In stolzen, hoffnungsreichen Träumen schwelgend durchflog ich die öden Steppen der Landes, welche umsonst heimische Bilder mir zu erwecken suchten. Meine Blicke waren gen Süden gerichtet. Dort tauchten fern am Horizonte einem bläulichen Gewölk ähnlich die Höhenzüge der Pyrenäen empor, unvergängliche Zeugen der Heldenthaten des braven Gebirgs-Völkchens, mit dessen siegreichen Schaaren ich mich zu vereinigen eilte, dessen Gefahren und Ruhm ich bald zu theilen hoffte. Das Herz klopfte mir lauter, die Brust schwoll von unendlichen, unaussprechlichen Gefühlen. Jung und unerfahren, den Kopf warm, das Blut glühend, träumte ich von Krieges-Thaten und Kampfes-Lust, malte den Augenblick mir aus, in dem die Kugeln des Feindes mich umzischen würden, und ich wünschte mir Flügel, um früher das ersehnte Ziel zu erreichen. — Ich ahnete nicht die bittern Erfahrungen, die schmerzlichen Enttäuschungen, welche meiner warteten; die Phantasie schilderte mir die Zukunft in den lieblichen Farben, mit denen sie so gern ihre Kinder schmückt, ohne die finstern Schatten zuzulassen, welche nur zu oft ihre reizenden Erzeugnisse in Thränen des Schmerzes ertränken. Ich sah jene Gebirge vor mir, in denen ich bald im Schlachtgewühl mich tummeln, mein Blut für die Sache der Legitimität darbieten sollte, und ich fühlte mich glücklich in der nahen Erfüllung so lange gehegter Wünsche.

Und wie hätte ich nicht freudig zu der Vertheidigung des Monarchen eilen mögen, der in heldenmüthigem Kampfe gegen übermächtige Heere rang, welche die Revolutionäre aufgeboten hatten, um ihre unrechtmäßige Herrschaft zu sichern und die Anstrengungen der treuen Anhänger ihres Königs niederzuschmettern? Royalist im ganzen Sinne des Wortes, auf immer befestigt in dieser Grundlage meiner politischen Denkungsart durch Alles, was des Mannes Ansichten zu leiten vermag, überzeugt, daß nur auf solcher Basis das Glück der Völker, Endzweck jeder Regierung, sicher erreicht wird; mußte ich nicht stolz sein, mein Schwert der Vertheidigung des wahren Souverains jenes unglücklichen Landes zu weihen, welches unter dem doppelten Joche der Umwälzung und der Usurpation schmachtend in krampfhaften Zuckungen die schweren Fesseln abzuschütteln strebte! Mußte ich nicht mit Freude den kühnen Männern mich anschließen, die, von ihren Gebirgen herab den Riesenkampf gegen Christina’s erdrückende Waffen bestehend, für das Recht Alles opferten und durch ihren Muth, ihre Ausdauer und unbeugsam scheinende Festigkeit Europa’s Bewunderung sich würdig machten!

Ach, ihre Festigkeit schien unbeugsam — Kugeln und Schwert, Leiden und Gefahren vermochten nicht sie zu erschüttern, Hunger, Blöße, Tod waren machtlos gegen sie — Ihre Festigkeit wich den Schmeichelworten, welche unter den schönen Namen des Vaterlandes und des Friedens der listige Feind durch ihre eigenen erkauften Anführer ihnen zuzuflüstern wußte; sie wich den trügerischen Versprechungen der Parthei, die so oft gezittert, da sie ihre Söldlinge vor den siegreichen Waffen jener Männer fliehen sah. Um die Rechte und Freiheiten der vaterländischen Provinzen zu sichern, verließen die Basken den angestammten Herrscher, der allein jene Sicherung ihnen gewähren konnte.

Denn wie sehr auch seine erbitterten Feinde gegen ihn eifern, welche schimpfliche Benennungen die liberale Presse aller Länder ihm verschwenden mag, Carl V. ist der rechtmäßige König Spaniens, und weder Christina’s zahlreiche Heeresmassen, noch die spitzfindigen Sophismen ihrer Anhänger, vermögen die „unschuldige“[1] Isabelle von dem Titel einer Usurpatorinn zu befreien. Das Gesetz, durch welches Ferdinand VII. die Rechte seines Bruders annullirte, um der Tochter die Krone zu geben, die durch die bisherigen Gesetze ihr versagt war, konnte nie Gültigkeit erlangen, da theils es in sich den Stempel der höchsten Ungerechtigkeit trug, theils die äußeren Erfordernisse nicht gehörig beobachtet waren, welche die Staatsverfassung zu seiner Feststellung bestimmte.

