Wo möglich noch nachtheiliger würden die Folgen eines Systems sein, unter welchem alle Diener der Krone ohne Ausnahme vom Hause der Gemeinen ausgeschlossen wären. Aristoteles hat uns in seiner Abhandlung über das Staatswesen, welche vielleicht die scharfsinnigste und lehrreichste von allen seinen Schriften ist, eine Warnung vor einer Klasse arglistigerweise auf Täuschung der Menge berechneter, anscheinend demokratischer, in Wahrheit aber oligarchischer Gesetze hinterlassen.[91] Hätte er Gelegenheit gehabt, die Geschichte der englischen Verfassung zu studiren, so würde er seine Aufzählung solcher Gesetze leicht haben erweitern können. Daß Männer, die im Dienste und Solde der Krone stehen, nicht in einer Versammlung sitzen sollten, deren specielle Obliegenheit es ist, die Rechte und Interessen der Gesellschaft gegen jeden Angriff von Seiten der Krone zu schützen, ist ein plausibler und populärer Grundsatz. Es steht jedoch fest, daß, wenn Diejenigen, welche vor fünf Generationen diesem Grundsatze huldigten, in der Lage gewesen wären, die Verfassung ihren Wünschen gemäß zu gestalten, dies die Unterdrückung desjenigen Zweiges der Legislatur, der aus dem Volke entspringt und dem Volke verantwortlich ist, und das Ueberwiegen der monarchischen und aristokratischen Elemente unsres Staatswesens zur Folge gehabt haben würde. Die Regierung würde ganz und gar in patrizischen Händen gewesen sein. Das fortwährend die ersten Capacitäten des Landes an sich ziehende Haus der Lords würde der höchste Senat geworden sein, während das Haus der Gemeinen fast zu einer Kirchspielversammlung herabgesunken sein würde. Allerdings würden von Zeit zu Zeit Männer von hervorragendem Genie und von Strebsamkeit unter den Vertretern der Grafschaften und Burgflecken aufgetaucht sein. Aber jeder solche Mann würde die Wahlkammer als eine bloße Vorhalle betrachtet haben, die er passiren mußte, um in die erbliche Kammer zu gelangen. Das höchste Ziel seines Strebens würde die Adelskrone gewesen sein, ohne die er nicht zu Macht und Ansehen im Staate gelangen konnte. Sobald er bewiesen hätte, daß er ein gefährlicher Feind und ein werthvoller Freund der Regierung sein könne, würde er sich beeilt haben, das Haus, welches dann in jeder Beziehung das Unterhaus gewesen wäre, mit dem zu vertauschen, welches dann in jeder Beziehung das Oberhaus gewesen wäre. Der Kampf zwischen Walpole und Pulteney, zwischen Pitt und Fox würde von dem volksthümlichen Theile der Legislatur auf den aristokratischen übertragen worden sein. Bei jeder die äußeren, inneren oder Colonialangelegenheiten berührenden wichtigen Frage würden die Debatten der Edlen ungeduldig erwartet und begierig verschlungen worden sein. Der Bericht von den Maßnahmen einer Versammlung, welche Niemanden enthalten hätte, der ermächtigt gewesen wäre, im Namen der Regierung zu sprechen, Niemanden, der jemals ein hohes Staatsamt bekleidet, würden verächtlich bei Seite geworfen worden sein. Selbst die Verwaltung der Gelder der Nation hätte, wenn auch vielleicht nicht in der Form, so doch dem Wesen nach auf die Körperschaft übergehen müssen, in der sich Jeder befunden haben würde, der befähigt gewesen wäre, ein Budget aufzustellen oder eine Schätzung zu motiviren. Das Land würde durch Peers regiert worden sein und die Hauptbeschäftigung der Gemeinen würde darin bestanden haben, sich über Bills zur Einzäunung von Sümpfen und zur Beleuchtung von Städten zu streiten.

Diese Betrachtungen wurden im Jahre 1692 gänzlich übersehen. Niemand dachte daran, eine Unterscheidungslinie zwischen den wenigen Beamten, denen der Sitz im Hause der Gemeinen gestattet sein mußte, und der großen Masse der Beamten zu ziehen, welche auszuschließen waren. Die einzige Scheidelinie, welche die damaligen Gesetzgeber zu ziehen sich die Mühe nahmen, war zwischen sich und ihren Nachfolgern. Ihr eignes Interesse nahmen sie mit einer Sorgfalt wahr, bei der man sich wundern muß, daß sie sich derselben nicht schämten. Jedem von ihnen war es gestattet die Stellen zu behalten, die er bekommen hatte, und bis zur nächsten Auflösung des Parlaments, einem Ereignisse, das vielleicht erst nach vielen Jahren eintrat, noch möglichst viele Stellen dazu zu erlangen. Einem nach dem 1. Februar 1693 gewählten Mitgliede aber sollte es nicht gestattet sein, irgend ein Amt, welcher Art es sein mochte, zu übernehmen.[92]

