sein sollte. Herr v. Bismarck ließ die Abhaltung des Festes verbieten, und der Kölner Oberbürgermeister Bachem war schwach genug, die Erlaubnis zur Benutzung des Gürzenichsaales zurückzuziehen. Der Vorgang machte gewaltiges Aufsehen. Als die Abgeordneten nach Köln kamen, ließ Herr v. Bismarck ihre Zusammenkünfte durch Polizei und Militär auseinandertreiben. Man dampfte darauf nach Oberlahnstein, um dort auf kleinstaatlich nassauischem Boden zu tun, was im Staate des deutschen Berufs, in Preußen nicht möglich war. Aber auch hier schritt Militär ein und machte eine Versammlung unmöglich.

Gegen diesen Gewaltstreich Bismarcks erhoben sich überall Proteste. In Berlin, in Leipzig und anderwärts gingen Lassalleaner und Arbeitervereinler zusammen, um gegen die Kölner Vorgänge nachdrücklichst zu protestieren und die volle Freiheit der Vereine und Versammlungen zu verlangen. Gleich dem „Sozialdemokrat“ zog die Koburger „Arbeiterzeitung“ gegen die fortschrittlichen Abgeordneten höhnend und spottend zu Felde, die sich nichts weniger als tapfer in dieser Sache benommen hatten.

Diese Vorgänge veranlaßten einen Briefwechsel zwischen Sonnemann und Fr. Alb. Lange. Letzterer war anläßlich des Festes in Köln gewesen. Sonnemann beklagte sich, daß er (Lange) ihm keinen Bericht über die Kölner Vorgänge geschickt, und meinte, die Sozialdemokraten spielten va banque, sie würden aber das Spiel verlieren. Er sende ihm beiliegend einen Brief über die Kölner Vorgänge von Bandow, der leider in dieser wichtigen Zeit krank sei, er möge denselben nach Kenntnisnahme an mich senden, ich solle ihn dann an ihn (Sonnemann) zurückgelangen lassen. Was der Brief enthielt, ist mir nicht mehr erinnerlich. Lange antwortete am 31. Juli 1865: