1,2932 : 6,8715 = 1 : 5,314.


Zweite Abtheilung.
Specieller Theil.

I. Analyse natürlicher Gewässer.

A. Untersuchung der gewöhnlichen süssen Gewässer (Quell-, Brunnen-, Bach-, Fluss- etc. Wasser)[91].

[§. 173.]

Die Stoffe, deren quantitative Bestimmung bei Untersuchung von süssen Gewässern gewöhnlich vorgenommen zu werden pflegt, sind folgende:

a.Basen:Natron, Kalk, Magnesia.
b.Säuren:Schwefelsäure, Kieselsäure, Kohlensäure (gebundene), Chlor.
c.Suspendirte Stoffe:Thon etc.