Zu dieser Zeit war Jeffreys’ Gemüth bis zu einem Grade verhärtet, wie es bei den schlimmsten Werkzeugen der Tyrannei erforderlich ist. Bisher hatte er in Betreff seiner Beförderung im Amte nur auf die Corporation von London gerechnet. Aus diesem Grunde hatte er sich zum Rundkopf bekannt, und immer eine freudigere Aufregung gezeigt, wenn er katholischen Priestern ankündigte, daß sie lebendig aufgeschnitten werden und mit eigenen Augen ansehen sollten, wie ihre Eingeweide ins Feuer geworfen würden, als wenn er ein gewöhnliches Todesurtheil aussprach. Sobald er von der City alles erlangt hatte, was von ihr zu erwarten war, ließ er es sich angelegen sein, seine eiserne Stirn und giftgeschwollene Zunge dem Hofe zu verkaufen. Chiffinch, dem es nichts Neues war, bei ehrlosen Geschäften aller Art den Unterhändler abzugeben, war ihm dabei behülflich. Derselbe hatte manche galante und politische Intrigue geleitet, nie aber seinem Herrn einen schändlicheren Dienst erwiesen, als durch die Einführung Jeffreys’ in Whitehall. Der Überläufer erfreute sich bald der Gönnerschaft des hartherzigen und rachsüchtigen Jakob, während Karl, dessen Fehler, so bedeutend sie auch immer waren, doch in keiner Verbindung mit Unverschämtheit und Grausamkeit standen, Verachtung und Abneigung gegen ihn empfand. „Dieser Mensch“, sagte der König, „hat weder Kenntnisse, noch Verstand und Lebensart, und mehr Frechheit als zehn ausgepeitschte Bordellschwestern.“[25] Aber es gab Beschäftigungen, die Niemand übernehmen mochte, der Achtung vor dem Gesetz oder Gefühl für Schande hatte, und so wurde Jeffreys in einem Lebensalter, wo ein Sachwalter sich glücklich schätzt, wenn man ihm einen bedeutenden Prozeß anvertraut, zum Oberrichter an der Kings Bench erhoben.

Selbst seine Feinde konnten übrigens nicht in Abrede stellen, daß er manche Eigenschaften eines großen Richters besaß. Seine Rechtskunde beschränkte sich allerdings nur auf Kenntnisse, wie sie eine Praxis von nicht besonderer Wichtigkeit verleihen konnte, doch besaß er einen vortheilhaft organisirten Verstand, der ihn durch Irrwege von Sophistereien und Massen unerheblicher Thatsachen gerade auf das gesuchte Ziel hinführte. Übrigens war er selten im vollen Besitz seiner Geisteskräfte, und selbst in civilen Rechtsfallen verwirrte sein boshafter und despotischer Character sehr häufig sein gesundes Urtheil. Vor seinen Gerichtshof treten war wie der Eintritt in die Höhle eines reißenden Thieres, das unzähmbar ist und durch Liebkosungen wie durch Angriffe in gleiche Wuth versetzt wird. Er überhäufte bisweilen Kläger und Beklagte, Anwälte und Advokaten, Zeugen und Geschworne mit einer Fluth unsinniger Schimpfworte, vermischt mit Fluchreden und Schwüren. Sein Blick und Ton hatten Furcht erregt, als er noch ein junger Advokat war, der sich Praxis zu verschaffen suchte, jetzt, wo er Präsident des furchtbarsten Gerichtshofs des Reiches war, gab es in Wahrheit nur Wenige, die nicht vor ihm gezittert hätten. Selbst in nüchternem Zustande war seine Leidenschaftlichkeit entsetzlich genug, gewöhnlich aber befand sich sein Verstand unter dem Einflusse des Rausches und seine gehässigen Leidenschaften erlangten dadurch eine höhere Gereiztheit. Seine Abende verbrachte er insgemein bei Trinkgelagen, und wer ihn blos bei der Weinflasche sah, mußte ihn für einen zwar groben, plumpen, rohen und sinnlichen Menschen, zugleich aber auch für einen gemüthlichen und geselligen Mann halten. In seiner Gesellschaft befanden sich bei solchen Gelegenheiten gewöhnlich Possenreißer, welche in der Mehrzahl aus den erbärmlichsten Zungendreschern, welche vor ihm praktizirten, gewählt waren, und sich zu seinem Amüsement schimpften und aufzogen. Er riß mit ihnen Zoten, stimmte in ihre Rundgesänge ein, und wenn sein Kopf erhitzt wurde, so herzte und küßte er sie in seliger Weinlaune. Wenn aber auch anfänglich der Wein auf sein Herz einen besänftigenden Einfluß auszuüben schien, so machte sich doch nach einigen Stunden eine ganz andre Wirkung bemerkbar. Oft, wenn der Gerichtshof ihn längere Zeit erwartet und sein Rausch erst halb verflogen war, betrat er seinen Gerichtssitz mit glühenden Wangen und Augen, starrend wie die eines Verrückten. Befand er sich in solchem Zustande, so thaten seine Zechgenossen von voriger Nacht wohl, wenn sie ihm fern blieben, denn die Erinnerung an die ihnen gestattete Vertraulichkeit erregte seinen Zorn und er benutzte zuverlässig jeden Anlaß, um sie mit Schimpf und Schande zu überschütten. Unter seinen vielen abscheulichen Sonderbarkeiten bestand eine in dem Vergnügen, Diejenigen, welchen er bei seinen Anfällen von trunkener Zärtlichkeit seine Gunst zugesagt hatte, nachher öffentlich anzufahren und sie zu beleidigen.

