Es ist eine Tatsache, daß die große Mehrheit der Bevölkerung von Paris sich für die Kommune erklärt hat; ja Herr Scherr geht sogar so weit, zu erklären, daß die Kommunewahl am 25. März mit einer Einmütigkeit, mit einer Freudigkeit ohne gleichen seitens der Bevölkerung begangen wurde, daß der Tag zu den schönsten gerechnet werden müsse, die Paris gesehen. Das Volk von Paris habe sich an diesem Tage in seinem vollen Glanze und von seiner besten Seite gezeigt, wie kaum bei einem anderen historischen Ereignis. So muß ein Gegner der Sozialdemokratie über die Kommune urteilen!

Herr Sparig hat weiterhin die „Gesetzesmacherei“ der Kommune kritisiert. Er sagte, daß ein Dekret das andere gejagt, das eine das andere wieder aufgehoben oder verschärft habe.

Aber war denn das anders möglich, wenn man einen solchen Augiasstall auszumisten hatte, wie es das kaiserliche Paris war? (Heiterkeit.) Da hatte man allerdings sehr viel zu dekretieren. Und es versteht sich von selbst, daß in einer solchen Situation nicht alles wie am Schnürchen geht. Der Krieg von 1870 war seitens der Deutschen sicher sehr gut vorbereitet, fragen Sie aber einmal den Generalstäbler Moltke, ob alles so glatt gegangen ist, und er wird Ihnen sagen, daß es da und dort gehapert hat. Wie viel mehr muß dies der Fall sein, wenn es sich um eine revolutionäre Bewegung handelt, wenn an Stelle des alten ein neuer Staat geschaffen werden soll, inmitten von Hunderttausenden von Feinden — der deutschen Armee und der Versailler, die mit aller Kraft und all ihren Mitteln darauf hinarbeiteten, der neuen Institution den Garaus zu machen.

Die Dekrete aber, die Herr Sparig anführte, war er selber nicht imstande, als solche zu qualifizieren, die geeignet wären, die Kommune zu kompromittieren. Wenn er beispielsweise bezüglich des Dekrets der Kommune, betreffend die Nachtarbeit der Bäcker, sagt: er glaube nicht, daß auch die Sozialisten geneigt wären, morgens zum Kaffee mit einem altbackenen Dreierbrötchen vorlieb zu nehmen, so ist das ein so flacher Witz, daß ich es unterlasse, näher darauf einzugehen. Es handelte sich bei dieser Maßregel nicht darum, ob der verwöhnte Gaumen der Bourgeoisie ein Bedürfnis befriedigen konnte oder nicht, sondern darum, ob eine zahlreiche Klasse von Arbeitern permanent der aufreibenden und ruinierenden Nachtarbeit ausgesetzt sein sollte oder nicht. Jeder, der sich mit diesen Dingen einigermaßen beschäftigt hat, weiß, daß die Bäckergesellen infolge der Nachtarbeit und der ungemein langen Arbeitszeit überhaupt, die häufig 16, ja 18 Stunden beträgt, meist einem frühen Tode entgegengehen.

Die Kommune hat nun allerdings auf solche Zustände ihr Augenmerk gerichtet, und das gereicht ihr zur Ehre. (Zustimmung.)

Weiter führt Herr Sparig an, daß die Kommune zwar die Todesstrafe abgeschafft habe, aber das Erschießen eingeführt, und er bezog sich dabei auf ein Dekret, welches die Strafe des Erschießens allen denen androhte, die sich dem Dienste in der Nationalgarde, also der Verteidigung der Stadt entzögen.

Die Kommune, von der Anschauung ausgehend, daß jedes stehende Heer ein Werkzeug in den Händen der Regierung sei, um das Volk zu unterdrücken, verlangte die Abschaffung des stehenden Heeres und führte die allgemeine Volksbewaffnung ein. Es war demgemäß jeder waffenfähige Mann verpflichtet zur Verteidigung der Stadt.

Das benachteiligte keinen und war für alle gerecht, was von unserem Wehrsystem, das trotz der Phrasen von allgemeiner Wehrpflicht nur einen Teil des Volkes bewaffnet, allerdings nicht gesagt werden kann. Nun gab es freilich einen Teil, der für die Kommune nicht eintreten wollte, obgleich sie ringsum von Feinden umgeben war, die mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln sie vernichten wollten.

Die Kommune, von allen Seiten angegriffen und zum Kriegführen gezwungen, mußte in dieser Lage diejenigen Mittel anwenden, die in einem solchen Falle jeder kriegführenden Partei zu Gebote stehen und stehen müssen. Sie bedrohte jeden mit dem Tod durch Erschießen, der sich weigerte, die Waffen zur Verteidigung zu tragen.

Es hat Tausende meiner Parteigenossen 1870 gegeben, die mit dem Kriege nicht einverstanden waren und die man nicht frug, ob sie mitgehen wollten. Sie mußten mitgehen und sie würden, im Falle der Weigerung, vor ein Kriegsgericht gestellt und ohne Gnade erschossen worden sein.