Der Baron musste seine Frau überreden. Er musste seine ganze frühere Beweisführung aufheben und die einfache Tatsache betonen: die Liebe zu seinem Kind (verglichen mit dem Erbgesetz).

Aber wo sollte man eine Amme hernehmen? An die Stadt brauchte man erst garnicht zu denken, denn da waren alle Menschen verdorben! Nein, ein Mädchen vom Lande musste es sein. Aber die Baronin wollte kein Mädchen haben, denn ein Mädchen, das ein Kind habe, sei ja ein unsittliches Geschöpf: da könne ja der Sohn eine erbliche Anlage bekommen.

Der Arzt sagte, alle Ammen seien Mädchen, und wenn der junge Baron die Anlage, zu Mädchen zu gehen, erben werde, so sei er ein tüchtigen Kerl, und solche Anlagen müsse man pflegen. Eine Bauernfrau bekomme man bestimmt nicht, denn wer Grund und Boden habe, wolle auch seine Kinder selber besitzen.

– Aber wenn man ein Mädchen mit einem Knecht verheirate.

– Dann müsse man neun Monate warten.

– Aber wenn man ein Mädchen verheirate, das schon ein Kind habe?

– Das sei eine Idee!

Der Baron wusste wohl von einem Mädchen, das ein Kind von drei Monaten hatte. Er wusste es nur allzu gut, denn seine Verlobungszeit hatte drei Jahre gedauert und der Arzt hatte ihm schliesslich „verordnen“ müssen, untreu zu sein.

Er ging selber zu ihr und fragte sie. Sie solle einen eigenen Hof bekommen, wenn sie sich mit dem Knecht Anders verheirate und Amme im Herrnhaus werde. Nun, es war klar, dass sie das lieber wollte, als allein die Schande tragen.

Am nächsten Sonntag sollten sie zum ersten, zweiten und dritten Mal aufgeboten werden, und Anders sollte auf zwei Monate nach Haus reisen.