Die Beschlüsse waren so weit möglich in Einklang mit dem kürzlich zu Westminster gegebenen Beispiele entworfen. In einem wichtigen Punkte jedoch mußte die Copie nothwendig von dem Originale abweichen. Die Stände von England hatten zwei Anklagen gegen Jakob erhoben: seine schlechte Verwaltung und seine Flucht, und hatten durch Anwendung des milderen Wortes „Abdankung“ zu einigem Nachtheil für die Genauigkeit im Ausdruck die Frage umgangen, ob Unterthanen gesetzlich befugt sind, einen schlechten Fürsten abzusetzen. Diese Frage konnten die Stände Schottland’s nicht umgehen. Sie konnten nicht sagen, Jakob habe seinen Posten verlassen, denn er hatte seit seiner Thronbesteigung nie in Schottland residirt. Seit vielen Jahren wurde dieses Königreich von Souverainen regiert, die in einem andren Lande wohnten. Die ganze Verwaltungsmaschine war nach der Voraussetzung construirt, daß der König abwesend sein würde und sie wurde daher durch die Flucht, welche im Süden der Insel alle Regierung aufgelöst und den ordentlichen Gang der Rechtspflege unterbrochen hatte, nicht nothwendigerweise in Unordnung gebracht. Wenn der König in Whitehall war, konnte er nur schriftlich mit dem Staatsrathe und dem Parlamente zu Edinburg verkehren, und das konnte er auch, wenn er in Saint-Germains oder Dublin war. Die Vierundzwanzig waren daher gezwungen, den Ständen eine Resolution vorzuschlagen, welche bestimmt erklärte, daß Jakob VII. durch sein Mißverhalten die Krone verwirkt habe. Viele Schriftsteller haben aus dem Wortlaute dieser Resolution gefolgert, daß gesunde politische Prinzipien in Schottland weiter vorgeschritten gewesen seien als in England. Aber die ganze Geschichte der beiden Länder von der Restauration bis zur Union beweist, daß dieser Schluß falsch ist. Die schottischen Stände bedienten sich ganz einfach deshalb einer offenen Sprache, weil es ihnen in ihrer Lage unmöglich war, sich einer ausweichenden Sprache zu bedienen.

Der Mann, der bei Entwerfung des Beschlusses und bei der Vertheidigung desselben die Hauptrolle spielte, war Sir Johann Dalrymple, der vor kurzem das hohe Amt des Lord Advokaten bekleidet und der an mehreren von den Uebelthaten Theil genommen hatte, über die er jetzt mit großer logischer und rhetorischer Schärfe den Stab brach. Er wurde kräftig unterstützt durch Sir Jakob Montgomery, Mitglied für Ayrshire, einem Manne von bedeutendem Talent, aber lockeren Grundsätzen, ungestümem Wesen, unersättlicher Habgier und unversöhnlicher Bosheit. Der Erzbischof von Glasgow und Sir Georg Mackenzie sprachen auf der andren Seite, aber sie bewirkten durch ihre Beredtsamkeit nichts weiter als daß sie ihre Partei des Vortheils beraubten, geltend machen zu können, daß die Stände unter einem Zwange ständen und daß die Redefreiheit den Vertheidigern der erblichen Monarchie versagt worden sei.

Als die Vorfrage gestellt wurde, entfernten sich Athol, Queensberry und einige ihrer Freunde. Nur fünf Mitglieder stimmten gegen den Beschluß, welcher erklärte, daß Jakob sein Recht auf die Treue seiner Unterthanen verwirkt habe. Als der Antrag gestellt wurde, daß mit der Krone von Schottland ebenso verfahren werden sollte, wie mit der Krone von England, erschienen Athol und Queensberry wieder im Sitzungssaale. Sie sagten, sie seien im Zweifel gewesen, ob sie füglicherweise den Thron für erledigt erklären könnten. Da er aber für erledigt erklärt worden sei, zweifelten sie nicht, daß Wilhelm und Marie Diejenigen waren, die ihn einnehmen müßten.

Wilhelm und Marie proklamirt.

Die Convention begab sich hierauf in Procession in die High Street. Mehrere vornehme Edelleute bestiegen in Begleitung des Lord Provost und der Herolde den achteckigen Thurm, von welchem das Stadtkreuz mit dem schottischen Einhorn auf der Spitze emporragte.[45] Hamilton verlas den Beschluß der Convention und ein Wappenherold proklamirte unter Trompetenschall die neuen Souveraine. An demselben Tage erließen die Stände eine Verordnung des Inhalts, daß die Parochialgeistlichen, bei Strafe der Amtsentsetzung, von ihren Kanzeln herab die Proklamation, welche so eben am Stadtkreuze verlesen worden, bekannt machen und für König Wilhelm und Königin Marien beten sollten.

Die Rechtsforderung.