Philipp von Anjou erlangte nach langem, blutigem Kriege, in den die ganze westliche Hälfte Europa’s verflochten, den unbestrittenen Besitz des spanischen Thrones. England und die Niederlande, nach der Erwählung des Erzherzogs Carl zum römischen Kaiser von seiner Gelangung zur Krone Spaniens und der Vereinigung zweier so mächtigen Reiche unter Einem Haupte die traurigsten Folgen für die Unabhängigkeit der übrigen Staaten besorgend, wählten von zwei Übeln das kleinere, indem sie den Enkel Ludwigs des Vierzehnten als König von Spanien und Indien anerkannten, da sie doch so lange mit Aufbietung aller Kräfte und nicht ohne glänzende Erfolge seine Ansprüche bekämpft hatten. Nur strebten sie, im Friedensvertrage von Utrecht einer etwaigen spätern Vereinigung der spanischen und französischen Monarchieen so weit vorzubeugen, wie feierliche Garantieen, Entsagungen und Versprechen vorzubeugen vermögen.

Philipp V. hatte seit seiner Thronbesteigung aufgehört Franzose zu sein; er arbeitete jetzt nur für das Wohl seines Königreiches und erkannte daher leicht, wie sehr es in dessen Interesse und wie wichtig es für Spaniens Unabhängigkeit war, jene Vereinigung mit dem mächtigen und übermüthigen Nachbar so viel wie möglich zu erschweren. Um dieses Ziel zu erreichen, und die mannichfachen sonstigen damit verknüpften Vortheile nicht übersehend, etablirte er das Grundgesetz, welches seitdem die Thronfolge in der Monarchie ordnete, und ergänzte und vervollkommnete dadurch die Stipulationen des Vertrages von Utrecht. Durch dieses Gesetz wurden die weiblichen Glieder der spanischen Bourbons von der Herrschaft ausgeschlossen, so lange irgend ein männlicher Nachkomme Philipp’s existirte; doch gestattete ihm die väterliche Liebe wohl nicht, die Frauen ganz auszuschließen und so seinen eigenen Nachkommen Fremde vorzuziehen, weshalb er anordnete, daß ein streng Salisches Gesetz erst in Kraft treten sollte, im Falle nach gänzlichem Aussterben der spanischen Bourbons das Haus Savoyen zum Throne gelangen würde. — Philipp V. versäumte keine der Maßregeln, welche die alte spanische Verfassung möglich machte und vorschrieb, um seine neue Thronfolge-Ordnung zu sanctioniren: sie ward von dem höchsten Rath von Castilien geprüft und gebilligt, und im Jahre 1713 legte sie der König auch den besonders zu diesem Zwecke berufenen und dazu von ihren Committenten mit Specialvollmachten versehenen Reichs-Cortes vor, welche darüber berathschlagten und sie annahmen. Dann ward diese Anordnung als Staats-Grundgesetz bekannt gemacht.

Als solches galt sie und diente als Basis in den Verhandlungen und Bündnissen, die seitdem geschlossen wurden, ohne daß irgend Einer der nachfolgenden Könige einen Schritt zu seiner Aufhebung gethan hätte, bis Ferdinand VII., getrieben von seiner eben so herrschsüchtigen wie intriganten Gemahlinn, der Prinzessinn Maria Christina von Neapel, seinen Bruder, den Infanten Don Carlos, der ihm zustehenden Rechte zu berauben und, im Falle seine Gemahlinn in der nahe bevorstehenden Niederkunft mit einer Tochter ihn beschenken sollte, dieser die Krone zu sichern beschloß. Ferdinand’s Charakter zeichnete sich durch größte Neigung zur Intrigue aus. Selbst Dem, was er leichter auf dem geraden Wege hätte erlangen können, mochte er lieber auf krummen Schlangenpfaden hinschleichend zustreben; und nicht selten machte ihn während der langen Zeit, in der er sein Königreich dem Untergange zuführte, eben diese unedle Denk- und Handlungsart sein Ziel verfehlen. Er verleugnete auch jetzt diese Neigung nicht, wiewohl die Furcht vor dem Eindrucke, den sein Plan auf die zahlreichen Anhänger seines Bruders machen würde, das Ihrige zu dem Entschlusse beitrug, auf seines Vaters, Carl IV., Schultern die Last zu laden, der er sich wohl nicht gewachsen fühlte.

Am 29. März 1830 erließ Ferdinand VII. das Decret, durch welches er den direkten weiblichen Nachkommen des Herrschers in der Thronfolge den Vorzug vor dessen männlichen Seitenverwandten einräumte. Als Hauptmotiv dafür ward angegeben, daß im Staatsarchive aufgefundenen Papieren gemäß schon Carl IV. im Jahre 1789 einen ähnlichen Gesetzesentwurf den Cortes vorgelegt habe, so daß Ferdinand durch die Erneuerung desselben nur die Absicht seines Vaters in Ausführung bringe. — Die bald nachher geborene Prinzessinn Isabella ward demzufolge für eventuelle Thronerbinn erklärt. Der König, durch die langsam ihn aufzehrende Krankheit an den Rand des Grabes gebracht, widerrief zwar das neue Gesetz, dessen furchtbare Folgen ihm einleuchten und doch zu schwer auf dem Gewissen des Sterbenden lasten mochten. Da aber die augenblickliche Gefahr auf kurze Zeit gehoben wurde, gelang es der Königinn, ihren Einfluß auf den geistig und körperlich nur noch vegetirenden Gemahl so auszudehnen, daß sie das Gesetz unter den nichtigsten Vorwänden wieder in Kraft treten und bis zu Ferdinand’s Tode nicht weiter abändern ließ.