Die Gemeinen waren nicht befriedigt. Sie verwarfen die Amendements und verlangten eine freie Conferenz. Zwei ausgezeichnete Tories, Rochester und Nottingham, nahmen als Wortführer der Lords im „gemalten Zimmer“ ihre Sitze ein. Ihnen zur Seite stand Burnet, dessen wohlbekannter Haß gegen den Papismus dem was er bei einer solchen Gelegenheit sagen mochte, großes Gewicht zu geben verhieß. Somers war der Hauptsprecher auf der andren Seite, und seiner Feder verdanken wir einen ungemein klaren und interessanten Auszug aus der Debatte.

Die Lords gestanden offen zu, daß das Erkenntniß des Gerichtshofes der Kings Bench sich nicht vertheidigen lasse. Sie wüßten, daß es gesetzwidrig sei und hätten dies auch gewußt, als sie es bestätigten. Aber sie hätten die beste Absicht dabei gehabt. Sie beschuldigten Oates, eine schamlos falsche Anklage gegen die Königin Katharine erhoben zu haben, erwähnten noch andere Beispiele von seiner Schlechtigkeit und fragten ob ein solcher Mensch noch befugt sein dürfe, vor einem Gerichtshofe Zeugniß abzulegen. Die einzige Entschuldigung, welche ihrer Ansicht nach zu seinen Gunsten angeführt werden könne, sei die, daß er den Verstand verloren habe, und die unerhörte Frechheit und Albernheit seines Benehmens, als er das letzte Mal vor ihnen gestanden, scheine in der That die Annahme zu rechtfertigen, daß er geisteskrank sei und daß man ihm das Leben Anderer nicht anvertrauen könne. Die Lords könnten sich daher nicht durch ausdrückliche Zurücknahme dessen was sie gethan erniedrigen und eben so wenig sich entschließen, das Verdict auf keinen andren Beweis hin als ein allgemeines Gerücht, für corrumpirt zu erklären.

Die Replik war vollkommen siegreich. „Oates bildet jetzt den kleinsten Theil der Frage. Eure Lordschaften sagen, er habe die Königin Wittwe und andere unschuldige Personen fälschlich angeklagt. Zugegeben. Diese Bill gewährt ihm keine Amnestie. Wir sind ganz dafür, daß er, wenn er schuldig ist, bestraft werden muß. Aber wir verlangen in seinem wie im Interesse aller Engländer, daß die Strafe durch das Gesetz und nicht durch die Willkür eines Tribunals bestimmt werde. Wir verlangen, daß, wenn Eure Lordschaften eine Appellation vorliegt, Sie den bekannten Gebräuchen und Gesetzen des Reichs gemäß Ihr Urtheil darüber abgeben. Wir leugnen, daß Sie in einem solchen Falle das mindeste Recht haben, auf den moralischen Character eines Klägers oder auf die politischen Folgen einer Entscheidung Rücksicht zu nehmen. Sie gestehen selbst zu, daß Sie lediglich deshalb, weil Sie eine nachtheilige Meinung von diesem Manne hatten, ein Erkenntniß bestätigten, von dem Sie wußten, daß es gesetzwidrig war. Gegen diese Anmaßung willkürlicher Gewalt protestiren die Gemeinen, und sie hoffen, daß Sie jetzt widerrufen werden, was Sie als einen Irrthum erkennen müssen. Eure Lordschaften sprechen die Vermuthung aus, daß Oates wahnsinnig sei. Wahnsinn kann jedoch ein sehr triftiger Grund sein, um einen Menschen gar nicht zu bestrafen. Wie aber der Wahnsinn ein Grund sein kann, um eine Strafe über ihn zu verhängen, die selbst wenn er gesund wäre, ungesetzlich sein würde, das begreifen die Gemeinen nicht. Eure Lordschaften meinen ferner, daß Sie es nicht verantworten könnten, ein Verdict corrumpirt zu nennen, von dem dies nicht juristisch bewiesen sei. Erlauben Sie uns, Sie daran zu erinnern, daß Sie zwei verschiedene Funktionen haben. Sie sind Richter und Sie sind Gesetzgeber. Wenn Sie richten, so ist es Ihre Pflicht, Sich streng an das Gesetz zu halten. Wenn Sie Gesetze geben, kann es zweckmäßig sein, auf allgemeine Gerüchte Rücksicht zu nehmen. Sie kehren diese Regel um. Sie sind am unrechten Orte lax und am unrechten Orte scrupulös. Als Richter verletzen Sie um einer vermeintlichen Convenienz willen das Gesetz. Als Gesetzgeber wollen Sie kein Factum ohne solche technische Beweise gelten lassen, wie sie Gesetzgeber nur selten erlangen können.[21]

