Aber Sie, Bebel, Sie haben ohne Frage eine Zukunft. Sie sind noch jung, haben ein gewinnendes Aeußeres, einen guten Appetit, eine edle Dreistigkeit, eine formidable Sprache und ein harmloses Wesen. Kommt dazu noch die Gunst der Weiber und die Freundschaft der Kirche, so haben wir alle Eigenschaften beisammen, deren ein junger Mann bedarf, um en gros sein Glück zu machen.
Jetzt, Bebel, will ich Ihnen ein wichtiges Wort über die Republik sagen. Die Republik ist eine sehr gute Einrichtung, wenn man — Präsident derselben ist. Ist man es nicht, so ist die Republik eine ebenso mangelhafte Staatsform wie alle anderen, das Papsttum mit einbegriffen. Wie man Präsident wird, Bebel, das will ich Ihnen einmal unter vier Augen sagen. Das aber kann ich Ihnen gleich ganz offen sagen, daß von der Präsidentschaft bis zur Kaiserkrone nur ein Schritt ist.“ Und so weiter.
In Leipzig hatte man, und das ist von einem gewissen kulturhistorischen Interesse, die Verhöhnung unserer Personen während unserer Haft noch weiter getrieben. So wurde in einem Tingeltangel eine Posse aufgeführt, betitelt: „Nebel und Piepknecht“; in einem anderen größeren Lokal der Stadt wurde eine Posse aufgeführt, betitelt: „Bebel oder der erleuchtete Schuster mit seinem Jungen.“ In dieser Weise machten die „Patrioten“ ihrem Zorn wider uns Luft.
Ein Teil der liberalen Presse war über meine Wahl höchlich aufgebracht und agitierte dafür, daß der Reichstag bei seinem Zusammentritt sich gegen meine Freilassung aus der Untersuchungshaft aussprechen sollte. Die „Magdeburger Zeitung“ war von Leipzig aus im gleichen Sinne inspiriert worden. Darauf veröffentlichte unser Anwalt Otto Freytag eine Erklärung, in der er ausführte, die Behauptung, wir würden wegen Landesverrat oder Vorbereitung zum Landesverrat angeklagt, sei eine Unwahrheit. Wir würden wegen Vorbereitung zum Hochverrat, begangen durch unsere Agitation, angeklagt. Liebknechts und mein Verhalten in der Kriegsfrage spiele auch nicht einmal nebensächlich eine Rolle. Es sei auch eine dreiste Unwahrheit, wenn behauptet werde, Staatsanwalt und Untersuchungsrichter würden sich einer Haftentlassung widersetzen. Im Gegenteil, ihm habe der Untersuchungsrichter erklärt, daß gegen eine Haftentlassung, nachdem die Untersuchung beendet sei, nicht das geringste Bedenken vorliege. Ebenso werde der Staatsanwalt keine Bedenken gegen die Freilassung erheben.
Am 27. März stellte Schraps, unterstützt von den Mitgliedern der Fortschrittspartei, im Reichstag den Antrag auf meine Freilassung. Im Gegensatz hierzu beantragten die Abgeordneten Dr. Stephani-Leipzig und Professor Biedermann, den Reichskanzler um Auskunft über den Stand der Sache zu ersuchen. In ihrem blinden Haß fühlten sie nicht das Kleinliche und Verächtliche ihrer Handlungsweise. Am 29. März wollte der Präsident die beiden Anträge auf die Tagesordnung der Sitzung vom 30. März setzen. Darauf erklärte der Abgeordnete Schraps zur Geschäftsordnung: Er habe die Nachricht erhalten, daß wir am gestrigen Tage aus der Haft entlassen worden seien.
So war es in der Tat. Die sächsische Regierung wollte die Debatte im Reichstag umgehen, so ordnete sie unsere Freilassung an. Am Nachmittag des 28. März gegen 4 Uhr wurden plötzlich mit besonderer Hast Schloß und Riegel an meiner Tür geöffnet, und herein stürzte der Aufseher mit dem Ruf: Ich glaube, Sie kommen frei! Als ich aus der Zelle trat, standen Liebknecht und Hepner bereits auf dem Korridor. Ohne ein Wort zu sagen, stürzten wir uns alle drei in die Arme. Wir hatten uns seit jener ominösen Versammlung am 15. Dezember mit keinem Auge gesehen. Vor den Untersuchungsrichter geführt, erklärte dieser, wir seien aus der Haft entlassen, doch müßten wir durch Handschlag versichern, keinen Fluchtversuch zu unternehmen und den Bezirk, Stadt- und Amtshauptmannschaft Leipzig, nicht ohne seine Zustimmung zu überschreiten. Nachdem wir unsere Siebensachen zur Abholung bereit gestellt, eilten wir fort nach Hause, wo es ein frohes Wiedersehen gab. Mein Töchterchen sprang mir mit einem Freudenschrei an den Hals.
Zwei Tage danach, am 30. März, wurde auch der Braunschweiger Ausschuß
aus der Haft entlassen. Das Obergericht zu Wolfenbüttel hatte die
Erhebung einer Anklage wegen Hoch-und Landesverrat abgelehnt. Die
Braunschweiger hatten 200, wir 101 Tage in der Haft zugebracht.
Optimisten nahmen an, daß nunmehr auch wider uns die Anklage auf
Hochverrat fallen würde.
Der Braunschweiger Ausschuß wurde darauf im Herbst 1871 von dem
Kreisgericht in Braunschweig wegen einer Reihe Verstöße wider
verschiedene Paragraphen des Strafgesetzes verurteilt, und zwar Bracke
und Bonhorst zu 16 Monaten, Spier zu 14 Monaten, Kühn zu 5 Monaten
Gefängnis. Auf erhobene Nichtigkeitsbeschwerde hob das Obergericht zu
Wolfenbüttel das erste Urteil auf und verurteilte die Genannten wegen
Verstoßes gegen das Vereinsgesetz: Bracke und Bonhorst zu 3 Monaten,
Spier zu 2 Monaten Gefängnis und Kühn zu einer 6wöchigen Haft. Die
Strafen wurden durch die Untersuchungshaft als verbüßt erachtet.
Meine weitere parlamentarische Tätigkeit, der Leipziger
Hochverratsprozeß und anderes.
Die erste Session des deutschen Reichstags.