[2.] Instructionen mit der Überschrift: „Für meinen Sohn, den Prinzen von Wales, 1692“ in den Stuart-Papieren.
[3.] „Die Habeas-Corpus-Acte,“ sagte Johnson, der eingefleischteste Tory, zu Boswell, „ist der einzige Vorzug, den unsre Verfassung vor den Verfassungen anderer Staaten hat.“
Das stehende Heer. [Jakob] hatte noch einen andren Plan, welcher der Partei, die ihn auf den Thron erhoben und auf demselben erhalten hatte, verhaßt war: die Bildung eines großen stehenden Heeres. Er hatte den letzten Aufstand benutzt, um die ihm von seinem Bruder hinterlassene Streitmacht bedeutend zu verstärken. Die Truppentheile, welche jetzt als die sechs ersten Regimenter Gardedragoner bezeichnet werden, so wie das dritte und vierte Dragonerregiment und die neun Linieninfanterieregimenter, vom siebenten bis fünfzehnten einschließlich, waren eben erst errichtet worden[4]. Durch diese Vermehrungen, verbunden mit der Zurückberufung der Garnison von Tanger, war die Stärke der regulären Truppen Englands binnen wenigen Monaten von sechstausend auf nahe an zwanzigtausend Mann gestiegen. Noch kein englischer König hatte in Friedenszeiten über eine solche Heeresmacht zu verfügen gehabt, dennoch aber war Jakob noch nicht damit zufrieden. Er äußerte sehr oft, daß man sich auf die Treue der Milizen nicht verlassen könne, daß sie mit allen Leidenschaften des Standes, dem sie angehörten, sympathisirten, daß bei Sedgemoor in dem Rebellenheere sich mehr Miliz als im königlichen Lager befunden hätte und daß, wenn der Thron nur durch das Aufgebot der Grafschaften vertheidigt worden wäre, Monmouth im Triumph von Lyme nach London marschirt sein würde.
So groß auch die Einkünfte im Vergleich mit denen früherer Könige waren, so reichten sie doch kaum hin, um diesen neuen Mehraufwand zu bestreiten. Ein großer Theil des Ertrags der neuen Abgaben wurde durch den Bedarf der Flotte absorbirt. Am Ende der vorigen Regierung hatte der Gesammtaufwand für die Armee, mit Einschluß der in Tanger stehenden Regimenter, nicht ganz dreihunderttausend Pfund betragen; jetzt wollten dazu sechshunderttausend noch nicht ausreichen[5]. Sollte eine weitere Vermehrung erfolgen, so mußte man einen neuen Credit vom Parlament verlangen, und es war nicht wahrscheinlich, daß dieses sich dazu geneigt zeigte. Schon der Ausdruck „stehendes Heer“ war der ganzen Nation verhaßt, und Niemandem mehr als den Kavalieren, welche das Unterhaus füllten. Nach ihren Begriffen war das stehende Heer gleichbedeutend mit Rumpfparlament, mit Protector, mit Beraubung der Kirche, Säuberung der Universitäten, Abschaffung der Pairie und der Ermordung des Königs, mit dem unheimlichen Regimente der Heiligen, mit Frömmelei und Ascetik, mit Geldstrafen und Sequestrationen, mit den Insulten, die sich Generalmajore, welche aus der Hefe des Volks hervorgegangen waren, gegen die ältesten und vornehmsten Familien des Reichs erlaubt hatten. Überdies gab es kaum einen Baronet oder Squire im Parlamente, der nicht einen Theil des Ansehens, das er in seiner Grafschaft genoß, seiner Stellung in der Miliz verdankt hätte. Wenn diese Nationalstreitmacht beseitigt wurde, so mußte die englische Gentry nothwendig viel von ihrem Ansehen und ihrem Einflusse verlieren. Es war daher wahrscheinlich, daß es dem Könige schwerer werden würde, die Mittel zum Unterhalt seiner Armee, als die Aufhebung der Habeas-Corpus-Acte zu erlangen.
[4.] Siehe die Historical Records of Regiments, herausgegeben unter der Oberleitung des Generaladjutanten.
[5.] Barillon, 3.(13.) Dec. 1685. Er hatte den Gegenstand gründlich studirt. „C’est un detail,“ schreibt er, „dont j’ai connoissance.“ Aus den Rechnungsbüchern des Schatzamts ergiebt sich, daß der Aufwand für die Armee auf das Jahr 1687 am 1. Januar auf 623,104 L. 9 s. 11 d. angeschlagen war.
