Außerdem gab es noch fünf andere Infanterieregimenter. Eines davon, das sogenannte Admiral’s-Regiment, war speciell für den Dienst auf der Flotte bestimmt, und die vier übrigen werden noch jetzt als die vier ersten Linienregimenter bezeichnet. Zwei davon repräsentirten zwei Brigaden, welche auf dem Continente lange Zeit den Ruf der britischen Tapferkeit aufrecht erhalten hatten. Das erste oder Königliche Regiment hatte unter dem großen Gustav zur Befreiung Deutschlands wesentlich beigetragen, und das dritte Regiment, das sich durch fleischfarbene Aufschläge unterschied, welche ihm den allbekannten Namen der „Buffs“ (Rothgelben oder Büffelhäute) verschafften, hatte unter Moritz von Nassau nicht weniger tapfer für die Befreiung der Niederlande gefochten. Diese beiden wackeren Truppen waren endlich nach langen, wechselvollen Kämpfen von Karl II. aus dem fremden Dienste zurückgerufen und auf den englischen Militairetat gesetzt.

Die beiden Regimenter, welche gegenwärtig als das zweite und vierte Linienregiment bezeichnet werden, waren 1685 eben erst aus Tanger zurückgekehrt und hatten von dort grausame und ausschweifende Gewohnheiten mitgebracht, die sie während ihres langjährigen Krieges mit den Mauren angenommen. Außerdem lagen noch einige Compagnien Fußvolk, welche noch keinem Regimente einverleibt waren, als Garnison in Tilburg’ Fort, Portsmouth, Plymouth und einigen anderen wichtigen Plätzen an oder unweit der Küste.

Seit dem Anfange des 17. Jahrhunderts war in der Bewaffnung der Infanterie eine wichtige Veränderung eingetreten. Die Lanze war nach und nach durch die Muskete verdrängt worden, und am Schlusse der Regierung Karl’s II. waren die meisten seiner Fußsoldaten Musketiere. Es befanden sich indessen noch immer eine bedeutende Anzahl Lanzenträger darunter. Jede Truppengattung wurde gelegentlich im Gebrauche der Waffe geübt, welche vorzugsweise der anderen Gattung angehörte. Der Fußsoldat war zum Gebrauch beim Handgemenge mit einem Seitengewehr versehen; der Dragoner war bewaffnet wie ein Musketier und trug ebenfalls noch eine Nebenwaffe, die im Laufe vieler Jahre nach und nach eingeführt wurde und welche die Engländer damals Dolch (dagger) nannten, für die aber seit unsrer Revolution der französische Name Bajonett angenommen ist. Das Bajonett scheint jedoch damals noch kein so furchtbares Mordwerkzeug gewesen zu sein, als es nachmals geworden ist, denn es wurde in der Mündung des Gewehres befestigt und der Soldat verlor viel Zeit mit dem Herausziehen des Bajonetts, wenn er feuern wollte, und mit dem Aufstecken desselben, wenn er im Sturm angreifen mußte.

Die reguläre Armee, welche zu Anfang des Jahres 1685 in England unterhalten wurde, bestand mit Einschluß der Offiziere aus etwa siebentausend Mann Fußvolk und ungefähr siebzehnhundert Mann Reitern und Dragonern. Die sämmtlichen Kosten ihres Unterhalts beliefen sich auf etwa zweihundertneunzigtausend Pfund jährlich, das heißt noch nicht ein Zehntel von dem, was das französische Heer damals in Friedenszeiten kostete. Der Tagessold eines Gemeinen von der Leibgarde war vier Schilling, bei den Blauen zwei und ein halber Schilling, bei den Dragonern achtzehn Pence, bei der Fußgarde zehn Pence und bei der Linie acht Pence. Die Disciplin war locker und sie konnte auch nicht anders sein. Das englische gemeine Recht wußte nichts von Kriegsgerichten und machte in Friedenszeiten keinen Unterschied zwischen dem Soldaten und jedem andren Bürger; auch durfte es die Regierung damals nicht wagen, selbst das loyalste Parlament um ein Aufruhrgesetz anzugehen. Wenn daher ein Soldat seinen Obersten zu Boden schlug, so traf ihn dafür nur die gewöhnliche, auf Thätlichkeiten und Mißhandlungen gesetzte Strafe, und wenn er einem Befehl nicht gehorchte, oder auf seinem Wachposten einschlief oder desertirte, so verwirkte er dadurch gar keine gesetzliche Strafe. Allerdings wurden unter der Regierung Karl’s II. ohne Zweifel militairische Strafen verhängt, aber doch nur selten und in einer Weise, daß sie die öffentliche Aufmerksamkeit nicht erregten und keine Berufung an die Gerichtshöfe von Westminsterhall veranlaßten.

Ein solches Heer war sicherlich nicht geeignet, fünf Millionen Engländer zu knechten; es würde kaum im Stande gewesen sein, einen Aufstand in London zu unterdrücken, wenn die Stadtmiliz sich den Aufrührern angeschlossen hätte. Auch konnte der König, im Fall ein Aufstand in England ausbrach, nicht erwarten, daß er aus seinen anderen Besitzungen Beistand erhalten würde, denn obgleich sowohl Schottland als Irland ein eignes Heer unterhielten, so war dieses doch eben nur hinreichend, um die puritanischen Unzufriedenen des ersteren Landes und die papistischen Unzufriedenen des andren im Schach zu halten. Indessen hatte die Regierung eine andre bedeutende militairische Hülfsquelle, die nicht unberücksichtigt bleiben darf. Im Dienste der Vereinigten Provinzen standen sechs schöne Regimenter, welche früher der tapfere Ossory befehligt hatte. Von diesen Regimentern waren drei in England und drei in Schottland ausgehoben und ihr Landesfürst hatte sich das Recht vorbehalten, sie zurückrufen zu können, sobald er ihrer Hülfe gegen einen auswärtigen oder einheimischen Feind bedürfe. Inzwischen wurden sie unterhalten, ohne daß sie ihm selbst das Geringste kosteten, und standen unter einer vorzüglichen Disciplin, der er sie zu unterwerfen nicht hätte wagen dürfen.[19]

[16.] Man sehe zum Beispiel die Schilderung der Wälle von Marlborough in Stokeley’s Itinerarium Curiosum.

[17.] Chamberlayne’s State of England, 1684.

[18.] Dryden drückt in seinem Cymon und Iphigenia mit der ihm eigenen rücksichtslosen Derbheit die Besinnungen aus, welche unter den kriechenden Schmeichlern Jakobs II. im Schwunge waren:

Das ganze Land erdröhnt vom lauten Lärme