Bebel: Meine Herren! Ich hoffe, daß die Herren Gegner nicht provozieren wollen, daß die Versammlung polizeilich aufgelöst werde. Fast komme ich zu dieser Ueberzeugung. Herr Sparig hat ausgeführt, daß wir uns über die Mundtotmachung im Reichstag beschwert hätten, und er hat weiter erklärt, er nähme es den Reichsboten nicht übel, wenn sie nicht immer wieder die sozialdemokratischen Phrasen anhören wollten.

Wir sind im Reichstage Volksvertreter so gut wie jeder andere, der dort sitzt, und wir haben nicht bloß das Recht, sondern auch die Pflicht, unsere Parteianschauungen dort zu vertreten, wo sich die Gelegenheit bietet. Sind wir einmal in einer Sitzung des Reichstags nicht zugegen, dann führt die liberale Presse und besonders das „Leipziger Tageblatt“ gewissenhaft Buch und man liest am nächsten Tage: Bei der und der Abstimmung haben die und die sozialdemokratischen Abgeordneten gefehlt. Reden die sozialdemokratischen Abgeordneten, dann heißt es: Sie sind unverschämt! Und schneidet man uns das Wort ab, auch wenn wir zum Reden herausgefordert wurden, so heißt die liberale Presse und Herr Sparig ein solch nichtswürdiges Verfahren gut….

Herr Sparig ist dann auf die Verhandlungen des deutschen Reichstags im Jahre 1871 eingegangen und erwähnte dabei zuerst die Sitzung vom 25. Mai, in der es sich um die Annexion von Elsaß und Lothringen handelte. Hier hat nun Herr Sparig einen chronologischen Schnitzer begangen: er läßt meine Rede vom 10. April hinter der Rede vom 25. Mai kommen. In der Rede vom 10. April war es, wo ich erklärte, daß ich die Handlungen der Kommune zwar nicht in allen Stücken billige, und zwar aus Zweckmäßigkeitsgründen, daß ich aber nichtsdestoweniger die Kommune verteidige, und daß ich mich dazu um so mehr für verpflichtet halte, als selbst die liberale Presse, nachdem sie zuvor gewisse Handlungen der Kommune als Gewalttaten gebrandmarkt harte, nach wenig Tagen ihre Beschuldigungen als unwahr zurücknehmen mußte….

… Herr Sparig hat die Tätigkeit der Kommune als eine lange, ununterbrochene Kette von Verbrechen und Scheußlichkeiten hinzustellen versucht. Als Hauptschandtaten führte Herr Sparig die Erschießung der Generale Klement Thomas und Lecomte an, ferner die Erschießung der Geiseln und den Befehl zur Inbrandsetzung des Finanzministeriums, den er Ferré imputiert. Sonstige „Schandtaten“ hat er nicht anzugeben vermocht.

Wie steht es aber nun mit diesen angeblichen Schandtaten? Am 18. März, dem Tag der Erschießung der Generale Klement Thomas und Lecomte, hat die Kommune, nach dem eigenen Geständnis des Herrn Sparig, noch nicht bestanden. Man kann sie also dafür unmöglich verantwortlich machen.

An dem Tage, an dem die Geiseln erschossen worden sind — als welchen Tag Herr Sparig selbst den 24. Mai angibt —, hat die Kommune offiziell nicht mehr bestanden; der Kommunerat hat am 22. Mai die letzte sehr schwach besuchte Versammlung abgehalten, was Herr Sparig gleichfalls bestätigte. Wenn wirklich, wie Herr Sparig behauptet, was aber nicht erwiesen ist, Ferré und Raoul Rigault am 24. den Befehl zur Erschießung der Geiseln gegeben hätten, so würde es sich also nur um zwei Personen von 90 handeln, welche den Kommunerat bildeten, und diese zwei, nicht aber die Kommune, könnten verantwortlich gemacht werden.

(Redner gibt hierauf einen kurzen geschichtlichen Abriß des Entstehens der Kommune, der Belagerung von Paris, des Mißtrauens der Bevölkerung gegen Trochu, der Uebergabe von Paris, des Ausschreibens der Wahlen zur Nationalversammlung, welche den Frieden ratifizieren sollte.)

