In den allerletzten Lebensjahren Dürers kömmt noch das Wasserzeichen eines Wappens mit zwei Lilien und einer großen Krone darüber, so wie das ebenfalls mit einer Krone bedeckte Wappen von Nürnberg vor.
Das Papier mit dem Henkelkruge, Nr. 10 oder 10a, ist von einer feinen weißen Masse, nicht sehr dick, doch in sich fest. Seine Drathstriche haben eine Entfernung von 12¾ bis 13¼ Pariser Linien.
Bei den ersten Abdrücken Dürer’scher Blätter findet man dasselbe vor dem Jahre 1520 nicht, dagegen kömmt es bei den späteren Abdrücken mehrerer Platten aus früheren Perioden vor, welche, wenngleich weniger kräftig als früher, der auf den Druck verwandten Sorgfalt nach, von unsrem Meister selbst veranstaltet zu sein scheinen, vielleicht um den auf der Niederländischen Reise abgesetzten Vorrath zu ergänzen. — Vorzüglich trifft man es aber bei solchen Platten, deren Abdrücke früher weniger in den Handel gekommen und in dem Reise-Tagebuche unter denen auf derselben verkauften nicht verzeichnet sind.
Allgemeine Verwendung scheint dieses Papier aber nach Dürers Tode bei dem Abziehen seiner Kupferplatten aus allen Perioden gefunden zu haben, denn man findet dasselbe häufig bei Abdrücken, deren breite Papierränder erhalten sind, welche aber den früheren Abdrücken, namentlich denen auf Ochsenkopf- oder Kronen-Papier an Wärme und Frische der Farbe wesentlich nachstehen. So hatte unter anderen ein großer Theil, der durch breite Papierränder mehr, als durch die Schönheit des Drucks ausgezeichneten Blätter der im Jahre 1853 in Leipzig verkauften Ackermannschen Sammlung, Papier mit dem Wasserzeichen des Henkelkruges.
Das Wasserzeichen des mit einer Krone bedeckten Wappenschildes mit zwei Lilien und einem gothischen b darunter, Nr. 11, ist auch in Hellers Leben und Werke Albrecht Dürers, 2. Theil, pag. 46, abgebildet. Die Drathstriche haben eine Entfernung von 11 Linien.
Das Papier mit dem Wappen von Nürnberg und einer Krone darüber, Nr. 12, welches am frühesten auf einzelnen Bogen Dürer’scher Manuscripte auf der Nürnberger Stadt-Bibliothek vorkommt, hat eine Entfernung der Drathstriche von 13¾ Linien.
Die Papiere mit dem vorbemerkten Wasserzeichen 1 bis 12 glaube ich, meinen Wahrnehmungen nach, als diejenigen bezeichnen zu dürfen, welche Albrecht Dürer in der Regel zu den von ihm selbst gemachten oder besorgten Abdrücken seiner Kupferstiche und Radirungen verwendet hat, welches indeß nicht ausschliesst: daß einzelne andere Papiere, ohne oder mit abweichenden Wasserzeichen von ihm — jedoch nur in einzelnen Fällen — gebraucht sein mögen.
Von einer Anzahl anderer Wasserzeichen, welche man in Abdrücken Dürer’scher Platten antrifft, glaube ich dagegen bestimmt behaupten zu können: daß solche Papieren angehören, welche erst nach Dürer’s Tode, theilweise erst in späteren Zeiten, zu seinen Kupferstichen und Radirungen verwendet wurden.
Die vorzüglichsten davon sind:
Der stehende Hund mit gestutzten Ohren, Nr. 13. Entfernung der Drathstriche 13¼ Linien.