Noch war das Interregnum nicht vorüber. Obwohl die neuen Souveraine proklamirt waren, waren sie doch noch nicht durch ein formelles Anerbieten und durch eine formelle Annahme in den Besitz der königlichen Autorität gesetzt worden. Es wurde in Edinburg, wie in Westminster, für nöthig gehalten, daß die Urkunde über die Feststellung der Regierung die Volksrechte, welche die Stuarts ungesetzlicherweise mißachtet hatten, klar definiren und feierlich bekräftigen solle. Die Vierundzwanzig entwarfen daher eine Rechtsforderung (Claim of Right), welche die Convention annahm. Dieser Rechtsforderung, welche nichts weiter als eine Erklärung des bestehenden Gesetzes bezweckte, war eine Ergänzungsschrift beigefügt, die eine Liste von Mißständen enthielt, denen nur durch neue Gesetze abgeholfen werden konnte.

Abschaffung des Episkopats.

Einen hochwichtigen Artikel, den wir naturgemäß an der Spitze einer solchen Liste zu sehen erwarten sollten, nahm die Convention mit großer praktischer Einsicht, aber notorischen Thatsachen und unwiderleglichen Argumenten zum Trotz, in die Rechtsforderung selbst auf. Niemand konnte leugnen, daß die Prälatur durch eine Parlamentsacte eingeführt war. Die Gewalt, welche die Bischöfe ausübten, konnte schädlich, schriftwidrig, antichristlich sein, aber ungesetzlich war sie gewiß nicht, und sie für ungesetzlich erklären, hieß dem gesunden Verstande ins Gesicht schlagen. Die Whigführer wünschten jedoch viel sehnlicher, das Episkopat loszuwerden, denn sich als ausgezeichnete Publicisten und Logiker zu erweisen. Wenn sie die Abschaffung des Episkopats zu einem Artikel des Vertrags machten, kraft dessen Wilhelm die Krone tragen sollte, so erreichten sie ihren Zweck, wenn auch ohne Zweifel auf eine Weise, welche der Kritik starke Blößen gab. Begnügten sie sich dagegen zu beschließen, daß das Episkopat eine schädliche Institution sei, welche früher oder später abzuschaffen die Legislatur wohl thun werde, so konnten sie finden, daß ihr Beschluß zwar in formeller Hinsicht keine Einwendung zuließ, doch unfruchtbar an Consequenzen war. Sie wußten, daß Wilhelm keineswegs mit ihrer Abneigung gegen die Bischöfe sympathisirte und daß, selbst wenn er für das calvinistische Vorbild weit mehr eingenommen gewesen wäre, als er es war, sein Verhältniß zu der anglikanischen Kirche es für ihn schwierig und gefährlich gemacht haben würde, sich zum Feinde eines Grundbestandtheils der Verfassung dieser Kirche zu erklären. Wenn er König von Schottland wurde, ohne in diesem Punkte durch eine Zusicherung gebunden zu sein, so konnte man wohl fürchten, daß er zögern würde, eine Acte zu erlassen, welche von einem großen Theile seiner Unterthanen im Süden der Insel mit Abscheu betrachtet werden würde. Es war daher sehr zu wünschen, daß die Frage erledigt wurde, so lange der Thron noch unbesetzt war. In dieser Ansicht stimmten viele Politiker überein, die zwar keinen Widerwillen gegen Chorhemden und Bischofsmützen hegten, die aber wünschten, daß Wilhelm eine ruhige und gedeihliche Regierung haben möchte. Das schottische Volk — so räsonnirten diese Leute — haßte das Episkopat. Das englische Volk liebte es. Wilhelm eine Stimme in dieser Angelegenheit lassen, hieße ihn in die Nothwendigkeit versetzen, die stärksten Gefühle einer der Nationen, die er regierte, zu verwunden. Es liege daher offenbar in seinem eignen Interesse, daß die Frage, die er selbst in keiner Weise erledigen könnte, ohne sich schwere Vorwürfe zuzuziehen, anstatt seiner durch Andere erledigt würde, die einer solchen Gefahr nicht ausgesetzt wären. Er sei noch nicht Beherrscher von Schottland. Während der Dauer des Interregnums gehöre die höchste Gewalt den Ständen und für das was die Stände thun möchten, könnten die Prälatisten seines südlichen Königreichs ihn nicht verantwortlich machen. Der ältere Dalrymple schrieb aus London eindringlich in diesem Sinne, und es kann kaum einem Zweifel unterliegen, daß er die Gesinnungen seines Gebieters ausdrückte. Wilhelm würde sich aufrichtig gefreut haben, wenn die Schotten mit einem modificirten Episkopat hätten ausgesöhnt werden können. Da dies aber nicht sein könne, so sei es offenbar wünschenswerth, daß sie, so lange noch kein König über ihnen stehe, selbst das unwiderrufliche Verdammungsurtheil über die Institution aussprächen, die sie verabscheuten.[46]

Die Convention nahm daher wie es scheint, nach kurzer Debatte in die Rechtsforderung eine Klausel auf, welche erklärte, daß die Prälatur eine unerträgliche Last für das Königreich, daß sie der großen Masse des Volks seit langer Zeit verhaßt sei und daß sie abgeschafft werden müsse.