Auf dieses Raisonnement wurde nichts erwiedert und konnte nichts erwiedert werden. Die Gemeinen waren sichtlich stolz auf die Kraft ihrer Beweisführung und auf das Auftreten Somers’ im gemalten Zimmer. Sie beauftragten ihn insbesondere, dafür zu sorgen, daß der Bericht, den er von der Conferenz erstattet hatte, genau in die Protokolle aufgenommen werde. Die Lords dagegen unterließen wohlweislich, einen Bericht über eine Debatte, in der sie eine so vollständige Niederlage erlitten hatten, in ihre Protokolle einzuzeichnen. Aber obgleich sie ihren Fehler einsahen und sich desselben schämten, waren sie doch nicht dahin zu bringen, es öffentlich zu bekennen, indem sie im Eingange zu der Acte eingestanden, daß sie sich einer Ungerechtigkeit schuldig gemacht hätten. Die Minorität war indessen stark. Der Beschluß, beizutreten, wurde mit nur zwölf Stimmen durchgebracht, wovon zehn auf abwesende Mitglieder kamen, die ihre Stimmen Anderen übertragen hatten.[22] Einundzwanzig Peers protestirten und die Bill fiel. Zwei Beisitzer wurden abgeschickt, um die Gemeinen von dem definitiven Beschlusse der Peers in Kenntniß zu setzen. Die Gemeinen hielten dieses Verfahren in substantieller Hinsicht für unverantwortlich und in formeller Hinsicht für unhöflich. Sie beschlossen, dagegen zu demonstriren, und Somers entwarf ein vortreffliches Manifest, in welchem der verachtungswerthe Name des Oates kaum erwähnt war und worin das Oberhaus sehr ernst und eindringlich ermahnt wurde, richterliche Fragen richterlich zu behandeln und nicht eigenmächtig ein neues Recht zu machen unter dem Vorwande, das bestehende Recht anzuwenden.[23] Der Schurke, der jetzt zum zweiten Male die politische Welt in Aufregung gebracht hatte, wurde begnadigt und in Freiheit gesetzt. Seine Freunde im Unterhause beantragten nun eine Adresse an den Thron, welche darum ansuchte, daß ihm eine für seinen Unterhalt genügende Pension ausgesetzt werden möchte,[24] Es wurden ihm in Folge dessen etwa dreihundert Pfund Sterling jährlich bewilligt, eine Summe, die er unter seiner Würde hielt und die er nur mit der verbissenen Wuth getäuschter Habsucht annahm.

Rechtsbill.

Aus dem Streite über Oates entsprang ein andrer Streit, der sehr ernste Folgen hätte haben können. Die Urkunde welche Wilhelm und Marien zum König und zur Königin erklärten, war eine revolutionäre Urkunde. Sie war das Werk einer Versammlung, von der das ordentliche Gesetz nichts wußte, und hatte nie die königliche Sanction erhalten. Es war offenbar wünschenswerth, daß dieser hochwichtige Vertrag zwischen den Regierenden und den Regierten, dieses Dokument, kraft dessen der König seinen Thron und das Volk seine Freiheiten besaß, in eine streng regelrechte Form gebracht wurde. Die Rechtserklärung wurde deshalb in eine Rechtsbill verwandelt und die Rechtsbill von den Gemeinen ohne weiteres angenommen. Bei den Lords aber stieß sie auf Schwierigkeiten.

