Die Abdrücke mit dem Wasserzeichen, des Wappen der Stadt Schrobenhausen, sind zuweilen noch schön, diejenigen mit den Wasserzeichen der beiden Thürme, eines krausen nicht kenntlichen Wappen, und eines großen geschweiften Wappen, unter welchem sich die Buchstaben HN/M. befinden, immer noch gut zu nennen, halten indeß den Vergleich mit den älteren Abdrücken nicht aus. Ein interessantes Exemplar von diesen bewahrt die sehr reiche Portrait-Sammlung des Herrn Geheimen Rath Wolff in Bonn. Es hat ein Papier ohne Wasserzeichen, mit Entfernung der Drathstriche von 13 Linien, ist aber dadurch merkwürdig, daß der berühmte Astronom Nicolaus Kracer in lateinischer Sprache darauf bemerkt hat, wie er im Jahre 1520 gegenwärtig gewesen sei, als Dürer den Erasmus für diesen Stich, welcher bekanntlich die Billigung dieses Gelehrten nicht fand, gezeichnet habe.

B. 108. Joachim Patenier.

Dieses seltene Portrait übergehe ich als eines anerkannt nicht von Dürer herrührenden Stiches, und bemerke nur, daß sich in der kostbaren Sammlung des Herrn E. Harzen in Hamburg eine sehr schöne Federzeichnung Dürer’s vom Jahre 1520 befindet, welche auf der Rückseite mit dem Namen Patenier bezeichnet, wohl diesem Stich zur Grundlage gedient haben möchte, obgleich sie in einzelnen Theilen von demselben abweicht.


Schließlich habe ich noch einer unvollendeten Platte, Christus am Kreuze darstellend, zu erwähnen, welche auf Grund der Anführung Sandrarts: daß Dürer eine solche nachgelassen habe, unserm Meister zugeschrieben wird und von der einzelne Originaldrücke, mit und ohne Monogramm, sowie mehrere ältere und neuere Copien vorhanden sind. —

Obgleich dieses Blatt in einer alten, wahrscheinlich um die Mitte des 17. Jahrhunderts geschriebenen, aus der Familie Scheurl in Nürnberg herstammenden, »Specification deß gantz Dürerisch Trukhs«[18] mit aufgeführt steht, so wage ich es doch, in Beziehung auf dasselbe, den Ansichten mehrerer mit Recht angesehener Kunst-Autoritäten entgegen zu treten, namentlich der Meinung, welche Herr Dr. Nagler auf pag. 161 seiner Monogrammisten darüber ausgesprochen hat, indem ich entschieden behaupten zu dürfen glaube, daß diese Anlage eines Kupferstiches nicht von Albrecht Dürer herrühren könne.

Meine Gründe dafür sind folgende:

1) Alle Darstellungen des gekreuzigten Heilandes von A. Dürer, sowohl in Gemälden, Kupferstichen, Holzschnitten, als auf zahlreichen Zeichnungen und Entwürfen, sind in der Beziehung vollkommen übereinstimmend, daß der Körper an einem Kreuze von rohem, nur theilweise behauenem Holze, mit der ganzen Schwere an den durchbohrten Händen und ausgestreckten Armen hängt, und nur durch den einen größeren Nagel, welcher beide übereinander gelegte Füße durchbohrt, einigermaßen unterstützt wird. Auf der fraglichen Anlage steht aber der Körper ganz ruhig auf einer an dem Stamm eines ganz platt gezimmerten Kreuzes angebrachten Platte, beide Füße sind nebeneinander von zwei Nägeln durchbohrt, die Arme, ausser den Nägeln, welche durch die Hände gehen, noch mit Stricken befestigt.

Eine solche Darstellungsweise der Kreuzigung war bei den ältesten Italienischen Malern gebräuchlich, ist aber von Dürer nie zur Anwendung gekommen.

Interessant in dieser Beziehung sind drei vortreffliche zu einander gehörende Zeichnungen Dürer’s, vom Jahre 1505 in der Sammlung des Erzherzogs Albrecht. Sie stellen die Kreuzigung Christi und der beiden Schacher dar. Die Arme der Schacher sind — wie eine schimpflichere Todesart — mit Stricken an das Kreuz gebunden, dagegen Christus nur mit Nägeln durchbohrt auf die vorher beschriebene Weise dargestellt ist.