Organisation:
Der Ausschuß besteht aus höchstens zwölf Mitgliedern, von denen sechs von der Hauptversammlung mit dem Rechte der Cooptation von sechs weitern Mitgliedern gewählt werden.
Der Ausschuß hat alle äußern und innern Angelegenheiten der Gesellschaft selbständig zu erledigen. Er faßt bündige Beschlüsse über alles, was den Zweck der Gesellschaft fördern kann, und hat das Recht, rechtsgültige Verträge im Namen der Gesellschaft zu schließen. Er verfügt über die eingegangenen Gelder für die Zwecke der Gesellschaft.
Der Ausschuß erwählt den Vorsitzenden.
Der Vorsitzende beruft den Ausschuß. Außerdem muß auf Antrag von drei Mitgliedern des Ausschusses derselbe berufen werden. Er ist beschlußfähig bei Anwesenheit von mindestens fünf Mitgliedern.
Abänderung der Satzungen oder Auflösung der Gesellschaft kann nur auf Antrag des Ausschusses und nur durch eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder in einer Hauptversammlung beschlossen werden.
In dem ersten Ausschuß saßen Graf Behr als 1. Vorsitzender, Dr. Peters als 2. Vorsitzender, Dr. Jühlke als Schriftführer, Premierlieutenant Kurella als Schatzmeister.
Diese Satzungen tragen den Stempel des Thatendrangs. Nicht ein „Verein” mit langsam wirkendem Einfluß auf die öffentliche Meinung und auf die Gestaltung hoffnungsvoller Pläne war gegründet worden, sondern eine „Gesellschaft”, welche beschlossene Unternehmungen sofort zu verwirklichen hatte. Alles Parlamentiren und Debattiren wurde in die alljährlich nur einmal stattfindende Hauptversammlung verwiesen. Der Ausschuß war Kopf und Herz der Gesellschaft; von ihm ging das Leben und der Entschluß zur That aus. Und er selbst war nur ein leicht zu handhabendes Werkzeug für den Vorsitzenden. Dieselbe Tendenz, mit wenigen Mitgliedern nahezu unumschränkt zu arbeiten und den eigenen Willen vorherrschend zur Geltung zu bringen, offenbart sich auch später bei der Organisation der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft.
Ein zweiter und der wichtigste Punkt war die Beschaffung der nothwendigen Gelder. Der Mitgliederbeitrag von mindestens, d. h. von gewöhnlich, fünf Mark konnte nur dazu dienen, eine breite Basis für die Gesellschaft zu schaffen, die coloniale Bewegung in Fluß zu erhalten und jene Stimmung zu erzeugen, die größere Kapitalisten zur Zeichnung von namhaften Beiträgen drängen sollte. Allein ein finanzieller Erfolg wurde damit nicht erreicht. Die Massenbetheiligung blieb aus; das Großkapital ließ sich nicht in nebelhafte Fernen locken.
Der ursprüngliche Zweck der Gesellschaft — und das muß hier besonders betont werden — war der Ankauf von überseeischen Ländereien und der Verkauf derselben an auswandernde deutsche Ackerbauer.