Es war beschlossen worden, daß im Laufe des herannahenden Winters ein Congreß sämmtlicher Frankreich feindlich gesinnten Mächte im Haag gehalten werden sollte. Wilhelm konnte es kaum erwarten, sich dahin zu begeben. Aber er mußte zuvor eine Parlamentssession halten. Anfang October versammelten sich die beiden Häuser wieder in Westminster. Die Mitglieder waren durchgehends in guter Stimmung gekommen. Diejenigen Tories welche überhaupt zu gewinnen waren, waren durch die Begnadigungsacte und durch den großen Antheil, den sie von den Gunstbezeigungen der Krone erhalten hatten, gewonnen worden. Diejenigen Whigs, welche überhaupt für Lehren empfänglich waren, hatten aus der Lection, welche Wilhelm ihnen gegeben, viel gelernt, und erwarteten nicht mehr, daß er vom Range eines Königs zu dem eines Parteiführers herabsteigen werde. Whigs wie Tories waren mit wenigen Ausnahmen durch die Aussicht auf eine französische Invasion beunruhigt und durch die Nachricht von dem Siege am Boyne erfreut worden. Der Souverain, der für ihre Nation und ihre Religion sein Blut vergossen hatte, stand in diesem Augenblicke in der öffentlichen Achtung höher als zu irgend einer Zeit seit seiner Thronbesteigung. Seine Thronrede erzwang sich den lauten Beifall der Lords und der Gemeinen.[120] Beide Häuser votirten dem Könige für seine Thaten in Irland und der Königin für die Umsicht, mit der sie während seiner Abwesenheit England regiert hatte, ihren Dank.[121] So begann eine Session, die sich unter den Sessionen dieser Regierung durch Eintracht und Ruhe auszeichnete. Es ist kein Bericht über die Debatten auf uns gekommen, man müßte denn ein längst vergessenes Libell, in welchem einige von den am ersten Tage gehaltenen Reden in Knittelversen persiflirt werden, einen Bericht nennen.[122]

Steuerbewilligungen.

Die Gemeinen scheinen ihre Zeit hauptsächlich mit der Erörterung von Fragen hingebracht zu haben, welche aus den Wahlen des vergangenen Frühjahrs erwuchsen. Die zur Bestreitung der Kriegskosten nöthigen Gelder wurden, obwohl sie sehr bedeutend waren, gern bewilligt. Die Anzahl der regulären Truppen wurde für das nächste Jahr auf siebzigtausend festgesetzt, wovon zwölftausend Reiter oder Dragoner sein sollten. Der Kostenaufwand für diese Armee, der größten, welche England je unterhalten hatte, betrug zwei Millionen dreihunderttausend Pfund, die Unterhaltungskosten der Flotte ungefähr achtzehnhunderttausend Pfund. Die Kosten der Artillerie waren in diesen Summen mit inbegriffen und wurden auf ungefähr ein Achtel des Flotten- und ein Fünftel des Militäraufwandes geschätzt.[123] Die Gesammtsumme der dem Könige bewilligten außerordentlichen Gelder belief sich auf mehr als vier Millionen.

Die Gemeinen waren mit Recht der Ansicht, daß die außergewöhnliche Liberalität, mit der sie die Regierung unterstützt, sie auch berechtige, außergewöhnliche Sicherheiten gegen Verschwendung und Unterschleif zu verlangen. Es wurde eine Bill eingebracht, welche neun Commissare ermächtigte, die öffentlichen Rechnungen zu prüfen und festzustellen. Die Neun waren in der Bill genannt, und sie waren sämmtlich Mitglieder des Unterhauses. Die Lords traten der Bill ohne Amendements bei und der König genehmigte sie.[124]

Mittel und Wege.

