So, o Teurer, mögen wir Menschen, die Erscheinung durchschauend, uns Karma vorstellen. Vorstellung, nicht letzte Erkenntnis. Weg zur großen Lehre, draußen Stehenden ein zu bewahrendes Geheimnis— verhüllte Wahrheit—upanishad.
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So lautet in âranâda-upanishad der vierte adhâyâ: Karma,
Wirklichkeit; nunmehr: Manas, Verstand und Urteil.
V. DER URTEILENDE VERSTAND — manas —
Zu dem was ich dir nunmehr zu sagen gedenke, o Teurer, behalte vor Augen: Geringes Verständnis spricht durch uns Menschen: Von Trugbildern unserer Sinne geblendet, taumeln wir, einer geängstigten Herde gleich, dahin und dorthin, von Torheit zu Torheit, wie Blinde von Blinden, wie Irre von Irren geführt.— Sagt dir Jemand: zu verwerfen sei diese Lehre, sie hebe den Unterschied zwischen Recht und Unrecht auf, sie preise nicht das Gute und verabscheue nicht das Böse—so antworte ihm: diese Lehre lehrt, über Recht und Unrecht hinaus, der Menschheit höchstes Ziel— Selbstlosigkeit. Und gewiß: festgefügt ist der Grundbau dieser Lehre, unerschütterlich, auf dem Grunde, der unsere Welt trägt. Ist das Eine so ist das Andere—untrennbar; untrennbar ist Erlösung von dieser Lehre vollem Erleben.
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Durch ur-Sprung: ur-Teil-Ich-er-Scheinung; aus ur-Teil-Ich:
ver-Langen: —Tat; aus Tat-widerstand: —Verständnis.
— MANAS —
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Manas—Denktätigkeit dieser Welt, Namen des Bewußtseins:
Unterscheidung, Überlegung, Erwägung, Einsicht, Verstand und Urteil.
Also ist die Unterweisung:
Ich komme auf Gesagtes zurück, o Teurer: widersprechend ist der
Wille in den Beiden, die von getrenntem Standort aus—verständnislos
—einander bekämpfen; widersprechend auch das Urteil.
Ich, siegend, will die Tat, und sein Urteil ist seinem Willen
gemäß: "du bist meine Nahrung, ich töte dich, es ist mein Recht".
Ich, unterliegend, enwill die Tat, und sein Urteil ist seinem
Willen gemäß: "du darfst mich nicht töten, es ist Unrecht und böse."
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