[106.] Life of Dudley North, 176; Lonsdale’s Memoirs; Van Citters 12.(22.) Juni 1685.
[107.] Commons’ Journals, March 1, 1689.
Verhandlungen der Lords. [Während] dem waren bei den Lords mehrere wichtige Fragen zur Erörterung gekommen. Die Torypartei war unter den Peers stets stark vertreten gewesen, zu ihr gehörte die Bank der Bischöfe, und in den letzten vier Jahren nach der vorigen Auflösung hatte sie durch einige neue Ernennungen bedeutende Verstärkung erlangt. Von den neun Peers waren die hervorragendsten der Lord Schatzmeister Rochester, der Lord Siegelbewahrer Guildford, der Lord Oberrichter Jeffreys und Lord Churchill, der nach seiner Rückkehr von Versailles zum englischen Baron ernannt worden war.
Die Peers zogen sehr bald die Sache von vier Mitgliedern ihrer Körperschaft, welche unter der vorigen Regierung in Anklage versetzt, niemals aber gerichtet und nach kurzer Haft von dem Gerichtshof der Kings Bench gegen Bürgschaft freigelassen worden waren, zur Verhandlung. Drei dieser angeklagten Peers, welche auf Verlangen sich dem Gerichtshof zu stellen hatten, waren katholischen Glaubens, der vierte ein Protestant von großem Ansehen und Einfluß, der Earl von Danby. Nach seinem Falle und der Anklage der Gemeinen gegen ihn auf Hochverrath waren vier Parlamente aufgelöst, er aber weder freigesprochen, noch verurtheilt worden. 1679 hatten die Lords mit Rücksicht auf seine Lage in Erwägung gezogen, ob eine Anklage durch Auflösung des Parlaments erlösche oder nicht, und nach langer Debatte und genauer Prüfung der Vorgänge entschieden, daß die Anklage noch anhängig sei. Diese Entscheidung wurde jetzt verworfen, obgleich mehrere whiggistische Mitglieder einen erfolglosen Versuch machten, dagegen zu protestiren. Die Gemeinen beruhigten sich ohne Widerspruch bei der Entscheidung des Oberhauses, Danby nahm seinen Sitz unter den Peers ein und wurde ein thätiges und einflußreiches Mitglied der Torypartei.[108]
Die Verfassungsfrage, über welche die Lords in dem kurzen Zeitraume von sechs Jahren zweimal in entgegengesetztem Sinne entschieden hatten, ruhte länger als ein Jahrhundert und wurde zuletzt durch die Parlamentsauflösung, welche während der Dauer des langen Prozesses von Warren Hastings eintrat, wieder in Anregung gebracht. Es war damals nöthig, zu entscheiden, ob die 1679 aufgestellte oder die im Jahre 1685 geschaffene, ersterer entgegenlaufende Regel als Gesetz des Lande zu betrachten sei. Es wurde in beiden Häusern lange über diesen Punkt debattirt, wobei sich die vorzüglichsten juristischen und parlamentarischen Kräfte, an denen jenes Zeitalter überaus reich war, betheiligten. Die Juristen waren nicht ungleich getheilt. Thurlow, Kenyon, Scott und Erskine stellten die Behauptung auf, daß die Auflösung die Anklage aufhebe; die entgegengesetzte Meinung vertheidigten Mansfield, Camden, Loughborough und Grant. Unter denjenigen Staatsmännern aber, welche ihre Beweisgründe nicht auf Vorgänge und technische Analogien, sondern auf tiefe und klare verfassungsmäßige Grundsätze stützten, bestand wenig Meinungsverschiedenheit. Pitt und Grenville, sowie Burke und Fox waren der Ansicht, das die Anklage noch immer gültig sei. Beide Häuser verwarfen mit großer Majorität die Entscheidung von 1685 und erklärten die von 1679 für übereinstimmend mit den Gesetzen des Parlaments.
[108.] Lords’ Journals, March 18. 19. 1679, May 22. 1685.
Bill zur Aufhebung der Verurtheilung Stafford’s. [Von] den Nationalverbrechen, welche während der Herrschaft des panischen Schreckens, hervorgerufen durch die Lügen des Oates, begangen worden waren, nahm der Justizmord Stafford’s die erste Stelle ein. Alle unparteiischen Männer sahen jetzt in der Verurtheilung des unglücklichen Edelmanns ein schweres Unrecht. Dem Hauptzeugen für seine Schuld hatte man eine Reihe der niederträchtigsten Meineide nachgewiesen, und unter solchen Verhältnissen war es die Pflicht der gesetzgebenden Versammlung, dem Andenken eines schuldlos Hingeopferten Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, und einen unverdienten Flecken von einem Namen zu tilgen, der so lange in den Jahrbüchern unsres Vaterlandes geglänzt hat. Eine Bill auf Umstoßung der Verurtheilung Stafford’s ging im Oberhause durch, trotz des Murrens einiger Peers, denen es unangenehm war, zugestehen zu müssen, daß sie unschuldiges Blut vergießen halfen. Im Unterhause wurde die Bill zweimal ohne Abstimmung verlesen und dann an den Ausschuß verwiesen, an dem Tage aber, welcher für diesen Ausschuß bestimmt war, kam die Kunde, daß im Westen Englands ein furchtbarer Aufstand ausgebrochen sei. Hieraus entstand die Nothwendigkeit, viele wichtige Geschäfte zu verschieben. Die Genugthuung, welche man dem Andenken Stafford’s schuldig war, wurde, wie man glaubte, nur auf kurze Zeit hinausgeschoben, aber die fehlerhafte Regierung Jakob’s veränderte in wenigen Monaten den Standpunkt der öffentlichen Stimmung vollkommen. Mehrere Menschenalter hindurch waren die Katholiken nicht in der Lage, Genugthuung für erlittene Ungerechtigkeiten zu verlangen, und waren völlig zufrieden, wenn man sie unbeschwert in Schweigen und Dunkelheit leben ließ. Endlich, unter der Regierung Georg’s IV., mehr als hundertvierzig Jahre nach dem Tage, wo Stafford’s Blut den Boden von Towerhill färbte, wurde die lang verschobene Sühne gewährt. Ein Gesetz, welches die Verurtheilung für nichtig erklärte und die schwergekränkte Familie in ihre alten Würden einsetzte, wurde von den Ministern der Krone dem Parlamente vorgelegt, von den Männern aller Parteien freudig begrüßt und ohne eine widersprechende Stimme angenommen.[109]
Es ist jetzt nothwendig, daß ich die Veranlassung und den Fortschritt des Aufstandes verfolge, durch den die Berathung der Häuser plötzlich unterbrochen wurde.
[109.] Stat. V. Georg IV, Chap. 46.