Ich überlegte, wie sich die dreißig Pfennig pro sechzig Ideen in der angenehmsten Form zusammenbringen ließen. Zum Beispiel so: Jedes Kind erhält, wenn es zur freireligiösen Stunde kommen will, von der Mutter einen Groschen in Papier eingewickelt. Der zweite Groschen wird den Zinsen des freireligiösen Gemeindevermögens entnommen, so daß hieraus jährlich eintausendfünfhundert Mark aufzubringen wären. Den dritten Groschen zahl ich selber; meine Feder wird schon so ergiebig sein, daß ich mir den Luxus gestatten kann, freireligiösen Unterricht zu erteilen.
Aber wo bin ich Träumer? Habe ich das Geld etwa schon in der Tasche? Achthundert Mark verlangt die Behörde, und eine kurze Frist ist mir gestellt. Hm ja! Doch was geht mich überhaupt die Frist an! Und wozu die Träumerei vom Zahlungsmodus! Bin ich denn nicht entschlossen, unter keinen Umständen zu berappen? Na also! Und was dann? Ein Blick ins Schreiben der Behörde bestätigte, was dann zu gewärtigen: „Im Unvermögensfalle“, wenn also das Geld von mir nicht einzutreiben ist, soll für je hundert Mark eine Haftstrafe von zehn Tagen eintreten. Das wären achtzig Tage hinter Schloß und Riegel — zunächst mal! Und wenn ich fortfahre, zu sündigen, brumme ich mir mit jedem Einzelfalle weitere zehn Tage auf. Das gemahnt nun wirklich ein wenig an den alten Inquisitionskerker.
Aber nicht doch! Der Fortschritt in den Sitten ist unverkennbar: Wie human gestaltet sich die Haft eines modernen Ketzers! Was mich betrifft, so muß mir erstens Selbstbeschäftigung vergönnt sein, zweitens ein gewisses Maß von Spazierengehen, drittens Besuchempfangen — und so weiter. Kurz, ich werde ein beneidenswert geregeltes Leben führen, kann ohne Störung nach Herzenslust sinnieren, lesen und schreiben — und das alles auf Staatskosten! Muß man mir doch freie Station und Kost gewähren, Heizung, Bedienung, unter Umständen sogar ärztliche Behandlung.
Als Sokrates angeklagt war, die Jugend zum Unglauben verführt zu haben, meinte er in seiner Verteidigungsrede naiv, eigentlich verdiene er, öffentlich im Rathause gespeist zu werden. Sollte der stolze Traum dieses Ketzers von Athen nunmehr zu Fritzenwalde in Erfüllung gehn? Ei ja! Und da zweifelt jemand am Fortschritt der Sitten? Solch eine Haftstrafe bedeutet geradezu eine Sinekure, ähnlich dem behaglichen Dasein in einem wohltätigen Altersheim. Wunderschön wird in der stillen Zelle meine Schriftstellerei vonstatten gehn.
Was den freireligiösen Unterricht betrifft, so kann ich ihn ja während der Pausen meiner Haft erteilen — und dabei mein Leben in beneidenswert idealer Weise gestalten. Etwa folgendermaßen: zunächst zehn Tage Haft, besser gesagt: Stiftler-Dasein. Dann geht’s auf vier Tage in die Welt — den ersten widme ich dem freireligiösen Unterricht; ferner habe ich drei Tage Ferien, kann mich meiner Frau widmen, kann die holden Einsamkeiten der Mark belauschen oder den Rucksack mal über den Kamm des Riesengebirgs schleppen. Durch den neuerteilten Unterricht habe ich für zehn weitere Tage Haft gesorgt und trete diese gern an. Nach ihrer „Verbüßung“, oder richtiger: nach ihrem Genuß, kehre ich abermals in die Welt zurück und — befolge dasselbe weise Programm. So fließen meine Tage dahin, in einem Turnus von vierzehn Tagen — ebenmäßig wie der wechselnde Mond, wie Ebbe und Flut, wie die Lebensmusik der Pythagoräer.
Die olle Konservenkiste
Ein Luftschloß vom idealen Sträflingsleben zerflatterte, als die Wirklichkeit rauh dazwischenfuhr. Wirbel entstehen, wo Bewegungen widereinander prallen. Es gibt Windhosen, Wasser- und Staubhosen. Man könnte sogar von „Ideenhosen“ sprechen, wo nämlich entgegengesetzte Ideen im Ringkampfe herumwirbeln. Auf der Bühne meines Innenlebens spielte sich ein Drama ab, das meine Ideenwelt heftig mit den obrigkeitlichen Verfügungen aneinander brachte: eine Ideenhose.
Träume sind nicht immer bloß Schäume. Ein Freund von mir hat mal gesagt, das verständige Denken gehöre zur Oberfläche des Menschen, der wertvolle Kern sei „der Weise im Innern“. Heimliche Weisheit waltet manchmal in Träumen, die der Verstand für albern hält. Hier solch ein Traum.
Doch ich muß zuerst berichten, unter welchen Umständen der Traum zustande kam. Nach dem Verbot meines freireligiösen Unterrichts wollte ich herausbringen, ob man gegen mich bloß deshalb vorgegangen war, weil ich eine vorgeschriebene Form nicht erfüllt, nämlich keine Unterrichtskonzession eingeholt hatte, oder ob das Kultusministerium diesen Umstand lediglich zum Vorwand nehme, um die freireligiöse Jugendunterweisung lahm zu legen. Zur Probe sollte meine nun regelrechte Bewerbung um einen Erlaubnisschein für philosophischen Vorbereitungsunterricht dienen. Ich wollte versuchen, ob ich freireligiöse Zöglinge in die Grundbegriffe einer Welt- und Lebensanschauung einführen dürfe. Da verweigerte mir das Provinzial-Schulkollegium die Erlaubnis zum Unterricht an jugendliche Personen überhaupt. Es heißt in dem neuen Ukas: „Nach der Staatsministerial-Instruktion vom 1. Dezember 1839 genügt die wissenschaftliche Befähigung allein nicht, um die Erlaubnis zur Erteilung von Privatunterricht zu erlangen. Vielmehr sollen Personen, bei denen in religiöser oder politischer Beziehung Bedenken vorliegen, vom Lehrstande ferngehalten werden. Da Sie, wie die bisher gepflogenen Verhandlungen und der von Ihnen in der Freireligiösen Gemeinde gehaltene, später im Druck erschienene Vortrag ‚Das Leben ohne Gott‘ ergeben, das Dasein Gottes leugnen, auch in politischer Beziehung sich zu derjenigen Partei halten, welche den Umsturz alles Bestehenden anstrebt, so können Sie als eine zum Unterricht jugendlicher Personen qualifizierte Persönlichkeit nicht angesehen werden.“