Im Hause der Gemeinen passirte die Bill rasch und ohne eine einzige Abstimmung alle ihre Stadien. Bei den Lords aber war der Kampf heftig und hartnäckig. Mehrere Amendements wurden im Ausschusse vorgeschlagen, aber sie wurden alle verworfen. Der Antrag auf Annahme der Bill wurde von Mulgrave in einer lebendigen und beißenden Rede unterstützt, die uns erhalten worden ist und welche beweist, daß sein Ruf der Beredtsamkeit kein unverdienter war. Die Lords, welche die entgegengesetzte Ansicht vertheidigten, wagten, wie es scheint, nicht zu leugnen, daß ein Uebel existire, welches ein Heilmittel erforderte; aber sie behaupteten, das vorgeschlagene Heilmittel werde das Uebel nur verschlimmern. Die patriotischen Vertreter des Volks hätten eine Reform ausgesonnen, die vielleicht der nächsten Generation zu Gute kommen werde; aber sie hätten sich wohlweislich das Privilegium vorbehalten, die gegenwärtige Generation auszuplündern. Wenn diese Bill durchgehe, sei es klar, daß, so lange das bestehende Parlament existire, die Zahl der Staatsbeamten im Hause der Gemeinen nur unbedeutend, wenn überhaupt vermindert werden würde, und wenn diese Bill durchgehe, sei es höchst wahrscheinlich, daß das bestehende Parlament so lange existiren werde, bis König Wilhelm sowohl als Königin Marie todt seien. Denn da nach dieser Bill Ihre Majestäten auf das bestehende Parlament einen viel größeren Einfluß auszuüben vermöchten als auf irgend ein zukünftiges Parlament, so würden sie natürlich wünschen, eine Auflösung so weit als möglich hinauszuschieben. Die Klage der englischen Wähler laute, daß sie jetzt, im Jahre 1692, nicht unparteiisch vertreten seien. Es sei nicht Abhülfe, sondern Hohn, wenn man ihnen sage, daß ihre Kinder im Jahre 1710 oder 1720 unparteiisch vertreten sein sollten. Die Abhülfe müsse sofort geschehen, und der Weg, sofortige Abhülfe zu schaffen, bestehe darin, daß man die Dauer der Parlamente beschränke und mit dem Parlamente den Anfang mache, das nach der Ansicht des ganzen Landes nur zu lange schon die Macht in Händen habe.

Die Kräfte hielten einander so genau die Wage, daß ein ganz unbedeutender Umstand die Schale hätte niederdrücken können. Als die Frage gestellt wurde, ob die Bill angenommen werden solle, waren zweiundachtzig Peers anwesend. Von diesen stimmten zweiundvierzig für die Bill und vierzig dagegen. Hierauf wurden die Stimmen der durch Bevollmächtigte vertretenen abwesenden Mitglieder verlangt. Von diesen waren nur zwei für die Bill, sieben gegen dieselbe; von den sieben aber wurden drei bestritten und nur mit Mühe acceptirt. Das Endresultat war, daß die Bill mit drei Stimmen scheiterte.

Die Majorität war aus gemäßigten Whigs und gemäßigten Tories zusammengesetzt. Zwanzig von der Minorität protestirten, und unter ihnen befanden sich die heftigsten und intolerantesten Mitglieder beider Parteien, wie Warrington, der mit genauer Noth dem Blocke entgangen war, weil er gegen Jakob conspirirt hatte, und Aylesbury, der später mit genauer Noth dem Blocke entging, weil er gegen Wilhelm conspirirte. Marlborough, der seit seiner Haft in der Opposition gegen die Regierung am weitesten gegangen war, setzte nicht nur seinen eigenen Namen unter den Protest, sondern bewog auch den Prinzen von Dänemark zur Unterzeichnung des Dokuments, welches zu begreifen Seine Königliche Hoheit durchaus unfähig war.[93]

Es ist ein bemerkenswerther Umstand, daß weder Caermarthen, an Macht sowohl wie an Talenten der erste der toryistischen Minister, noch Shrewsbury, der ausgezeichnetste von denjenigen Whigs, welche damals mit dem Hofe auf schlechtem Fuße standen, bei dieser wichtigen Gelegenheit anwesend waren. Ihre Abwesenheit war aller Wahrscheinlichkeit nach eine absichtliche, denn beide befanden sich nicht lange vor und nicht lange nach der Abstimmung im Hause.

Die Dreijährigkeitsbill.