Die Wahlen wurden ausgeschrieben in einem Moment, wo zwei Drittel von Frankreich von den Deutschen besetzt waren, wo ein großer Teil des Landes im Belagerungszustand war, wo bei der Kürze der Frist von einer Verständigung über die zu Wählenden keine Rede sein konnte, wo endlich der größte Teil der bonapartistischen Präfekten und Beamten, die mehrere Jahrzehnte die niederträchtigste Wahlkorruption betrieben hatten und darauf eingeübt waren, noch im Amte saß. Unter solchen Umständen konnte unmöglich von freien Wahlen die Rede sein.

Die Wahlen fielen auch danach aus. War auch die Majorität nicht bonapartistisch gesinnt, so war sie doch royalistisch und der Republik feindlich. Die Folge war, daß Gambetta zurücktrat und Herr Thiers an die Spitze der Regierung kam. Die Nationalversammlung, die damals bekanntlich in Bordeaux tagte und die ausdrücklich nur zu dem Zweck gewählt worden war, über die Friedensbedingungen zu beschließen, maßte sich jetzt an, über das Geschick Frankreichs zu entscheiden, und beging damit eine schwere Verletzung ihres Mandats. Die Regierung war jämmerlich genug, auf solche Anmaßungen einzugehen. Ja es kam in kurzer Zeit so weit, daß selbst die blauen Republikaner wie Jules Favre und Konsorten gänzlich aus der Regierung verdrängt wurden.

Mit dieser Haltung der Versammlung in Bordeaux gingen weitere Schritte der Regierung gegen Paris Hand in Hand. Die Regierung verlangte von der Pariser Nationalgarde, und zwar im Widerspruch mit den Stipulationen des Friedensvertrags, daß sie die Waffen ausliefere. Der Belagerungszustand, der seit der Revolution vom 4. September in Paris aufgehoben war, wurde wieder eingeführt. Der als ein Feind der Republik bekannte Jesuiten-General d'Aurelles de Paladine wurde zum Oberkommandanten der Nationalgarde, der verhaßte bonapartistische General Vinoy zum Gouverneur von Paris ernannt. Diesen gegen Paris feindseligen Schritten schlossen sich eine Reihe anderer an. Infolge der Belagerung von Paris und des vollständigen Daniederliegens von Geschäften und Verkehr war früher eine Aufschiebung der fälligen Wechselzahlungen ausgesprochen worden. Die Regierung, die mittlerweile von Bordeaux nach Versailles übergesiedelt war, bestimmte jetzt, daß, obgleich Handel und Wandel noch gleich sehr daniederlagen, alle fälligen Wechselzahlungen sofort bezahlt werden müßten. Es wurde ferner befohlen, daß die fälligen Mieten — die bis dahin ebenfalls gestundet worden waren — sofort bezahlt werden müßten. Gleichzeitig wurde eine Stempelsteuer von 2 Centimes auf jedes Zeitungsblatt eingeführt. Die Folge von allem diesem war, daß nicht nur die Sozialisten, sondern daß der größte Teil der Pariser Bevölkerung, die kleinen Kaufleute, die Krämer, die Handwerker mit den revolutionären Elementen gemeinsame Sache machten. Sie erklärten, unter keinen Umständen auf die Bedingungen und Zumutungen eingehen zu können, welche die gegenwärtige Regierung stelle. Als die Regierung die Stimmung in Paris sah, wurde ein Handstreich von ihr versucht. Man wollte sich Paris mit Gewalt bemächtigen. In der Nacht vom 17. auf den 18. März rückte der General Lecomte auf Befehl des Generals d'Aurelles de Paladine mit einer Anzahl Linienbataillone gegen den Montmartre, um sich der dorthin gebrachten mehreren hundert Geschütze, welche sich die Nationalgarde aus eigenen Mitteln während der Belagerung beschafft hatte, zu bemächtigen. Die Nationalgarde hatte tags zuvor von diesem Plane Kunde erhalten, sie war infolgedessen auf dem Posten. Als die Truppen heranrückten, fanden sie alle Zugänge sorgfältig besetzt. Lecomte sah die Unmöglichkeit ein, die Kanonen, wie er gehofft, ohne Schwertstreich wegzunehmen; er kommandierte Feuer. Wie es bei solchen Gelegenheiten geht, hatten sich neben der Nationalgarde auch eine Menge Volks, Männer, Frauen und Kinder, eingefunden, die bei dem Feuern notwendig wären mitgetroffen worden. Da erklärte die Linie: Wir schießen nicht. Statt das Gewehr auf die Nationalgarde zu richten, wandte sie die Gewehrkolben nach oben und fraternisierte mit dem Volk. Viermal forderte der General zum Feuern auf und viermal verweigerten die Soldaten den Gehorsam.