Ueber die eingeborene Bevölkerung von Tahiti kann ich aus eigener Anschauung leider nur verhältnißmäßig wenig berichten, weil meine Stellung mir in Papeete versagte, einen tiefern Einblick in ihr Leben und Treiben zu erhalten, doch will ich das Wenige, was ich erfahren, hier wiedergeben, glaube allerdings, daß ich, wenn ich die Bewohner der Gesellschafts-Inseln gleich mit bespreche, ein ziemlich getreues Bild gebe. Die Tahitier gehören der polynesischen Rasse an, welche wegen ihrer angenehmen Gesichtszüge und schönen Körperbildung nach europäischen Begriffen eine bevorzugte Stellung unter den sogenannten wilden Völkerschaften einnimmt. Im besondern sind die Bewohner dieses Theils der Südsee (Tahiti mit den umliegenden Inselgruppen) durch auffallende Körpergröße ausgezeichnet, was namentlich von den Frauen gilt, da diese durchschnittlich die Größe der an sich großen Männer erreichen, ja vielfach diese noch überschreiten. Ueber die Körperbildung läßt sich nur sagen, daß sie äußerlich der der kaukasischen Rasse vollkommen entspricht und abgesehen von den großen Füßen (die Leute gehen alle barfuß) von großer Formenschönheit ist. Man sieht fast nur schön gebaute Menschen und wird versucht, diese schöne Gottesgabe dem freien und urwüchsigen Leben dieses Volksstammes zuzuschreiben, wie ja auch wol theilweise angenommen wird, daß die alten Griechen und Römer infolge der freiern Tracht durchschnittlich schöner gebildet waren, als die spätern Geschlechter. Als besonders merkwürdig ist mir noch aufgefallen, daß die Mischlinge beiderlei Geschlechts von weißen Vätern und braunen Müttern eigentlich durchgehends schöne und feine Gesichtszüge haben, wenn auch die Aeltern eher häßlich als schön sind, ja man findet unter diesen Mischlingen sogar wirklich auffallende Schönheiten.
Junge Tahitier, Feuer anmachend.
Meine oberflächlichen Wahrnehmungen über die Charaktereigenschaften der Tahitier lassen sich wie folgt zusammenfassen. Von der Verschlagenheit, welche nach einzelnen Berichten dieser Rasse innewohnen soll, habe ich nichts bemerkt, im Gegentheil habe ich diese Menschen freundlich, zuthunlich und zuvorkommend gefunden. Ohne Launen lebt dieses Volk ein glückliches Leben und scheint nur zur Freude geboren; die Männer behandeln ihre Frauen und beide ihre Kinder gut. Die Frauen scheinen die geistig Begabtern zu sein und im allgemeinen die erste Rolle zu spielen, denn wenn sie auch nicht äußerlich herrschen, so führen sie doch im häuslichen Leben das Regiment, wie dies ja auch bei uns Europäern oft der Fall ist. Die Sitte der Bekleidung ist in Tahiti in der Hauptstadt Papeete allgemein durchgeführt, d. h. von oben herab befohlen, wenngleich eine Nothwendigkeit dafür nicht vorzuliegen scheint, da die Oberkleider hier etwa so angesehen werden, wie in civilisirten Ländern der Hut und die Handschuhe; denn ebenso leicht wie die europäische Dame diese Luxusartikel ablegt, entledigt die Tahitierin sich außerhalb der Stadt am öffentlichen Strande, wenn sie baden will, ihres Oberkleides und entblößt damit Oberkörper und Unterschenkel. Das Hauptkleidungsstück bei beiden Geschlechtern und früher das einzige, ist der Pareo, ein Stück Zeug, welches um die Hüften geschlungen bis zu den Knien reicht. Die Männer tragen daneben in der Regel noch ein Hemd, welches über dem Pareo glatt herunterhängt, die Weiber ein langes bis zur Erde reichendes weites Gewand, welches die ganze Gestalt bedeckt, und die Wohlhabendern zwischen Pareo und Obergewand auch noch ein Hemd. Das Obergewand verhüllt allerdings sehr wenig, da der leichte fast durchsichtige Stoff sich bei jeder Bewegung des Körpers und bei jedem Lufthauch so fest anschmiegt, daß die kleinste Erhebung der Haut zu plastischer Entwickelung kommt. Die früher von den englischen Missionaren eingeführt gewesenen geschmacklosen Hauben sind glücklicherweise wieder verschwunden; die Frauen tragen jetzt nur ihr Haar als natürlichen, und Strohhüte oder turbanähnlich um den Kopf geschlungene Tücher oder wohlriechende Blumenkränze als künstlichen Kopfputz. Namentlich der letztere ist vorzugsweise beliebt und verleiht diesen junonischen Gestalten einen besondern Reiz. Schuhzeug wird nicht getragen und wird sich auch wol schwerlich einbürgern. Bis hierher ist alles schön, nun aber kommt die häßliche Kehrseite. Die Sittenlosigkeit in Papeete übertrifft in Masse und Oeffentlichkeit alles bisher von mir Gesehene, und die Thatsache, daß in der Südsee die Sittenlosigkeit an den Plätzen, wo die Missionsgesellschaften ihren Centralpunkt haben, am schlimmsten ist, zwingt wol zu ernstem Nachdenken.
Mit dem Speer fischende Eingeborene von Tahiti.
