b. Bestimmung der in Wasser löslichen Bestandtheile.

Man stellt sich hierzu einen Wasserauszug der Erde dar, und zwar entweder genau nach der in §. [204] der Anleitung zur qualitativen Analyse angegebenen oder aber nach folgender, etwas abgeänderter Weise[149], zu der man einer dreihalsigen Woulf'schen Flasche bedarf, welche auch unten an der Seitenwand noch einen Tubulus hat. In den mittleren Hals passt luftdicht ein weiter, oben offner, unten verjüngter, etwa 1000 Grm. Erde fassender Glascylinder. In den verjüngten unteren Theil desselben bringt man zuerst einen lockeren Pfropfen von Badeschwamm, auf diesen gesiebten reinen Kies, über diesen ausgewaschenen feinen Sand (so dass durch denselben noch ein kleiner Theil des weiteren Röhrentheils erfüllt wird), endlich die auszuziehende Erde. In einen der beiden anderen Tubuli wird ein mit einer Handluftpumpe in Verbindung stehendes Rohr eingepasst, die beiden anderen sind verschlossen. Man befeuchtet die Erde mit Wasser, giesst von Zeit zu Zeit welches nach, lässt so 24 Stunden stehen, verdünnt alsdann die Luft in der Flasche und veranlasst so ein rascheres Ablaufen des aufgegossenen und mit den löslichen Theilen der Erde beladenen Wassers. Ist die Flasche fast angefüllt, so öffnet man den dritten Tubulus oben und entleert sie durch den unteren[150]. Der so erhaltene Wasserauszug ist vollkommen klar; das Extrahiren kann, wenn die Anordnung mit dem Sande richtig getroffen war, beliebig lange fortgesetzt werden.

Wenn aus der Erde nichts Erhebliches mehr ausgezogen wird (ein vollständiges Auswaschen lässt sich meist gar nicht ausführen, am wenigsten bei gypshaltiger Erde) beendigt man die Operation, misst oder wägt den erhaltenen Wasserauszug und theilt denselben in drei Theile, welche α, β und γ heissen mögen, α betrage ½, β und γ je ¼ des Auszugs.

α dampft man in einer Platinschale ein, trocknet den Rückstand bei 100°, bis er an Gewicht nicht mehr abnimmt, und wägt. Das erhaltene Gewicht notirt man als Gesammtmenge der in Wasser löslichen Bestandtheile. Man glüht den Rückstand alsdann längere Zeit gelinde und wägt wieder. — Die Gewichtsabnahme bringt man als organische Substanzen, Salpetersäure und Ammon in Rechnung, sofern die qualitative Analyse diese Substanzen nachgewiesen hat[151].

Den Rückstand übergiesst man mit ein wenig Salzsäure, verdampft zur Trockne, nimmt wieder mit Salzsäure und Wasser auf und filtrirt. Auf dem Filter bleibt die Kieselsäure, oft gemengt mit etwas Kohle, die aber beim Glühen verbrennt[152]. Das Filtrat versetzt man mit Chlorwasser, dann mit Ammon. Entsteht ein Niederschlag, so kann derselbe Eisenoxyd, Manganoxyd, Phosphorsäure und je nach Umständen auch Kalk und Magnesia enthalten. Man filtrirt ihn ab, löst ihn in Salzsäure und trennt die genannten Körper, wenn die Menge des Niederschlages es zulässt, nach den Methoden, welche in §. [215] oder in §. [216] angegeben sind.

Im Filtrate findet sich in der Regel noch Kalk und Magnesia. Ist dies der Fall, so ist daraus zu ersehen, dass dasselbe keine Phosphorsäure mehr enthält. Man verfährt alsdann zur Bestimmung des Kalkes, der Magnesia, des Kalis und Natrons nach §. [177. 4. b].

Enthält die Flüssigkeit keine alkalischen Erden, dagegen Phosphorsäure in Verbindung mit Alkalien, so ist nach §. [106. II. a.] zu verfahren.

In β bestimmt man Schwefelsäure und Chlor (§. [135. b. 1.]);

In γ etwa vorhandene Kohlensäure, indem man bis auf einen kleinen Rückstand abdampft und diesen (Flüssigkeit sammt Niederschlag) nach §. [110. II. b. β.] behandelt. Hat die qualitative Analyse kohlensaure Alkalien im Wasserauszug nachgewiesen, so kann es nothwendig werden, die Kohlensäure im Niederschlag und der Lösung getrennt zu bestimmen.

c. Bestimmung der in verdünnter Salzsäure löslichen Bestandtheile.