Das Studium der Entstehung und des Verlaufs der colonialen Gründung zeigt, mit welch geringen Mitteln begonnen und doch Großes geschaffen wurde, zugleich aber auch, wo der Keim des Unhaltbaren, des Gewagten verborgen liegt. Die Besserung der Verhältnisse beruht auf der nüchternen Erkenntniß und dem rücksichtslosen Zugeständniß der gemachten Fehler, aber ebenso auch in der Würdigung energisch vollbrachter Thaten.
Das sind die Gesichtspunkte, von denen gegenwärtig die Geschichte der deutschen Colonie Ostafrika mit Billigkeit betrachtet werden muß.
Für alle Zeiten wird mit dem Namen Deutsch-Ostafrika die Person Dr. Carl Peters verbunden bleiben. Er soll hier nicht parteiisch verherrlicht werden, sondern es soll die ungeschminkte Wahrheit über sein Streben und seine Thaten zum vollen Ausdruck gelangen. Die Wahrheit macht uns gerecht. Und das Geringste ist doch Gerechtigkeit, die wir einem Manne gewähren müssen, der sein Leben und seinen Ruf zum Wohl des ganzen Volkes in die Schanze schlug.
Carl Peters (geb. 1856 als der Sohn eines Pfarrers in Neuhaus an der Unterelbe) hat in Göttingen, Tübingen und Berlin Geschichte, Nationalökonomie und Jurisprudenz studirt, 1879 den Doctortitel und 1880 die facultas docendi sich erworben. Ein darauf folgender mehrjähriger Aufenthalt in England brachte ihn mit Kreisen in Berührung, in denen er nicht nur die praktische Energie der Engländer kennen lernte, sondern auch die Bedeutung einer Colonialmacht für Nationalreichthum und Weltstellung. Als er zu Anfang des Jahres 1884 nach Deutschland zurückkehrte und eine aufflammende Begeisterung für die Erwerbung von deutschen Colonien vorfand, die sich hauptsächlich im Halten und Hören von Vorträgen und in Gründung von Vereinen Genüge that, da reifte in seiner Seele auf Grund der in England erhaltenen Schulung der Entschluß, schöpferisch die Hand ans Werk zu legen und ein wirkliches Land dem deutschen Drang nach Colonisation zu gewinnen, auf dem die deutsche Nationalität frei schöpferisch sich entfalten und nicht durch fremde europäische Einflüsse gestört werden könnte.
Der Ausführung dieses Planes war kein Vorbild gegeben: Angra Pequena und Kamerun verschleierte noch tiefes Geheimniß. Die Unterstützung des Reiches in Anspruch zu nehmen, erschien unmöglich seit der abfälligen Behandlung der Samoa-Vorlage im Reichstag. Ganz aus eigenen Mitteln, aus der eigenen Kraft mußte das Werk unternommen werden. Peters fand in dem Grafen Behr-Bandelin einen ernstbegeisterten Gesinnungsgenossen. Sie beriefen eine Versammlung von dreißig Herren, und mit vierundzwanzig derselben gründeten sie am 28. März 1884 die „Gesellschaft für deutsche Colonisation”. Ein Ausschuß von sechs Mitgliedern wurde eingesetzt. Am 6. April 1884 trat er zusammen und verfaßte die Satzungen, von welchen die wichtigsten waren:
Zweck der Gesellschaft: Begründung von deutschen Ackerbau- und Handelscolonien;
Beschaffung eines Colonisationscapitals;
Auffindung und Erwerbung geeigneter Colonisationsdistricte;
Hinlenkung der deutschen Auswanderung in diese Gebiete.
Die Aufnahme in die Gesellschaft erfolgt durch Einzahlung eines Jahresbeitrags von mindestens fünf Mark.