Die Debatten über die Mittel und Wege zur Aufbringung der bewilligten Summen füllten einen beträchtlichen Theil der Session aus. Es wurde beschlossen, daß sechshundert und funfzigtausend Pfund durch eine directe monatliche Grundsteuer aufgebracht werden sollten. Ferner wurden die Accisabgaben auf Ale und Bier verdoppelt und die Eingangszölle auf rohe Seide, Leinwand, Bauholz, Glaswaaren und einige andere Artikel erhöht.[125] Soweit fand geringe Meinungsverschiedenheit statt. Bald aber wurde der ruhige Geschäftsgang durch einen Vorschlag gestört, der bei weitem populärer war als gerecht und human. Obwohl Steuern von noch nicht dagewesener Höhe ausgeschrieben waren, konnte man doch mit gutem Grunde zweifeln, ob diese Steuern ausreichen würden. Warum, fragte man, sollten nicht die irischen Insurgenten die Kosten des irischen Kriegs tragen? Die ganze Welt wisse, wie diese Insurgenten in ihrem Schattenparlamente gehandelt hätten, und es sei nicht mehr als recht und billig, daß man ihnen mit ihrem eigenen Maaße messe. Sie müßten so behandelt werden, wie sie die sächsische Colonie behandelt hätten. Jeder Acker Land, den die Ansiedlungsacte ihnen gelassen, müßte vom Staate confiscirt werden, um die Geldausgaben zu bestreiten, die ihr Ungestüm und ihre Verkehrtheit nothwendig gemacht hätten. Es ist nicht zu verwundern, daß ein Plan, der zu gleicher Zeit den Nationalgroll befriedigte und eine pekuniäre Erleichterung hoffen ließ, mit großer Freude begrüßt wurde. Es ward eine Bill eingebracht, die nur zu große Aehnlichkeit mit einigen von den jakobitischen Gesetzgebern in Dublin erlassenen Gesetzen hatte. Diese Bill bestimmte, daß das Eigenthum eines Jeden, der sich gegen den König und die Königin seit dem Tage ihrer Proklamation aufgelehnt, eingezogen und der Erlös desselben zur Fortführung des Kriegs verwendet werden sollte. Eine Ausnahme war zu Gunsten derjenigen Protestanten gemacht, die sich nur überlegener Gewalt gefügt hatten; gegen die Papisten aber wurde keine Nachsicht geübt. Das königliche Begnadigungsrecht wurde beschränkt. Zwar durfte der König, wenn es ihm gefiel, das Leben seiner besiegten Feinde schonen; aber es war ihm nicht gestattet, den geringsten Theil ihres Vermögens der allgemeinen Confiscation zu entziehen. Es sollte nicht in seiner Macht stehen, eine Capitulation zu bewilligen, welche den irischen Katholiken den Genuß ihres erblichen Grundbesitzes sicherte. Ja, er sollte sogar sein Wort gegen Diejenigen nicht halten dürfen, die er bereits zu Gnaden angenommen, die seine Hand geküßt und aus seinem Munde das Versprechen des Schutzes erhalten hatten. Es wurde ein Versuch gemacht, eine Klausel zu Gunsten Lord Dover’s einzuschalten. Dover, der bei allen seinen Fehlern nicht ohne einige Gefühle für England war, hatte sich durch Vertheidigung der Interessen seines Geburtslandes in Dublin sowohl den Irländern als den Franzosen verhaßt gemacht. Nach der Schlacht am Boyne war seine Lage traurig geworden. Weder in Limerick noch in Saint-Germains durfte er hoffen gut aufgenommen zu werden. In seiner Verzweiflung warf er sich Wilhelm zu Füßen, versprach ruhig zu leben und erhielt die gnädige Zusicherung, daß er nichts zu fürchten habe. Obgleich diesem unglücklichen Manne das königliche Wort verpfändet zu sein schien, beschlossen die Gemeinen dennoch mit hundertneunzehn gegen hundertzwölf Stimmen, daß sein Eigenthum von der allgemeinen Confiscation nicht ausgenommen sein solle.

Die Bill kam vor die Peers; aber die Peers waren nicht gemeint, sie ohne erhebliche Abänderungen anzunehmen, und zu solchen Abänderungen war jetzt keine Zeit. Zahlreiche Erben, Anwartschaftsinhaber und Gläubiger baten das Oberhaus flehentlich, Klauseln einzuschalten, welche den Unschuldigen gegen jede Gefahr, mit dem Schuldigen zu leiden, sicher stellten. Einige Bittsteller verlangten durch das Organ ihres Anwalts gehört zu werden. Der König hatte alle Vorbereitungen zu einer Reise nach dem Haag getroffen, der Tag, über welchen hinaus er seine Abreise nicht verschieben konnte, rückte immer näher, und so wurde die Bill zum Glück für die Ehre der englischen Legislatur in das dunkle Repositorium verwiesen, in welchem die abortiven Statuten vieler Generationen einen Schlaf schlafen, der nur selten von dem Geschichtsschreiber oder Alterthumsforscher gestört wird.[126]

Verfahren gegen Torrington.