Die politischen Verhältnisse von Tahiti lassen sich kurz dahin zusammenfassen, daß Tahiti unter französischem Protectorat und somit unter französischer Oberhoheit steht. Frankreich verwaltet die Inselgruppe, und alle Europäer wie Fremde stehen unter dem Einflusse der französischen Regierung, während die Eingeborenen der Form nach von ihrem eigenen König regiert werden. Der französische Gouverneur veröffentlicht in dem Amtsblatt die für die Europäer und Fremden erlassenen Verordnungen, der König diejenigen für die eingeborenen Tahitier; französische Polizeibeamte haben die Ordnung unter den Europäern aufrecht zu erhalten und dürfen nur allein Hand an die letztern legen, während Eingeborene nur von eingeborenen Polizisten arretirt werden dürfen. Natürlich ist diese äußerliche Aufrechterhaltung der Autorität des Königs nur ein Spiel, da es ja thatsächlich unmöglich sein würde, wenn zwei derartige Regierungen nebeneinander bestehen wollten. Es ist daher natürlich, daß der König von Tahiti nur solche Verordnungen erläßt, zu welchen er von dem französischen Gouverneur autorisirt wird, resp. welche der Gouverneur ihm zur Unterschrift zuschickt; ebenso natürlich ist es, daß die eingeborene Polizei in Wirklichkeit ebenso direct unter dem Befehl des französischen Polizeidirectors steht, wie die französischen Polizeibeamten. Der jetzige König von Tahiti, Sohn der Ende 1877 verstorbenen Pomare IV., übt somit keine Regierungsthätigkeit mehr aus, sondern bezieht nur von der französischen Regierung eine für die hiesigen Verhältnisse sehr anständige Apanage, von welcher er allerdings dem polynesischen Brauche gemäß auch seine sämmtlichen Verwandten mit unterhalten muß, deren Zahl nicht gering ist. Nach diesem polynesischen Brauch gibt es unter Verwandten keinen sichern Besitz, denn alles was ein Polynesier erworben oder geschenkt erhalten hat, muß er ganz oder theilweise hergeben, sobald seine Verwandten ihn darum angehen; hier besteht also in dem Bereich einer Gemeinschaft von Blutsverwandten die reinste Gütergemeinschaft. Diesem Brauch ist es wol auch zuzuschreiben, daß man unter den Polynesiern keinen hervorragenden Besitz findet, da es zwecklos ist, etwas zu erwerben; einzig und allein diesem Brauch muß meiner Ansicht nach auch die notorische Arbeitsscheu der Polynesier zugeschrieben werden, und es müssen daher alle Versuche, diese Menschen auf den Weg der Arbeitsamkeit zu bringen, so lange fruchtlos bleiben, als es nicht gelingt, durch Beseitigung der alten Sitte den Besitz des Erworbenen zu sichern.
In Bezug auf die politischen Verhältnisse ist zu bemerken, daß, während die Marquesas-Inseln französische Colonie sind, die andern von den Franzosen in diesem Theil der Südsee besetzten Inseln unter französischem Protectorat stehen. Der Unterschied liegt, wie bereits angegeben, vorzugsweise darin, daß die Einwohner der Colonie französische Unterthanen sind, als solche die Rechte französischer Bürger haben oder doch haben sollen und unter französischem Gesetz stehen, während die Bewohner des unter französischem Protectorat stehenden Territoriums mit Frankreich nichts gemein haben, sondern nur das Staatsoberhaupt Frankreichs gleichzeitig auch als das ihrige zu betrachten haben. Diese Stellung ermöglicht es der französischen Regierung, den unter Protectorat stehenden Inseln willkürliche, dem Augenblick angepaßte Steuern und Gesetze aufzuerlegen, was sie in den Colonien nicht kann. Um dieses Verhältniß auch äußerlich klar zu stellen, hat das Protectorats-Territorium eine besondere Flagge erhalten, welche nur in der obern Ecke die französischen Farben führt. Von den Franzosen werden nun als unter Protectorat stehend die folgenden Inseln angesehen:
- Tahiti und Morea mit einigen kleinern zu dieser Gruppe gehörigen Inseln;
- die Paumotugruppe oder englisch Low-Archipelago, von den Franzosen „Archipel Tuamotu“ oder „Les Iles Basses“ genannt;
- die Gambier- oder Mangareva-Inseln.
Ehe ich mit der Besprechung dieser Verhältnisse fortfahre, will ich noch erwähnen, daß die gesammelten Angaben aus einem von mir in Tahiti im Buchhandel gekauften Buche „Annuaire de Tahiti pour 1877“ und aus den Nachrichten stammen, welche ich von in Papeete lebenden Deutschen und Engländern erhalten habe. Meine amtliche Stellung hat mir keinerlei Einblick in die hiesigen Verhältnisse verschafft. Das vorgenannte Buch enthält natürlich nur das, was man der Oeffentlichkeit übergeben will, und bringt namentlich für das französische Publikum bestimmte Angaben, welche, ohne es bestimmt auszusprechen, den französischen Einfluß in der Südsee viel größer darstellen, als er in Wirklichkeit ist. So lassen die auf Seite 40-46 enthaltenen Angaben, welche alle die unter französischem Einfluß stehenden Inselgruppen namentlich aufführen, vermuthen, daß die Gesellschafts-Inseln (Iles-sous-le-vent), die Cook-Inseln, sowie die Sporades océaniennes zu Frankreich gehören, während diese Inseln thatsächlich unabhängig sind. Auch soll dieses Buch andererseits wol auch die fremden Regierungen täuschen, da nach ihm auf Tahiti immer noch das Vertragsverhältniß der Jahre 1842 und 1843 (Seite 47-51) besteht, während in Wirklichkeit der König von Tahiti im Laufe der Zeit zu einer Null herabgedrückt worden ist.