Nach mir kam die Parlamentsanstandsdame, der Abgeordnete Lasker, zum Worte. Ihm zufolge hatten wir im Reichstag und im Reiche das denkbar höchste Maß von Rede- und Preßfreiheit. Das sei uns alles nicht genug, wir wollten mit roher Gewalt alles durchsetzen und uns über die Gesetze stellen. (Ich unterbrach den Redner durch Zurufe, der Präsident verwies mich zur Ordnung.) Ich sollte nur nicht glauben, daß man eine Armee von 400000 Mann hielte, um meine Bestrebungen zurückzuweisen. Das würden die Bürger allein besorgen. Er hatte hier hinzugefügt: indem sie uns mit Knüppeln totschlügen. Diesen Satz hatte er nachher im Stenogramm gestrichen. Der deutsche Bürger sei weit mutiger als der französische, ich sei ein Phantast, zu glauben, daß wir unser Ziel erreichen könnten.
Ich nahm am Schlusse der Sitzung zu einer persönlichen Bemerkung das Wort, um darauf hinzuweisen, daß der Präsident die Beleidigung, ich sei ein Phantast, nicht gerügt habe. Ich glaubte, der Abgeordnete Lasker sei mehr Phantast als ich. Geprahlt hätte ich auch nicht, daß das deutsche Volk hinter uns stehe. Ich wüßte, daß wir noch eine kleine Minderheit seien, stünde das Volk hinter uns, dann säßen der Abgeordnete Lasker und seine Freunde nicht in diesem Hause. (Große Heiterkeit.) Des weiteren habe der Abgeordnete Lasker sich gegen meine Partei Denunziationen erlaubt. Was er über die Kommune gesagt, darüber würde ich mich mit ihm ein anderes Mal auseinandersetzen. Der Abgeordnete Wiggers hatte ebenfalls gegen mich polemisiert. Mit meiner Ablehnung ihres Antrags spräche ich mich für den bestehenden Zustand in Mecklenburg aus. Ich antwortete, das sei ein Irrtum, er habe überhört, daß ich mich für die Annexion von Mecklenburg an Preußen ausgesprochen habe, da sei doch ihm und seinen Mecklenburger Parteigenossen auf einmal geholfen. (Heiterkeit.)
Am folgenden Tage nahm ich vor Eintritt in die Tagesordnung zu einer Erklärung das Wort. Das Haus habe mir gestern auf Verlangen des Präsidenten im Namen der Ordnung das Wort entzogen. Das Haus habe aber selbst die Ordnung aufs schwerste verletzt. Ich wies dieses an dem Wortlaut der Geschäftsordnung nach. Mir hätte nur das Wort entzogen werden können, nachdem der Präsident mich ausdrücklich zweimal zur Ordnung gerufen habe. Das sei nicht geschehen. Die vorgekommenen Unterbrechungen meiner Rede durch den Präsidenten seien keine Ordnungsrufe gewesen. Er hätte mir deutlich sagen müssen: Ich rufe Sie zur Ordnung! Nachdem der Präsident die vorgeschriebene Regel nicht beobachtet habe, sei auch der Beschluß des Hauses vollständig unberechtigt und deshalb nichtig.
Den Präsidenten brachte mein Einspruch aus dem Gleichgewicht, er wußte genau, daß er und das Haus ein Unrecht an mir begangen hatten. Er spitzte jetzt die Frage darauf zu, ob er bei einem Ordnungsruf die Formel gebrauchen müsse: Ich rufe den Redner zur Ordnung. Er sei nicht dieser Meinung; sei ich anderer Ansicht, so wolle er den Fall der Geschäftsordnungskommission überweisen.
Darauf erklärte ich, daß ich meine Auffassung über das Verfahren des
Präsidenten und des Hauses aufrechterhalten müsse. Es läge kein
Ordnungsruf vor, da eine bloße Unterbrechung des Redners durch den
Präsidenten nie als Ordnungsruf gegolten habe. Er möchte die Frage der
Geschäftsordnungskommission überweisen. Dazu erklärte sich Simson
bereit.