Pläne zu Gunsten der römisch-katholischen Religion. [Die] beiden erwähnten Pläne waren jedoch einem andren untergeordnet, an dem der König mit ganzer Seele hing, der aber sowohl den Torygentlemen, welche bereit waren, für seine Rechte mit ihrem Blute einzustehen, als auch der Kirche, welche seit drei unter bürgerlichen Unruhen verflossenen Menschenaltern in der treuen Anhänglichkeit an sein Haus nie gewankt hatte, und selbst der Armee verhaßt war, auf die er im äußersten Nothfalle rechnen mußte.
Seine Religion war noch immer geächtet, manch’ strenges Gesetz gegen die römischen Katholiken stand im Gesetzbuche und war vor nicht gar langer Zeit mit rücksichtsloser Härte angewendet worden. Die Testacte schloß alle der anglikanischen Kirche nicht Angehörenden von jedem bürgerlichen und militairischen Amte aus, und eine spätere Verordnung, welche erlassen worden war, als die Erdichtungen des Oates die Nation wüthend gemacht hatten, bestimmte, daß in keinem der beiden Parlamentshäuser Jemand sitzen dürfe, der nicht die Lehre von der Transsubstantiation feierlich abgeschworen hatte. Es war natürlich und recht, daß der König für die Kirche, der er angehörte, vollständige Duldung wünschte, und man hat keinen Grund daran zu zweifeln, daß er mit ein wenig Geduld, Klugheit und Billigkeit diese Duldung auch erlangt haben würde.
Der heftige Widerwille und die Furcht, womit das englische Volk den Glauben des Königs betrachtete, durfte nicht ausschließlich und nicht hauptsächlich theologischer Erbitterung zugeschrieben werden. Daß man auch in der römischen Kirche selig werden könne, ja daß einzelne Mitglieder dieser Kirche zu den ausgezeichnetsten Vorbildern christlicher Tugend gehörten, wurde von allen Theologen der anglikanischen Kirche wie von den angesehensten Nonconformisten zugegeben. Dagegen ist es notorisch, daß die Strafgesetze gegen den Papismus von Vielen, welche Arianismus, Quäkerthum und Judenthum vom geistlichen Gesichtspunkte betrachtet für gefährlicher hielten als den Papismus, deshalb aber doch nicht geneigt waren, ähnliche Gesetze gegen Arianismus, Quäkerthum und Judenthum zu erlassen, energisch vertheidigt wurden.
Es läßt sich leicht erklären, warum der römische Katholik mit weniger Nachsicht behandelt wurde als Leute, die von der Lehre der nicäischen Väter nichts wissen wollten, ja selbst als solche Leute, welche nicht einmal durch die Taufe in den christlichen Bund aufgenommen waren. Es herrschte unter den Engländern die feste Überzeugung, daß der römische Katholik, sobald die Interessen seiner Religion im Spiele waren, sich aller gewöhnlichen Regeln der Moral entbunden glaube, ja daß er es sogar für verdienstlich halte, diese Regeln zu verletzen, wenn er dadurch eine Benachtheiligung oder eine Schmach von der Kirche, deren Mitglied er war, abwenden könnte. Diese Ansicht hatte auch wirklich einen Schein von Begründung. Man konnte es unmöglich leugnen, daß ausgezeichnete römisch-katholische Casuisten zur Verteidigung der Doppelsinnigkeit, des stillschweigenden Vorbehalts, des Meineides und selbst des Mordes geschrieben hatten. Auch waren, wie man sagte, die Theorien dieser abscheulichen Sophistenschule nicht ohne praktische Resultate geblieben. Das Blutbad der Bartholomäusnacht, die Ermordung des ersten Wilhelm von Oranien, die Ermordung Heinrich’s III. von Frankreich, die zahlreichen Verschwörungen gegen das Leben der Königin Elisabeth und ganz besonders die Pulververschwörung wurden beständig als Beweise für die enge Beziehung zwischen verderblicher Theorie und verderblicher Praxis angeführt. Man behauptete, daß jedes dieser Verbrechen von römisch-katholischen Priestern angestiftet oder doch gebilligt worden sei. Die Briefe, welche Eberhard Digby im Tower mit Citronensaft an seine Gattin geschrieben, waren unlängst veröffentlicht worden und wurden häufig angeführt. Er war ein Gelehrter und ein Gentleman, im gewöhnlichen Leben durchaus rechtschaffen und von dem Gefühle der Pflichten gegen Gott durchdrungen. Dennoch, war er tief in den Anschlag verwickelt, den König, die Lords und die Gemeinen in die Luft zu sprengen, und hatte am Rande der Ewigkeit erklärt, daß es ihm unbegreiflich sei, wie ein römischer Katholik einen solchen Plan für sündhaft halten könne. Aus allen diesen Dingen zog das Volk den Schluß, daß der allgemeine Character eines Papisten noch so tadellos sein könne, er doch jeder Arglist und Grausamkeit fähig sei, wenn das Wohl und die Ehre seiner Kirche in’s Spiel komme.