Die Rechtserklärung hatte die Krone zuerst Wilhelm und Marien gemeinschaftlich, dann dem Ueberlebenden von Beiden, dann Mariens Nachkommenschaft, und endlich auch der Nachkommenschaft Wilhelm’s von irgend einer andren Gemahlin als Marien zuerkannt. Die Bill war mit der Erklärung genau übereinstimmend abgefaßt. Wem aber der Thron zufallen sollte, wenn Marie, Anna und Wilhelm alle drei ohne Nachkommen starben, war in Ungewißheit gelassen. Dieser nicht vorgesehene Fall war indessen keineswegs unwahrscheinlich. Er lag sogar wirklich vor. Wilhelm hatte nie ein Kind gehabt. Anna war zwar mehrere Male Mutter gewesen, aber keines ihrer Kinder war mehr am Leben. Es wäre kein großes Wunder gewesen, wenn Krankheit, Krieg oder Verrath binnen wenigen Monaten sämmtliche Personen, welche zur Thronfolge befähigt waren, aus der Welt geschafft hätte. In welche Lage wäre das Land in diesem Falle gekommen? Wem sollte dann gehuldigt werden? Die Bill enthielt zwar eine Klausel, welche Papisten vom Throne ausschloß. Aber ersetzte eine solche Klausel eine den Nachfolger mit Namen bezeichnende Bestimmung? wie dann, wenn der nächste Thronerbe ein noch nicht drei Monat alter Prinz des Hauses Savoyen war? Es wäre absurd gewesen, ein solches Kind einen Papisten zu nennen. Sollte es also zum König proklamirt werden? Oder sollte die Krone so lange herrenlos bleiben, bis es ein Alter erreicht hatte, in welchem es befähigt war, sich eine Religion zu wählen? Konnten nicht auch die rechtschaffensten und verständigsten Männer in Zweifel sein, ob sie es als ihren Souverain betrachten dürften? Und wer sollte ihnen diesen Zweifel lösen? Ein Parlament würde es nicht geben, denn das Parlament würde mit dem Fürsten, der es zusammenberufen hatte, aufhören zu existiren. Es mußte eine vollständige Anarchie eintreten, eine Anarchie, welche mit der Vernichtung der Monarchie oder mit der Vernichtung der öffentlichen Freiheit enden konnte. Aus diesen gewichtigen Gründen schlug Burnet auf Wilhelm’s Veranlassung im Hause der Lords vor, daß die Krone in Ermangelung von Leibeserben Sr. Majestät, auf eine unbezweifelte Protestantin, Sophie, Herzogin von Braunschweig-Lüneburg, einer Enkelin Jakob’s I. und Tochter Elisabeth’s, Königin von Böhmen, übergehen solle.

Die Lords genehmigten dieses Amendement einstimmig, die Gemeinen aber verwarfen es einstimmig. Die Ursache der Verwerfung hat kein Schriftsteller der damaligen Zeit genügend erklärt. Ein whiggistischer Schriftsteller spricht von Machinationen der Republikaner, ein andrer von Machinationen der Jakobiten. Es steht jedoch fest, daß vier Fünftel der Vertreter des Volks weder Jakobiten noch Republikaner waren. Gleichwohl erhob sich im Unterhause nicht eine einzige Stimme zu Gunsten der Klausel, welche im Oberhause mit Acclamation angenommen worden war.[25] Die wahrscheinlichste Erklärung dürfte die sein, daß die grobe Ungerechtigkeit, welche in der Angelegenheit Oates’ begangen worden, die Gemeinen dergestalt gereizt hatte, daß sie mit Freuden eine Gelegenheit ergriffen, den Peers zu opponiren. Es wurde eine Conferenz gehalten, aber keine der beiden Versammlungen wollte nachgeben. Während der Streit am heftigsten war, trat ein Ereigniß ein, von dem man hätte denken sollen, daß es die Eintracht wiederherstellen werde. Anna gebar einen Sohn. Das Kind wurde mit großem Pomp und unter vielfachen öffentlichen Freudenbezeigungen in Hampton Court getauft. Wilhelm, war der eine Taufzeuge, der andre war der feingebildete Dorset, dessen Dach der Prinzessin in ihrem Unglück eine Zuflucht gewährt hatte. Der König gab dem Kinde seinen eignen Namen und kündigte dem um den Taufstein versammelten glänzenden Cirkel an, daß der kleine Wilhelm von diesem Augenblicke Herzog von Gloucester genannt werden solle.[26] Die Geburt dieses Prinzen hatte die Gefahr, gegen welche die Lords auf ihrer Hut zu sein für nöthig erachtet, sehr vermindert. Sie hätten daher jetzt mit Anstand widerrufen können. Aber ihr Stolz war durch die Strenge, mit der man ihre Entscheidung über Oates’ Nichtigkeitsbeschwerde im gemalten Zimmer getadelt hatte, verletzt worden. Man hatte ihnen geradezu ins Gesicht gesagt, daß sie ungerechte Richter seien, und diese Beschuldigung war nur um so kränkender, weil sie sich bewußt waren sie verdient zu haben. Sie verweigerten jede Concession und die Rechtsbill wurde fallen gelassen.[27]

Streitigkeiten wegen einer Indemnitätsbill.

Die aufregendste Frage dieser langen und stürmischen Session war jedoch die, welche Strafe den Männern zuerkannt werden solle, die in der Zeit zwischen der Auflösung des Oxforder Parlaments und der Revolution die Rathgeber oder Werkzeuge Karl’s und Jakob’s gewesen waren. Es war ein Glück für England, daß in dieser Krisis ein Fürst, der keiner der beiden Parteien angehörte, der keine von beiden weder liebte noch haßte und der zur Durchführung eines großen Planes beide zu benutzen wünschte, der Vermittler zwischen ihnen war.