Einige Tage darauf legte Shrewsbury eine Bill zur Beschränkung der Dauer der Parlamente auf den Tisch der Lords. Diese Bill bestimmte, daß das zur Zeit tagende Parlament am 1. Januar 1694 zu existiren aufhören und daß kein zukünftiges Parlament länger als drei Jahre dauern solle.

Unter den Lords scheint fast vollkommene Einhelligkeit über diesen Gegenstand geherrscht zu haben. Wilhelm bemühte sich vergebens, diejenigen Peers, in die er das meiste Vertrauen setzte, zur Unterstützung seiner Prärogative zu bewegen. Einige von ihnen hielten die beantragte Aenderung für heilsam; Andere hofften, die Stimmung des Volks durch eine liberale Concession zu beschwichtigen, und noch Andere hatten bei Bekämpfung der Stellenbill eine solche Sprache geführt, daß sie sich ohne grobe Inconsequenz der Dreijährigkeitsbill nicht widersetzen konnten. Auch hegte das ganze Haus einen Groll gegen das andre Haus und machte sich ein Vergnügen daraus, es in ein höchst unangenehmes Dilemma zu versetzen. Burnet, Pembroke und selbst Caermarthen, der sehr selten auf Seiten des Volks gegen den Thron stand, unterstützten Shrewsbury. „Mylord,” sagte der König mit bitterem Unmuth zu Caermarthen, „Sie werden es erleben, daß Sie den Antheil bereuen, den Sie an dieser Angelegenheit gehabt haben.”[94] Die Warnung wurde nicht beachtet, und nachdem die Bill leicht und rasch bei den Lords durchgegangen war, wurde sie mit großer Feierlichkeit von zwei Richtern den Gemeinen überreicht.

Ueber das was bei den Gemeinen vorging haben wir nur sehr dürftige Berichte; aber aus diesen Berichten geht klar hervor, daß die Whigs als Gesammtheit die Bill unterstützten und daß die Opposition hauptsächlich von Tories ausging. Der alte Titus, der zu den Zeiten der Republik ein Politiker gewesen, unterhielt das Haus mit einer Rede in dem Style, welcher damals an der Tagesordnung war. Die Parlamente, sagte er, glichen dem Manna, das Gott dem auserwählten Volke spende. Sie seien vortrefflich, so lange sie frisch seien, aber wenn sie zu lange aufbewahrt würden, verdürben sie und ekelhafte Würmer würden durch die Verderbniß dessen erzeugt, was lieblicher denn Honig gewesen sei. Littleton und andere Whighäupter sprachen in gleichem Sinne. Seymour, Finch und Tredenham, alle Drei starre Tories, donnerten gegen die Bill, und selbst Sir Johann Lowther war in diesem Punkte andrer Meinung als sein Freund und Gönner Caermarthen. Mehrere toryistische Redner appellirten an ein Gefühl, das im Hause stark vertreten war und das seit der Revolution die Annahme vieler Gesetze verhindert hatte. Alles was von den Peers ausgeht, sagten sie, muß mit Mißtrauen aufgenommen werden, und die vorliegende Bill ist von der Art, daß, selbst wenn sie an sich gut wäre, sie schon deshalb verworfen werden müßte, weil sie uns von ihnen überreicht worden ist. Wenn Ihre Lordschaften uns die vernünftigste aller Geldbills schickten, würden wir sie nicht zur Thür hinauswerfen? Und doch würde die Zusendung einer Geldbill kaum eine gröbere Beleidigung für uns sein als die Zusendung einer Bill wie diese. Sie haben eine Initiative ergriffen, die nach allen Regeln parlamentarischer Artigkeit uns hätte überlassen werden müssen. Sie haben über uns zu Gericht gesessen, uns schuldig befunden, uns zur Auflösung verurtheilt und den 1. Januar zur Vollstreckung des Urtheils bestimmt. Sollen wir uns geduldig einem so erniedrigenden Urtheile unterwerfen, einem Urtheile, das obendrein von Männern gefällt worden ist, die sich nicht so benommen haben, daß sie irgend ein Recht erworben haben könnten, Andere zu tadeln? Haben sie jemals ihr Interesse oder ihr Ansehen dem Gemeinwohle zum Opfer gebracht? Sind nicht vortreffliche Bills deshalb gescheitert, weil wir nicht die Aufnahme von Klauseln zugeben wollten, die dem Adel neue Vorrechte verliehen? Und schlagen Ihre Lordschaften jetzt, wo sie sich gern populär machen möchten, etwa vor, diese Popularität durch Verzichten auf das kleinste ihrer bedrückenden Privilegien zu erkaufen? Nein, sie bieten dem Lande etwas was ihnen nichts kostet, was aber uns und der Krone theuer zu stehen kommen wird. Unter solchen Umständen ist es unsre Pflicht, die uns zugefügte Beleidigung zurückzuweisen und dadurch die rechtmäßige Prärogative des Königs zu vertheidigen.