Die Dienste, welche die Regierung von ihm erwartete, leistete er nicht nur ohne Zögern, sondern eifrig und triumphirend. Der Justizmord Algernon Sidney’s war seine erste That, und was darauf folgte, stand mit derselben in völligem Einklange. Ehrenwerthe Tories beklagten die Schande, welche die Unmenschlichkeit und das unanständige Betragen eines so hochgestellten Beamten auf die Verwaltung der Rechtspflege brachte, aber die Frevelthaten, welche bei diesen Männern Entsetzen erregten gaben Anspruch auf die Hochschätzung Jakob’s, und deshalb erhielt Jeffreys nach Karl’s Tode einen Sitz im Kabinet und die Pairswürde. Letztere Auszeichnung war ein besonderes Zeichen der königlichen Gnade, denn seit der Umgestaltung der Gerichtsverfassung des Reichs — im dreizehnten Jahrhundert — war kein Oberrichter Lord des Parlaments gewesen.[26]

Guildford sah sich nun von seiner politischen Thätigkeit entfernt und auf sein Amt als Billigkeitsrichter beschränkt. Im Rathe wurde er von Jeffreys mit bemerkbarer Unhöflichkeit behandelt. Die Besetzung aller Justizämter befand sich in den Händen des Oberrichters, und die Rechtsgelehrten wußten wohl, daß es das beste Mittel sei, den Oberrichter zu beruhigen, wenn man den Lord Siegelbewahrer verächtlich behandelte.

[23.] Protokolle der Weihnachtssession von 1678.

[24.] The Acts of the Witnesses of the Spirit, part V. chapter V. In diesem Werke rächt sich Ludwig nach seiner Weise an dem brüllenden Teufel, wie er Jeffreys nennt, durch eine Masse von Flüchen, um welche ihn Ernulphus beneidet haben würde. Der Prozeß fand im Jahre 1677 statt.

[25.] Dieser Ausspruch ist in vielen gleichzeitigen Flugschriften zu finden. Titus Oates wurde nicht müde, denselben anzuführen. Man sehe sein Εἰκὼν βασιλικὴ.

[26.] Die besten Auskunftsquellen über Jeffreys sind die Staatsprozesse und North’s Life of Lord Guildford. Einige weniger wichtige Züge verdanke ich gleichzeitigen Flugschriften in Versen und Prosa. Dergleichen sind the Bloody Assizes, the Life and Death of George Lord Jeffreys, the Panegyric on the late Jeffreys, the Letter to the Lord Chancellor, Jeffreys’s Elegy. Man sehe auch Evelyn’s Diary, Dec. 5. 1683, Oct. 31. 1685. Es ist unnöthig, dem Leser zu empfehlen, Lord Campbell’s vortreffliches Buch zu Rathe zu ziehen.

Erhebung der Kroneinnahmen ohne Parlamentsacte. [Nur] wenige Stunden erst war Jakob König, als schon zwischen den beiden Häuptern der Justiz Streitigkeiten ausbrachen. Die Zölle waren Karl nur auf die Dauer seines Lebens überlassen worden, und der neue Souverain konnte sie aus diesem Grunde gesetzlich nicht erheben. Ehe ein Haus der Gemeinen gewählt wurde, mußten einige Wochen vergehen, und wenn während dieser Zeit die Erhebung der Zölle sistirt wurde, so erlitt das Staatseinkommen Verluste, der regelmäßige Handelsverkehr kam ins Stocken, die Consumenten hatten keinen Gewinn davon, und die Einzigen, welche Vortheil daraus zogen, waren die glücklichen Spekulanten, deren Waarenladungen zufällig in der Zeit zwischen dem Thronwechsel und der Versammlung des Parlaments anlangten. Das Schatzamt wurde von Kaufleuten umlagert, deren Magazine mit verzollten Gütern angefüllt waren, und welche in großer Sorge schwebten, durch niedrigere Preise zu Grunde gerichtet zu werden. Unparteiische Männer mußten zugestehen, daß dies ein Fall war, wo die Abweichung einer Regierung von dem streng verfassungsmäßigen Verfahren zu rechtfertigen ist; gebietet ihr aber die Nothwendigkeit, den strengverfassungsmäßigen Weg zu verlassen, so darf sie nicht weiter von demselben sich entfernen, als die Umstände es erfordern. Guildford sah das ein, und machte einen Vorschlag, der ihm zur Ehre gereichte. Er gab den Rath, daß man die Zölle einfordere, die eingegangenen Gelder aber, getrennt von anderen Summen, im Schatzamte so lange verwahre, bis das Parlament zusammengetreten sei. Auf diese Art würde der König den Beweis liefern, daß wenn er auch den Buchstaben des Gesetzes verletze, er doch im Geiste desselben zu handeln wünsche. Jeffreys war andrer Meinung. Er rieth Jakob, ein Edict zu erlassen, worin gesagt würde, es sei Sr. Majestät Wunsch und Wille, daß die Zölle fortgezahlt würden. Dieser Rath war vollkommen nach des Königs Sinne. Der vernünftige Vorschlag des Lord Siegelbewahrers wurde als nur eines Whigs, — oder was viel schlimmer — eines Trimmers würdig, verworfen, und es erschien eine öffentliche Bekanntmachung nach der Angabe des Oberrichters. Viele glaubten, daß der allgemeine Unwille dadurch in hohem Grade erregt werden würde, es war aber nicht der Fall. Der Geist der Opposition war noch nicht wieder zu Leben gekommen, und der Hof konnte ohne alle Gefahr sich Handlungen erlauben, welche fünf Jahre früher eine Revolution hervorgerufen haben würden. In der vor kurzer Zeit noch so unruhigen Hauptstadt ließ sich kaum ein Murren hören.[27]