Die Sinnesorgane, die in vielen Punkten von denen der Landwirbeltiere verschieden sind und in ihrer Funktionsweise dem Wasserleben entsprechen, leiten den Fisch zu den Stätten im Wasser, deren er jeweilen bedarf. In der Hauptnährzeit, im Sommer, verteilen sich die Süsswasserfische fast stets weit in den Gewässern, jeden zugänglichen Winkel nach der ihnen geeigneten Nahrung durchsuchend. In zwei Zeitperioden sind die Fische dagegen wählerisch in ihrem Aufenthalt: zur Laichzeit und zur Zeit des herabgeminderten Nahrungstriebes, im Winter. Zur Laichzeit suchen sie die für die Entwickelung der Eier und der ausgeschlüpften jungen Brut geeignetsten Wassergegenden auf, Kiesberge, Pflanzenrasen, Röhricht, schwimmendes Pflanzengewirr, überströmte Kiesbänke u. s. w. Im Winter ziehen sie sich an geschützte Stellen, meist in die Tiefe des Wassers, zurück. Einige Arten scheinen sich in den weichen Grund einzuwühlen, besonders in flacheren Gewässern, welche bis in die Nähe des Grundes gefrieren. Andere Arten suchen reinen, schlammfreien Grund, Sandflächen, auf (Bressen, Karpfen), oder sie halten sich an der Oberfläche des offenen Wassers und stehen auch unter dem Eise hoch über dem Grunde (Uklei). Nicht nur die Friedfische, auch die Raubfische, namentlich die jüngeren Generationen, suchen geeignete Stellen zur Überwinterung auf (Barsch, Wels).[94] Da nun die besonderen Bedürfnisse der Art in weiten Wasserstrecken oft nur an wenigen Stellen erfüllt sind, so sammeln sich an diesen Stellen die Fische einer Art in grossen Scharen. Die Laichzeit und die Zeit der Winterruhe sind daher für die praktische Fischerei von Bedeutung, da man die Fische dann verhältnismässig leicht in Menge mit Netzen umstellen und fangen kann. Die Erhaltung der Fischart erfordert es allerdings, dass die laichenden Fische weder gefangen, noch auch nur gestört werden, und dass man den Massenfang auf den Winter beschränkt, eine Forderung, welcher der Fischer, im Gegensatze zum Fischzüchter, nicht immer gern nachkommt.

Ohne Zweifel ist es der wissenschaftlichen Fischkunde vorbehalten, unterstützt von einer gründlichen Kenntnis der Natur der Gewässer und aller ihrer Bewohner, die nur scheinbar entgegengesetzten Bestrebungen der Fischzüchter und der Fischfänger zu vereinigen und unter Förderung rationeller Fangmethoden sowohl wie der Fischzucht die Grundsätze einerseits einer zweckmässigen Fischereigesetzgebung, anderseits der praktischen Verwertung der Gewässer durch Fischzucht völlig sicher und unangreifbar zu ermitteln. Bis jetzt liegen Theorie und Praxis der Fischerei noch sehr im Argen; die Fangmethoden sowohl wie die Gesetzesvorschriften „schleppen von Geschlecht sich zu Geschlechte“, während andere Zweige der Wasserverwertung, namentlich die der Landwirtschaft und der Industrie, mächtig vorwärtsgeschritten sind und der Fischerei kaum das Dasein gönnen.

Litteratur.

[7] Ringer in: Journ. of Physiology, Bd. 5 S. 98.

[8] K. Moebius und F. Heincke, Die Fische der Ostsee. 1883.

[9] E. Th. E. von Siebold, Die Süsswasserfische von Mitteleuropa. 1863.

Marcus Eliezer Bloch, Oekonomische Naturgeschichte der Fische Deutschlands. 1782–84.

Berthold Benecke, Fische, Fischerei und Fischzucht in den Provinzen Ost- und Westpreussens. 1880.

Cuvier et Valenciennes, Histoire naturelle des poissons. 22 Bde. 1828–1848.

A. Günther, Catalogue of fishes of the British Museum. 8 Bde. 1859–1870.