Ein Mann von Bühl sah eines Tages im Wald eine Menge kleiner Kröten auf einem Haufen liegen. Um einen Spaß zu machen, füllte er sie in einen Sack und leerte ihn in der Nacht in seines Nachbars Wohnstube. Als dieser am Morgen hineinkam, fand er den Boden mit Goldstücken und Kronenthalern bedeckt, welche sich zuzueignen er nicht säumte. Bald nachher erzählte er es dem Manne, worauf derselbe erklärte, daß er ihm das Geld verdanke und es mit ihm theilen müsse. Als jener Letzteres verweigerte, klagte der Mann bei Amte, und dieses erkannte dann das Geld, als einen gefundenen Schatz, der Herrschaft zu.

85.

Schatz versinkt beim Fluchen.

Im Walde bei Bühl sah ein Mann ein Häuflein glühender Kohlen liegen und hob etliche nach einander auf, um seine Pfeife anzubrennen. Da keine zündete, fing er zuletzt an zu fluchen, und sogleich versank das Häuflein in den Boden. Jetzt erkannte er zu spät, daß die Kohlen ein Schatz waren.

86.

Bestrafte Sakramentschänder.

In einem Dorfe bei Bühl wurde vor Kurzem ein wandernder Handwerksbursche Nachts so krank, daß er den Wirth der Herberge bitten ließ, ihm den Pfarrer zu rufen. Dies hörten zwei Hochschüler, welche noch in der Wirthsstube saßen, und beredeten den Wirth, mit ihnen einen Spaß auszuführen. Nachdem sie ihr Aussehen verändert, ließen sie sich vom Wirthe als Pfarrer und Meßner dem Handwerksburschen vorstellen. Dieser beichtete dann dem vermeinten Pfarrer und erhielt von ihm das Abendmahl, welches eine weiße Rübenscheibe war. Als die Drei nachher vom Kranken weggingen, schwebte er auf der Treppe in weißer Gestalt neben ihnen her, worauf der Wirth in dessen Kammer zurückeilte. Er fand ihn todt und, bei seiner Rückkunft in die Wirthsstube, die beiden Hochschüler erstarrt und kohlschwarz dastehen. In dieser Weise sind sie noch dort; die Stube ist verschlossen und ihr Betreten Jedermann untersagt.

87.

Stole schützt vor dem höllischen Feuer.

Von der Abtei Schwarzach kaufte kurz vor ihrer Aufhebung ein dortiger Bauer ein Stück Feld und Wald, versäumte aber, sich für die Zahlung einen Schein geben zu lassen. Nach einigen Jahren forderte die Herrschaft, welcher das Kloster zugefallen, von ihm den Kaufschilling, und da er dessen Entrichtung nicht beweisen konnte, ward er verurtheilt, ihn nochmals zu erlegen.