In Hausen an der Möhlin hatte eine Frau ein sogenanntes Geldmännlein. Dies war eine lebende Kröte, welche sie in einer Schachtel aufbewahrte, täglich in einem Glase Rothwein badete und dann dasselbe austrank. Jeden Abend legte sie einen Thaler zu der Kröte in die Schachtel, und am andern Morgen konnte sie stets zwei solcher Geldstücke herausnehmen. Nachdem sie so sich genug Vermögen gesammelt, suchte sie das Geldmännlein zu verschenken, allein sie brachte es nicht an und starb endlich, ohne es los geworden zu seyn. Da füllte sich gleich das Haus mit schwarzen Katzen, deren eine bei dem Leichnam sitzen blieb, bis er begraben wurde. Auch nachdem dies geschehen war, tobten die Katzen in dem Hause umher, und da sie auf keine Weise hinaus gebracht werden konnten, ward es von seinen Bewohnern verlassen. Viele Jahre stand es leer, endlich wurde es ganz neu hergestellt, und seitdem sind die Katzen daraus verschwunden.
40.
Todter von Erde und Wasser ausgeworfen.
Ein Geizhals in Munzingen hatte viel Geld zusammengescharrt und der Gemeinde Felder und Gerechtsamen wiederrechtlich entzogen. Nach seinem Tode litt ihn die Erde nicht in sich, sondern stieß allnächtlich den Sarg aus dem Grabe. Ebenso wenig duldete ihn das Wasser; denn als man die Todtenlade durch den Bach in den Rhein flößen wollte, warf jener sie alsbald an das Ufer.
Auf dieses wandte man sich an einen frommen Priester, welcher dann den Geist des Verstorbenen herbei beschwur. Derselbe erschien in Gestalt eines kleinen Schweines; er ward in einen Kasten gesperrt und auf einen vierspännigen Wagen geladen. Mit diesem mußte nun so lange im Land umhergefahren werden, bis ein dazu bestimmter namhafter Geldbetrag verbraucht war. Nur Nachts durfte die Fahrt geschehen, wobei der Wagen oft so schwer wurde, daß die Pferde ihn kaum fortbrachten. Bergab hatte er Vorspann, bergauf den Hemmschuh nöthig. Seinen Führern war auferlegt, daß Geld möglichst bald auszugeben. Zu dem Ende kehrten sie in jedem Wirthshause ein, bezahlten die kleinste Dienstleistung, durften aber nie mehr geben, als gefordert wurde. Dem Schweine ward täglich Fressen vorgesetzt, und es auch stets von ihm verzehrt. Nachdem das Geld verbraucht war, fuhr der Wagen wie jeder andere, und kehrte nach Hause zurück. Daselbst ließ der Priester den Geist wieder frei und den Sarg mit dem Leichnam in das Grab legen. In diesem konnte er nun bleiben, da auch von des Verstorbenen Erben der Gemeinde ihr entzogenes Eigenthum zurückgegeben worden war.
41.
Todtenvorschau.
Ein Nachtwächter in Ober-Rimsingen pflegte allnächtlich, wenn er beim Ausrufen der Stunden an die Kirche kam, knieend ein Vaterunser zu beten. Während dessen sah er stets diejenigen Ortsbewohner, welchen binnen vierzehn Tagen der Tod bevorstand, auf den Plätzen des Kirchhofs knieen, wo sie nachher begraben wurden.
42.