Diese Vorgänge hatten großes Aufsehen hervorgerufen und fast die gesamte Presse trat auf meine Seite. Der Präsident und der Reichstag hätten mir unrecht getan. Der Reichstag werde nervös und verliere die sachliche Urteilsfähigkeit, sobald ich spräche, äußerte ein liberales Blatt. Die „Elberfelder Zeitung“ hatte einige Tage vorher geschrieben: Der Vertretungskörper des deutschen Volks habe bei all seinen Vorzügen doch die Schwäche, den fremden Tropfen Blut in seinen Adern mit allzu wenig Geduld zu ertragen. Man solle die Spektakelsucht einzelner Reichstagsmitglieder durch die engsten gesetzlichen Schranken eindämmen, aber über die Grenzlinie des gesetzlich Erlaubten soll man nicht ein Haar breit gehen…. Am Mittwoch seien aber die gesetzlichen Formen ohne allen Zweifel vom Präsidenten und vom Hause selbst verletzt worden, und auch heute sei Lasker im Unrecht gewesen.
Als dann der stenographische Bericht über die Sitzung vom 8. November vorlag, nahm ich abermals vor der Tagesordnung das Wort. Der Abgeordnete Lasker wollte laut stenographischem Bericht in jener Sitzung gesagt haben, so würde der redliche und besitzende Bürger mit eigener Macht sie (uns) niederschlagen. Diese Stelle sei eine Fälschung der Rede; er habe gesagt: mit Knüppeln sie totschlagen. Er, Lasker, werde sich zwar sehr hüten, an die Spitze der redlichen Bürger, mit einem Knüppel bewaffnet, sich zu stellen, aber die Aeußerung sei gerade für ihn interessant, der sich mir gegenüber stets, und auch wieder in der erwähnten Sitzung, als Vertreter von Anstand und Sitte hingestellt und im Namen der Zivilisation gegen mich gesprochen habe. Da der Vizepräsident, der Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst — der spätere Reichskanzler —, mich unterbrach und mich nicht weiterreden lassen wollte, kam ich auch mit diesem in Konflikt.
Lasker nahm alsdann das Wort, um in einer Rede voll sittlicher Entrüstung mich als Ausbund alles Schlechten hinzustellen, gab aber zu, daß es ihm darum zu tun gewesen sei, seine Worte abzuschwächen. Ich antwortete, es komme nicht darauf an, was er (Lasker) habe sagen wollen, sondern was er gesagt habe, und das müsse unter allen Umständen in den stenographischen Bericht. Ich wandte mich dann gegen seine Ausführungen über die Kommune, auf die er wieder zu sprechen gekommen war. Ich verteidigte die Kommune und wies darauf hin, daß jetzt selbst die liberale Presse eine ganze Reihe angeblicher Schandtaten habe richtig stellen müssen, deren sie vorher die Kommune beschuldigt habe. Das Haus wurde wieder nervös, man unterbrach mich und gebrauchte die stärksten Schimpfworte gegen mich, ohne daß der Präsident ein Wort des Tadels hatte.