Eine andre Frage, welche die Ruhe dieser kurzen Session vorübergehend, aber auch nur vorübergehend störte, entsprang aus der unglücklichen und schimpflichen Schlacht von Beachy Head. Torrington war unmittelbar nach dieser Schlacht in den Tower geschickt worden und saß noch darin. Es hatte sich eine technische Schwierigkeit bezüglich des gegen ihn einzuleitenden Verfahrens erhoben. Einen Lord Großadmiral gab es nicht, und ob die Commissare der Admiralität befugt waren, das Kriegsrecht auszuüben, darüber waren manche Juristen nicht völlig im Klaren. Die Mehrzahl der Richter meinte, die Commissare seien competent; um aber jeden Zweifel zu beseitigen, wurde eine Bill im Oberhause eingebracht, und gegen diese Bill opponirten mehrere Lords aus höchst nichtigen Gründen. Das vorgeschlagene Gesetz, sagten sie, sei ein rückwirkendes Strafgesetz und lasse deshalb Einwendungen zu. Wenn sie dieses Argument aus Ueberzeugung geltend machten, so kannten sie die ersten Anfangsgründe der Gesetzgebungswissenschaft nicht. Ein Gesetz deshalb machen, um etwas zu bestrafen, was zu der Zeit wo es gethan wurde, nicht strafbar war, widerstreitet jedem gesunden Prinzipe. Ein Gesetz aber, das lediglich das Strafverfahren änderte, kann vollkommen schicklicherweise auf vergangene sowohl wie auf zukünftige Vergehen angewendet werden. Es würde die gröbste Ungerechtigkeit gewesen sein, dem Gesetz, welches den Sclavenhandel für Felonie erklärte, eine rückwirkende Kraft zu geben. Aber es lag nicht die geringste Ungerechtigkeit in der Verordnung, daß der Centralcriminalgerichtshof Felonien untersuchen solle, welche lange vor dem Bestehen dieses Gerichtshofes begangen worden waren. In Torrington’s Falle blieb das substantielle Gesetz das was es stets gewesen war; die Definition des Vergehens und das Strafmaß blieben unverändert. Die einzige Aenderung bezog sich auf die Form des Verfahrens, und die Legislatur war vollkommen berechtigt, diese Aenderung rückwirkend zu machen. Man kann in der That kaum glauben, daß einige von Denen, die sich der Bill widersetzten, durch den Trugschluß verblendet worden sein sollten, von dem sie Gebrauch zu machen sich herabließen. Der Kastengeist war bei den Lords sehr stark und es dünkte ihnen eine Erniedrigung ihres ganzen Standes, daß einer der Ihrigen durch einen aus Plebejern bestehenden Gerichtshof auf Tod und Leben gerichtet werden sollte. Wenn ihr hochgeborner College sich vergangen hatte, so mußten Anklageartikel gegen ihn aufgesetzt werden; Westminster Hall mußte hergerichtet werden, seine Peers mußten sich in ihrem Richterornate versammeln und auf ihr Ehrenwort ihren Wahrspruch abgeben; ein Lord Oberrichter mußte das Urtel verkündigen und den Stab zerbrechen. Es war vorbei mit dem Privilegium, wenn ein Earl durch Theerjacken, welche um einen Tisch in einer Schiffskajüte saßen, zum Tode verurtheilt werden konnte. Diese Gefühle äußerten einen solchen Einfluß, daß die Bill im Oberhause mit einer Majorität von nur zwei Stimmen durchging.[127] Im Unterhause, wo die Würden und Immunitäten des hohen Adels nicht mit freundlichem Auge betrachtet wurden, herrschte nur geringe Meinungsverschiedenheit. Torrington verlangte vor der Schranke gehört zu werden und sprach daselbst sehr ausführlich, aber schwach und verworren. Er rühmte sich seiner Dienste, seiner Opfer und seiner Wunden und schmähte die Holländer, die Admiralität und den Staatssekretär. Doch die Bill durchlief ohne Abstimmung alle Stadien.[128]

Torrington’s Prozeß und Freisprechung.