Am 22. November war endlich der große Tag, an dem die Streitfrage zwischen dem Präsidenten und mir ihre Erledigung finden sollte. Die Geschäftsordnungskommission hatte sich ihre Aufgabe sehr leicht gemacht. Der Präsident hatte ihr die Frage unterbreitet, ob er bei einem Ordnungsruf sagen müsse: ich rufe den Redner zur Ordnung. Der Präsident hatte auch mich für diese Formel einfangen wollen, indem er mir seinen Antrag zur Mitunterschrift unterbreiten ließ. Ich verweigerte die Unterschrift. Die Fragestellung war eine total falsche und ebenso die Antwort der Kommission, denn der Präsident brauchte nicht gerade die erwähnte Formel zu gebrauchen, um einen Redner zur Ordnung zu rufen. Das Mitglied der Fortschrittspartei Klotz-Berlin war Berichterstatter der Kommission. Gegen die grundfalsche Stellung derselben nahm zunächst der Zentrumsabgeordnete Greil-Passau das Wort und stellte sich auf meine Seite. Nach ihm kam der sächsische Generalstaatsanwalt Dr. v. Schwarze und verteidigte den Beschluß der Kommission. Alsdann kam ich zum Wort. Ich zerpflückte unbarmherzig den Kommissionsbeschluß. Ich hätte nicht behauptet, der Präsident müsse unter allen Umständen bei einem Ordnungsruf die Worte gebrauchen: Ich rufe den Redner zur Ordnung! Er könne auch sagen: Ich sehe mich genötigt, den Abgeordneten Soundso zur Ordnung zu rufen! Und so gebe es noch viele Formen. Entscheidend sei, daß der Redner und das Haus wisse, daß der Ordnungsruf erteilt wurde. Das sei bei mir nicht der Fall gewesen. Dann zitierte ich aus einer Rede Simsons vom 10. Februar 1866. Er habe damals geäußert: daß die Freiheit der Rede gemißbraucht werden könne und häufig gemißbraucht werde, daß vielleicht nicht viele unter uns seien, die sich von einem solchen Vorwurf freisprechen könnten — was ändere das? Habe nicht Niebuhr die Wahrheit ausgesprochen: Was nicht gemißbraucht werden kann, das taugt nichts? Simson habe in jener Rede die Regierung also angeklagt: Die Regierung sei schlechterdings unverträglich mit allem, was der Freiheit auch nur entfernt ähnlich sehe; sie könnte nicht mit einer freien Presse regieren; sie könnte nicht regieren ohne Einfluß auf die Zusammensetzung der Gerichte und sollte dadurch das Ansehen der Justiz im Lande untergraben werden; sie könnte nicht regieren ohne Beeinflussung der Wahlen und sollte das Wahlresultat das Gegenteil von dem sein, was im Volke an Ueberzeugungen lebe; sie könnte nicht regieren mit einer freien Kommunalverwaltung; sie könnte schließlich nicht regieren mit einem Hause, in dem durch den Artikel 84 die Redefreiheit walte!
Ich fragte, wie der Präsident sein Verhalten mir gegenüber mit seiner Rede vom 10. Februar 1866 in Einklang bringen wolle. Bismarck habe einmal geäußert: Man muß den Parlamentarismus durch den Parlamentarismus tot machen. Das Haus sei auf dem besten Wege, durch sein Verhalten mir gegenüber dieses Wort wahr zu machen. Nach mir kam der Diplomat Windthorst zum Wort, der einen seiner berühmten Eiertänze aufführte. Die Geschäftsordnung sei angeblich nicht klar genug; schließlich beantragte er die Zurückweisung der Angelegenheit an die Kommission, um die betreffenden Vorschriften einer Revision zu unterziehen. Er schloß: Ich stimme weder für noch gegen Simson, noch für oder gegen Bebel. Auch die Redner der Fortschrittspartei, Freiherr v. Hoverbeck und Franz Duncker, waren weder warm noch kalt. Duncker sprach sich für den Windthorstschen Antrag aus, Hoverbeck dagegen; er glaubte nichts Besseres tun zu können, als Steine auf mich zu werfen. Der Antrag Windthorst wurde schließlich angenommen. Der alte Ziegler war tief ergrimmt über das Schauspiel, das der Reichstag und speziell seine Partei bot. Sobald der Beschluß gefaßt worden war, kam Ziegler bebend vor Zorn zu mir an meinen Platz und sagte: „Hören Sie, Bebel, wir sind allesamt Sch——, bekommen Sie die Gewalt in die Hand, so hängen Sie uns samt und sonders an die Laterne.“ Ich versprach ihm mit lachendem Munde, gegebenen Falles seinen freundlichen Rat zu befolgen. Den Beschluß des Reichstags faßte Simson als ein Mißtrauensvotum auf. Er legte das Präsidium nieder. Natürlich wurde er wiedergewählt.